Autor Thema: 700 Jahre Templer  (Gelesen 65889 mal)

Sebastian v. Eschenbrück

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700 Jahre Templer
« Antwort #45 am: 22. August 2006, 15:30:04 »
Zitat
Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Wir tragen ja keine Uniform, wir tragen eine Verkleidung. Ähnliches Thema war ja auch der verkleidete Pfarrer auf der Karnevalsveranstaltung. Natürlich sind Templer KEIN Karneval, aber wir verkleiden uns nur, und die politische Gesinnung... nun, die ist bekanntermaßen 700 Jahre alt. Das sollte doch kein Ding sein.

Bruder Rainald

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700 Jahre Templer
« Antwort #46 am: 22. August 2006, 15:36:26 »
Der Nationalismus ist auch an die 700 Jahre alt. Außerdem gehts mir weniger um die Uniformen als um die gleichartigen Kleidungsstücke. Und sorry...mit den Weißen Umhängen und roten Kreuzen sehen wir einer gewissen Gruppe amerikanischer-rassisten-Landeier sehr ähnlich. Von daher könnte Väterchen Staat durchaus was dagegen haben.  *pfeifl*

Sebastian v. Eschenbrück

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700 Jahre Templer
« Antwort #47 am: 22. August 2006, 15:40:58 »
... was dann eher an der mangelnden Allgemeinbildung liegt.  *smoky*
Aber klar, es kann nicht schaden die "Sicherheitskräfte", sprich Polizei oder ähnliche, rechtzeitig über sowas zu informieren. Ist immer besser sich vorher mit denen gut zu stellen.

Michel le Bouc

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700 Jahre Templer
« Antwort #48 am: 22. August 2006, 18:19:20 »
pax vobiscum Brüder,

da wir möglicherweise in einer größeren Formation (lockere Wolke oder so ähnlich) mindestens von einem vorher vereinbarten Treffpunkt (Parkplatz oder ähnliches) zu einem öffentlichen Platz wandeln (mann könnte auch marschieren sagen) und dort einen Kranz niederlegen oder evtl auch zu einem Gebet verharren, ist eine Anmeldung bei dem zuiständigen Ordnungsamt und der Kreispolizeibehörde in jedem Fall erforderlich. Erschwerend kommt noch hinzu das wir als Ritter (Templer) gewandet sind und dabei wohl Banner mit Lanzenspitzen und möglicherweise auch Schwerter  (auch Schaukampfschwerter sind Waffen nach dem Waffenrecht) in der Öffentlichkeit führen.

Das dies von einem oder mehreren Personen im Vorfeld geplant und entsprechend mit den Behörden, in entsprechenden Schriftverfahren, abgeklärt werden muss dürfte wohl jedem klar sein. (Hoffe ich)
Das dies in Deutschland schon eine tolle und Zeitraubende Angelegenheit sein wird möchte ich nicht wissen wie die französischen Behörden reagieren wenn eine Horde Deutscher mit antiquarischen Waffen durch Paris wandelt und dort einen Kranz niederlegen möchte. (Wo uns die Franzosen, besonders die in Paris, doch sooo lieb haben).

Ich finde die Idee mit der angestrebten Aktion sehr schön und bin auch mit meiner Komthurey gerne dabei. Aber wenn es sich in Deutschland an einem geeigneten Ort (Köln) durchführen lässt, sollten wir diese Möglichkeit wohl vorziehen und rechtzeitig alles erforderlich in die Wege leiten. Sonst wird nichts draus.

In diesem Sinne

Michel le Bouc

Gabriel von Kettenhofen

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700 Jahre Templer
« Antwort #49 am: 22. August 2006, 20:16:51 »
Eben genau darauf wollte ich mit meiner letzten Frage hinaus.
Servo! (Ich diene!)

Thoralf von Lucene

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700 Jahre Templer
« Antwort #50 am: 22. August 2006, 23:14:36 »
"gleiche  Kleidung" kann weit ausgelegt werden von einer Versammlungsbehörde. Hierbei spielt es lediglich eine Rolle, das die teilnehmenden Personen Kleidungsstücke tragen, an welchen sie einander zugehörig erkennbar sind. Ihr glaubt gar nicht, was die politischen Gruppierungen, insbesondere "die Rechten" immer für Auflagen bekommen. Ein Problem wird es auch mit den Waffen geben, obwohl sie historisch bzw. lediglich schaukampftauglich sind.  Es werden im Gesetz auch waffenähnliche Gegenstände angesprochen und unter diesen fallen nun auch mal unsere Waffen.
Jedoch bestätigen Ausnahmen die Regel und event. kann die zuständige Versammlungsbehörde "Ausnahmegenehmigungen" ausstellen, insofern diese beantragt wurden.

Sebastian v. Eschenbrück

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700 Jahre Templer
« Antwort #51 am: 23. August 2006, 08:25:15 »
Na denn... wer hat nen guten Draht zu den Behörden oder Erfahrung damit?

Berthold von Krukow

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700 Jahre Templer
« Antwort #52 am: 23. August 2006, 13:10:45 »
Schwerter sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, das sind nicht mal Armbrüste.
Natürlich ist es verboten mit einem Katana auf dem Rücken zur Demo zu gehen oder an anderen öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Ausnahme - die Waffen und waffenähnlichen Gegenstände gehören dem Charakter nach zur Veranstaltung.
Beispiel: Wallensteintage in Stralsund -> Aufmarsch mit Musketen und Kanonen und anschließendes Böllern.
Das bedeutet, man muß den Charakter der Veranstaltung fest umschreiben.
Es ist keine Demo im dem Sinne und auch keine öffentliche Veranstaltung, da die Öffentlichkeit nur als Zuschauer aber sonst außen vor bleibt.
Ich würde es als historisches Event deklarieren mit Darstellung geschichtlicher Aspekte.

Gruß Berthold
Wenn wir vergessen wer wir waren, hören wir auf zu sein wer wir sind.

Sebastian v. Eschenbrück

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700 Jahre Templer
« Antwort #53 am: 23. August 2006, 13:52:17 »
Whoa... Vorsicht, die Armbrust ist nach dem neuen Waffengesetz sehr wohl eine Waffe!

Erstmals ist die Armbrust in einem Waffengesetz geregelt. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind Waffen Schusswaffen
und ihnen gleichgestellte Gegenstände. Nach der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 (Schusswaffen) sind nach Nr. 1.2.2 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände solche "tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste).
 
Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwen-
dung, sofern sie nicht ausgeschlossen sind.  Und ausgeschlossen sind:

Nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 ist erlaubnisfrei nach
Nr. 1.10 der Erwerb und Besitz von Armbrüsten
Nr. 3.2 das Führen von Armbrüsten
Nr. 4.2 der Handel und die Herstellung
Nr. 7.8 das Verbringen und die Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

Schlussfolgerung: Der Umgang mit der Armbrust ist in den wichtigen Fällen des Erwerbs, Besitzes, Überlas-
sens, Führens und Mitnehmens erlaubnisfrei.
Dies gilt allerdings nur für Erwachsene (ab 18 Jahren)

Aber trotz alledem fällt die Armbrust ins Waffengesetz und gilt auch als solche...
Das nur mal als kleiner Exkurs.

Thoralf von Lucene

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700 Jahre Templer
« Antwort #54 am: 23. August 2006, 14:14:28 »
Das ist auch falsch. Eine Kranzniederlegung mit Waffen oder ähnlichen Gegenständen, ist mit einem historischen Event nicht zu vergleichen. Nicht die Versammlungsbehörden unterschätzen !!!! Des Weiteren wird es sich um eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel handeln.Alleine schon die Örtlichkeit begründet dies.

Berthold von Krukow

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700 Jahre Templer
« Antwort #55 am: 23. August 2006, 14:50:20 »
Danke Sebastian,
wieder was dazu gelernt. Zugegeben ich hab meine Waffen noch nach dem alten Waffengesetz erworben und mich nur dahingehend um die Neureglung gekümmert als sie mich betrifft, also in meinem Waffenbesitz einschränkt. Das Thema Armbrust hat sich mir noch nicht gestellt und da sie frei verkäuflich sind ab 18 - ebenso wie Messer und Schwerter, hab ich sie jetzt noch nicht unter dem Gesichtspunkt des Waffengesetzes betrachtet. Am wichtigsten ist dabei die freie Führbarkeit. Das bedeutet, man darf den Gegenstand bei sich führen und das in einem griffbereiten Zustand. Also das Schwert in Gehänge und nicht in einem abschließbaren Koffer.

Aber mal ein anderes Problem zu der geplanten Veranstaltung.
Im anderen Thread planen Bruder Michael und Bruder Daniel grad das Templertreffen für 2007 auf der Burg (Name grad entfallen Tannenstein oder so - siehe den Thread) und als Termin wurde nun auch der 12. bis 14. Oktober 2007 festgelegt. Hier besteht eine Überschneidung!!!

Gruß Berthold
Wenn wir vergessen wer wir waren, hören wir auf zu sein wer wir sind.

Bruder Rainald

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700 Jahre Templer
« Antwort #56 am: 23. August 2006, 18:56:00 »
Mal die Meinung eines befreundeten Juristen, der sich mit sowas öfters rum schlägt:

Zitat
Ein echtes Problem sehe ich bei Mitführen von Waffen (Schwertern, etc.), das könnte Ärger geben.

Ich weiß nicht, inwieweit die Kleidung (hab mir den Link angesehen) Ausdruck einer politischen Gesinnung sein soll, kenne mich mit modernen Templern und deren Gesinnung aber nicht aus.
Ich ziehe aber den Vergleich zu Burschenschaften, die sich auch in voller Montur auf der Straße bewegen.

Wieviele würden denn an dem Marsch teilnehmen?
Wenn es einige mehr wären, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, daß Ihr als "Traditionsverein" den Marsch anmeldet. Dann könnte es sein, daß Ihr sogar die Genehmigung erhaltet, Eure Waffen mitzunehmen.

Vorher würde ich an Deiner Stelle aber noch mal einen Blick in die Kommentierung zum Versammlungsgesetz werfen, damit Ihr Euch bei Anmeldung nicht ein Verbot einfangt.

So meine erste Meinung.

Georg von der Kreuzeiche

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700 Jahre Templer
« Antwort #57 am: 23. August 2006, 19:13:25 »
zur "Templer-Demo" *jokely*:
Manche Sachen gehen auch in Deutschland recht unkompliziert.
Ich habe anfang des Jahres einen Lichtermarsch im Glineker Forst im Berlin organisiert.
Dazu habe ich mich über Auflagen bei meinem zuständigen Polizeirevier erkundigt.
Als ich ihnen mein Anliegen schilderte waren die Bürger in Grün sehr interessiert. Waren aber nicht zuständig.
Unterm Strich reichte dann ein Anruf beim Revier vor Ort und ein Fax mit Kontaktrufnummer (Handy) und voraussichtlicher Teilnehmerzahl. Das war alles. Besuch von unseren Freunden und Helfern hatten wir nicht. Sie wußten ja Bescheid, falls doch ein besorgter Bürger um Hilfe rief.
Das war alles.

Gruß

Georg von der Kreuzeiche
"Weil du die Augen offen hast, glaubst du, du siehst."  Goethe

Richard von Vellberg

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700 Jahre Templer
« Antwort #58 am: 23. August 2006, 19:58:12 »
Also,
ich schätze mal, dass die Mehrzahl für Köln ist und eine Statue des Großmeisters ist ja auch super.
Wir sollten mal überlegen, ob wir mal vorab eine E-Mail an die Stadt Köln schicken und anfragen ob es theoretisch möglich wäre und was wir zu beachten haben. Dann könnten wir das besser planen. E-Mail könnte ich schreiben, würde Sie vor dem abschicken dann hier so 24 Std. davor reinstellen damit alle zustimmen können.

Das mit der Terminüberschneidung ist sicherlich ein Problem, aber vielleicht kann das ja noch ein bisschen verlegt werden.

Gruß

Lukas von Danastus
"Zum Wohl der Menschheit muß jeder das Seine tun." Friedrich der Große, König von Preußen

Alesandro von Hainichen

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700 Jahre Templer
« Antwort #59 am: 24. August 2006, 18:28:49 »
Pax vobiscum,
Also irgendwie frag ich mich langsam ob ich an der Paris sache dranbleiben soll. Ich verstehe zwar die Einwände mancher Brüder, aber solange keine Antwort von der Botschaft haben ist das nun alles Spekulation. Aber mal im Ernst:

Soll ich nun noch mal nachhaken oder ist Paris endgültig gestorben?

Und wenn nicht, wann soll es stattfinden?

Gruß
Alesandro von Hainichen


Fummeln tötet.....