Hallo Benedikt,
ich habe mal nur die Ritter betrachtet - natürlich konnten auch andere afiliiert sein und es gab dementsprechend viele Möglichkeiten Afiliierter zu werden - auch Frauen konnten Afiliierte werden!
Die Menschen, die sich und/oder ihren Besitz dem Orden übertrugen waren die Donaten - die lassen wir mal lieber bei der Betrachtung außen vor, denn das würde nur verwirren.
Wenn wir also mal alle anderen weglassen und nur die Ritter betrachten, haben wir eine deutliche Unterscheidung in Confrater und Frater - und Art 69 stellt klar, was ein Confrater im Gegensatz zum Frater ist und was er darf bzw nicht darf - hier geht es nicht um Donaten, sondern um Männer die den weißen Habit nur deshalb nicht tragen dürfen weil sie verheiratet sind - deshalb dürfen sie auch nicht bei den Brüdern wohnen!
Ein Handwerker, reicher Kaufmann oder eine adelige Dame kämen wohl kaum auf den Gedanken das weiße Gewand eines TempelRITTERS tragen zu wollen und dann auch noch bei den Brüdern zu schlafen zu wollen ! *jokely* *jokely* *jokely* *smoky*
Daher bin ich sicher das in Art. 69 eben keine Donaten oder sonstige Afiliierte gemeint sind, sondern
weltliche Ritter die eben nicht die Gelübte abgelegt haben.
Art 69.......Wenn der Mann vor seiner Frau stirbt...................es würde uns auch nicht richtig erscheinen, dass ein solcher Mitbruder (Anmerk. Confrater!) in einem
Hause mit den Brüdern (Anmerk. Frater!), welche Gott Keuschheit gelobt haben, leben sollte..........
Allein hier dran erkennt man, das hier weder die Donaten, noch die Afiliierten allgemein gemeint sind - denn beides konnten auch Frauen sein - hier geht es explizit nur um Männer und zwar um Männer mit Vermögen! *smoky*
Und ganz wichtig wir finden die genaue Definition wie in der Regel unterschieden wird ob jemand ein Frater oder Confrater ist - damit ist Art. 69 der Dreh und Angelpunkt für unsere Frage!Wie dem auch sei, in der lateinischen/französischen Version der Regel werden die weltlichen Ritter, welche "reinen Herzens" (weiß ist die Farbe der Reinheit!siehe Wortlaut Art 17) auf Zeit dienen (Art. 66) Frater =Bruder genannt und im Gegensatz dazu in Art. 69 der wie auch immer dem Orden angeschlossene nur Confrater!
Damit geht allein aus der Regel schon eine klare Unterscheidung hervor und da sonst in der Regel nur die Ordensangehörigen mit Gelübte Frater genannt werden und alle anderen Confrater kann man eigendlich schon ziemlich sicher sagen, das es eben "echte" Ritterbrüder auf Zeit gab.
Bei der Ordensregel wird man ganz sicher auf solche "Feinheiten" wie die wichtigen Unterschiede in der Bezeichnung der Ordensangehörigen sehr geachtet haben - also ganz sicher keine willkürlich/zufällige Wahl der Anrede!
Übrigens wurden auch Angehörige anderer Orden nur als Confrater - nicht als Frater angesprochen!
Gruß
William
ps ich bin mal auf Antwort aus Schweden gespannt! *smoky*