Autor Thema: Ritterbruder auf Zeit  (Gelesen 19133 mal)

Benedikt von Söllbach

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #15 am: 02. Februar 2010, 12:41:16 »
Interessant!
Demnach wäre Arns Situation gar kein so unwahrscheinliches Vorbild.
Dann Ritten also die Gastritter in weiß beim Komtur der Stadt Jerusalem.
Probate spiritus si ex Deo sunt. ("Prüfet den Geist, ober er von Gott kommt" - Paulus)
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William

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #16 am: 02. Februar 2010, 13:00:04 »
Stimmt - Arns Status wird immer wahrscheinlicher..!

Ich habe in Osprey, Nights Templar 1120-1312, noch folgende Aussage gefunden:

Zitat:"...for example, in 1224 Pope Honorius III told the master of the Temple to receive a Knight, Bertran, who had killed a Bishop, into the Order for seven years to do penance for his crime......."

Für die Brüder deren Englisch nicht so gut ist:

"....zum Beispiel  befahl, im Jahre 1224, Papst Honorius III dem Meister des Tempels, einen Ritter Bertran , welcher einen Bischof getötet hatte, für 7 Jahre in den Orden aufzunehmen, um für sein Verbrechen Buße zu tun...."

Vorbild für Arn? *jokely*

Zitat
Dann Ritten also die Gastritter in weiß beim Komtur der Stadt Jerusalem

Ich denke wir müssen hier unterscheiden zwischen Rittern, die ein zeitliches Gelübte ablegten und damit Professritter auf Zeit wurden und weltlichen Rittern, die sich nur für einen Kriegszug oder Ähnlichem kurzfristig dem Orden zugesellten. (spekulativ, aber sehr wahrscheinlich)

Die Ritter die als Professritter lebenslang oder auf Zeit dem Orden angehörten waren in den normalen Schwadronen - die weltlichen Ritter die nur mitritten waren dann beim Komtur - so würde ich es interpretieren. (Evtl gehörten hierzu dann auch die verheirateten Ritter, die ja nicht bei den Brüder wohnen - also auch nicht zelten - durften, da sie ja nicht das Gelübte ablegen konnten.)

Evtl ergeben einige bisher zweideutige "Templerbilder" ja unter diesem Aspekt endlich einen Sinn?

Nebenbei bemerkt:
Auch heute gibt es noch/wieder die Möglichkeit "Bruder auf Zeit" zu werden *smoky*
siehe:
http://www.kapuziner.org/sprov/de/bruder_auf_zeit/bruder_auf_zeit.php
Ist es nicht klüger zu akzeptieren, dass man nichts Genaues weiß, als sich auf tönernen Füßen Wahrheiten aufzubauen?

William

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #17 am: 02. Februar 2010, 13:25:03 »
Fassen wir bis hierher einmal die Fakten zusammen:
1.In Art 69 wird erklärt was der Unterschied zwischen einem Frater und Confrater ist (Gelübte)

2. In Art. 66 werden die Ritter auf Zeit Frater genannt und es wurde der Wert ihrer mitgebrachten Ausrüstung festgehalten, damit sie beim Ausscheiden einen Ausgleich erhalten konnten.

3. Es gab, nach Kirchenrecht, generell die Möglichkeit ein zeitlich begrenztes Gelübte abzulegen.

4. Es gibt belegte Beispiele für einen zeitlich begrenzten Dienst im Orden (zur Buße)

5. Jeder Profeßritter mußte/durfte den weißen Habit tragen - sonst niemand. Nur die dienenden Brüder trugen den schwarzen/braunen Habit.

6. Es gab neben den Donates und Afiliierten auch verheiratete Ritter die mit dem Orden kämpften - diese wurden confrater genannt, da sie nicht die Gelübte ablegen durften. Deshalb war es ihnen auch nicht gestattet bei den "reinen" Brüdern zu leben.
Diesen Mitbrüdern war es ausdrücklich untersagt den weißen Habit zu tragen und sie durften nicht in den Schwadronen der Brüder reiten.

Vermutung:Da sicher nicht nur unverheiratete Ritter zur Buße in den Orden mußten, werden eben diese verheirateten Büßer zu den confratres gerechnet worden sein - dazu kamen weltliche Ritter die sich nur vorübergehend unter das Kommando des Tempels stellten.

Mein bisheriges Fazit:

Ritter auf Zeit und Gastritter sind keinesfalls immer gleichzusetzen.
Wer als Ritter auf Zeit die Gelübte ablegen mußte/durfte wurde ein frater und somit ein normaler Profeßritter und trug deshalb auch den Habit des Profeßritters.

Wer aber verheiratet war und sich freiwillig oder zwangsweise (Buße) dem Orden anschloß, hatte den Status des Confraters und durfte nicht bei den fraters wohnen (und reiten). Diese Ritter trugen dann ihre weltliche Gewandung.
Ist es nicht klüger zu akzeptieren, dass man nichts Genaues weiß, als sich auf tönernen Füßen Wahrheiten aufzubauen?

Benedikt von Söllbach

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #18 am: 03. Februar 2010, 07:59:28 »
Deine Zusammenfassung klingt doch plausibel.
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Alesandro von Hainichen

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #19 am: 03. Februar 2010, 11:36:02 »
Einspruch euer Ehren *jokely*

Osprey taugt absolut nicht als Quelle für irgendetwas. Habe z.B. den Osprey über "German Paratroopers" und der ist voller Fehler wenn ich mir die Originalbilder anschaue.

Wobei die Idee an sich nicht so falsch ist - nur die Quelle ist Mist.

Gruß
Alesandro von Hainichen


Fummeln tötet.....

Benedikt von Söllbach

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #20 am: 03. Februar 2010, 15:18:06 »
Man kann nicht alle Ospreys über einen Kamm scheren, die haben schließlich auch verschiedene Autoren. Trotzdem muss man natürlich aufpassen.
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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #21 am: 03. Februar 2010, 19:46:12 »
Ospreys Buch über die Templer fristete auch bei mir ein langes Schattendasein, im Bücherregal, da dort viele Dinge grundlegend anders dargestellt sind,als bei den meisten anderen Autoren.

Je mehr und intensiver ich mich jedoch mit den Templern, den Belegen und der Regel befasst hatte, desto mehr kam ich zu dem Ergebnis, das grade Osprey hier oft als einziger die Faktenlage richtig interpretiert hatte. (Nur in diesem Buch - ich kenne auch andere die grottenschlecht sind! *jokely*)
Ich meine es ist ja auch nicht irgend ein Autor der dieses Buch geschrieben und recherchiert hat, sondern Frau Helen Nicholson - auch wenn ich nicht immer ihrer Meinung bin, so gehört sie zumindest nicht zu den vielen "Abschreibern". *smoky*

Dazu kommt, das hier, in dem Beispiel, ziemlich präzise Namen und Daten angegeben sind und ich mir nicht vorstellen kann, das Frau Nicholson sich das aus den Fingern gesaugt hat.

Aber selbst wenn wir dieses eine Beispiel in Klammern setzen ergibt sich allein aus den anderen Fakten ein recht klares Bild - bisher! (Wer weiß was wir noch finden - es ist ja nur ein aktuelles Fazit, nach dem derzeitigen Stand, nicht mehr und nicht weniger.)

Ich hatte vorher - Gott sei Dank- auch keine Meinung zu dem Thema und hätte es, vor einer Woche, auch noch einfach hingenommen, wenn jemand gesagt hätte das ein Gastritter den schwarzen Mantel trug - aber genau Das ist nach der Regel als ganz sicher auszuschließen!

Gruß
William

ps Hatte Bruder Heinrich von Hohenfels nicht gute Kontakte zu Frau Nicholson? Dann wäre es gut, aus erster Hand, die Quelle für dieses Beispiel zu erfahren...... *smoky*
Ist es nicht klüger zu akzeptieren, dass man nichts Genaues weiß, als sich auf tönernen Füßen Wahrheiten aufzubauen?

Siegfrud von Burgund

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #22 am: 04. Februar 2010, 13:20:19 »
Pax vobiscum fratres et confratres,

voller Aufmerksamkeit las ich nun jedes Wort und den ganzen Artikel. Und zwar, weil ich Gastritter bin und mich selbst oft frage, wie man das Alles am besten unter einen Hut bringt, in Form einer richtigen Darstellung. Nicht nur bezogen auf die Ausrüstung, auch das Verhalten usw..

1. Ich bin nun schon länger als ein Jahr und einen Tag beim Orden. Bin ich nun näher dem Gastritter oder näher dem Ritter auf Zeit mit Gelübde?
Denn dann müßte ich ja irgendwie den Aufnahmeritus (Adventon 2008 ) wiederholen, diesmal mit Gelübdeformel, oder?
2. Bisher trug ich weißen Waffenrock, ohne weißen Mantel. Das wäre ja dann als Gastritter eigentlich nach Williams Interpretation falsch. So wie ich es jetzt verstanden habe, trägt Gastritter weltlich und Ritter auf Zeit mit Gelübde trägt weiß, dann aber mit Mantel.
3. Meine Erfahrung könnte auch die der damaligen Ritter auf Zeit gewesen sein, nämlich, dass es äußerst schwierig ist, in Bezug auf die Ausrüstung, sich den Ordensregeln zu unterwerfen. Das fängt beim Zelt an, geht über Schmuckteile an Riemen, Kleidung und Waffen und hört bei dem Verhalten im Glauben, an Tafel und bei Riten auf.

Ja ich weiß, es gibt die Jokerkarte, die für alles gilt:" Wenn der Komthur es erlaubt, dann darf......."
Aber wenn ich mir die 124 so richtig durchlese, hab ich das Gefühl das eher der Marschall für mich zuständig ist als der Komthur oder gilt das wieder nur für die Heilige Stadt? Oder nur für Gastritter und nicht für die R.a.Z. mit Gelübde?
Fragen über Fragen....

Gruß
Siegfrud
der Verzweifelte

Lancelot Graf von Rothenfels

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #23 am: 04. Februar 2010, 13:48:26 »
@ Siegfrud

Einfache Lösung :
Du gründest mit Leidensbrüdern den neuen "Orden der verzweifelten Gastritter der armen Ritter christi" und schreibst deine eigenen Regeln  *smoky*

Nein - ist nicht so einfach zu beantworten aber dabei lernt man wieder eine Menge ...... und das ist das Schöne an diesem Forum !!! *alleswirdguut*
Komthur des DO - Kommende Burg Schleynitz

"HELFEN - WEHREN - HEILEN"

Für Gott, das heilige Reich und das Vaterland !

Siegfrud von Burgund

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #24 am: 04. Februar 2010, 14:47:07 »
@ Lancelot: Ok ich wähle Dich einstimmig (!) zum ersten Vorsitzenden des O.D.V.G.D.A.R.C.!

Har har har.........

Gibt es noch andere Wortmeldungen, vielleicht von Brüdern die NICHT nebem dem Bruder Cellerar schlafen und gute Beziehungen zu Ihm pflegen, sondern eher von nüchternen Brüdern???

William

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #25 am: 04. Februar 2010, 16:22:36 »
Zitat
Original von Siegfrud von Burgund
Pax vobiscum fratres et confratres,

voller Aufmerksamkeit las ich nun jedes Wort und den ganzen Artikel. Und zwar, weil ich Gastritter bin und mich selbst oft frage, wie man das Alles am besten unter einen Hut bringt, in Form einer richtigen Darstellung. Nicht nur bezogen auf die Ausrüstung, auch das Verhalten usw..

Damals wußte man noch was es heißt ein Gast zu sein - man nahm die Regeln seines Gastgebers an - also auch als weltlich gewandeter Gastritter - der dann allerdings nicht bei den Brüdern wohnen durfte. *smoky*

Zitat
Original von Siegfrud von Burgund
1. Ich bin nun schon länger als ein Jahr und einen Tag beim Orden. Bin ich nun näher dem Gastritter oder näher dem Ritter auf Zeit mit Gelübde?

Nun diese Frage kannst eigendlich nur du selber beantworten - was sagt deine "innere" Stimme - bist du eher weltlich geblieben oder nun eher dem Orden zugetan? *pope*

Zitat
Original von Siegfrud von Burgund
Denn dann müßte ich ja irgendwie den Aufnahmeritus (Adventon 2008 ) wiederholen, diesmal mit Gelübdeformel, oder?

Wenn du eine Aufnahme ohne Gelübde hattest, dann entspricht deine Stellung der eines Gastritters und wenn du den Habit des Profeßritters nun dauerhaft oder auf Zeit tragen willst, dann kommst du um ein Gelübde nicht drum herum - die Frage ist nur wem gegenüber?

Es gibt ja keinen echten Templer mehr - Templer im Geiste sind wir wohl alle - das Gelübde ist aber ein mönchisches, an Gott gerichtetes Versprechen - daher wäre es meiner Meinung nach ein Sakrileg dieses einem anderen (ich sage mal überspitzt) "Darsteller" gegenüber abzulegen.
Da ich gläubiger Katholik bin, käme ein (dargestelltes) Gelübte gegenüber einem anderen Darsteller für mich niemals in Frage - eine dargestellte Aufnahmezeremonie ja - aber eben ohne einen heiligen Akt!

Zitat
Art.11.(franz.)
Wenn ein weltlicher Ritter oder ein anderer Mann aus der Masse der Verdammnis ausscheiden, diese Welt verlassen und Euer gemeinsames Leben erwählen will, so stimmt nicht sofort darein, ihn aufzunehmen. Denn so sagt der heilige Paulus : Probate spiritus si ex Deo sunt. Prüfet den Geist, ob er von Gott kommt
.
Nun ein Jahr und ein Tag ist nicht sofort.. *smoky*

Ich denke ein stilles Gelübde in Zwiesprache mit Gott und in einer Kirche käme dem Sinn deutlich näher!
Dabei könnten ja deine Brüder anwesend sein und im Anschluß könnte dir dein Komtur dann den weißen Habit umhängen - das wäre meiner Meinung nach völlig ok und ausreichend!

Zitat
Art.6.(lat.) Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen.
 Wir bestimmen, wie oben gesagt, dass kein Ordensbruder irgendein Gelübde abzulegen sich anmaße, vielmehr Tag und Nacht mit reinem Herzen in seinem Versprechen verharre, damit er sich in diesem vergleichen kann: "Ich will den Kelch des Heils erheben", das heißt, in meinem Tod das Sterben des Herrn nachahmen, und wie Christus sein Leben für die Brüder hinzugeben. Das ist ein geziemendes Gelübde, das ist ein lebendiges und gottgefälliges Opfer.

Zitat
Original von Siegfrud von Burgund
2. Bisher trug ich weißen Waffenrock, ohne weißen Mantel. Das wäre ja dann als Gastritter eigentlich nach Williams Interpretation falsch. So wie ich es jetzt verstanden habe, trägt Gastritter weltlich und Ritter auf Zeit mit Gelübde trägt weiß, dann aber mit Mantel.

So würde ich es zur Zeit sehen - es gab zwar keine Novizen im Templerorden, aber man könnte deine Zeit als Gastritter natürlich so auslegen - so dein Meister einverstanden war und den Status nun neu überdenken (s.o.)

Zitat
Art.21 (lat.)
Allerdings widersprechen wir entschieden dem, was im Haus Gottes
 (=Ordenshaus) und seiner Tempelritter ohne Entscheidung und Beschluss eines gemeinsamen Kapitels (erg. eingerissen) ist, und gebieten es wie einen eigentümlichen Missstand gänzlich abzuschaffen, denn es hatten Diener und Knappen weiße Gewänder, wovon verdammenswerte Unerträglichkeiten herrührten. Es traten nämlich in den Ländern jenseits der Berge falsche Brüder, Verheiratete und andere auf und sagten, sie seien vom Tempel, obwohl sie von der Welt waren.

Du siehst, dein Problem ist gar nicht so neu.....  *tdance*


Zitat
Original von Siegfrud von Burgund
Aber wenn ich mir die 124 so richtig durchlese, hab ich das Gefühl das eher der Marschall für mich zuständig ist als der Komthur oder gilt das wieder nur für die Heilige Stadt? Oder nur für Gastritter und nicht für die R.a.Z. mit Gelübde?
Fragen über Fragen....

Nun solange du den Habit nicht genommen hast und auch kein Gelübde abgelegt hattest, ist das andere nur ein Waffenrock wie er auch einem besonderen Gönner des Ordens wohl zugestanden worden sein könnte (ausnahmsweise *jokely*) - also warst du bisher eher ein weltlicher und somit nach Art. 124 dem Komtur von Jerusalem unterstellt - daran ändert auch die Tatsache nichts, das du hier in teutschen Landen rumlungerst statt deine Pflicht im heiligen Land zu tun. *smoky*

Zitat
Art. 124 (franz.)
Alle weltlichen Ritter, welche in Jerusalem sind und sich dem Orden angeschlossen haben, sollen sich zu ihm (Anmerk. Komtur der Stadt Jerusalem) halten, in seiner Nähe das Lager beziehen und unter seinem Banner reiten.
Alle Brüder aber, sowohl diejenigen, welche dauernd in der Stadt ansässig sind, als auch alle, die nur hin und wieder dort sind, unterstehen während der Dauer ihres Aufenthaltes bei Abwesenheit des Marschalls seinem Befehle (Anmerk.: dem Komtur von Jerusalem) und bedürfen zu allem, was sie tun, seiner Erlaubnis.

124 beschreibt also die Unterstellungsverhältnisse der Gastritter in Outremer unter den komtur der Stadt und alle Brüder unterstehen dem Marschall und nur bei dessen Abwesenheit dem Komtur!

Da du aber als Gastritter hier, bei einer Komturei, bist unterstehst du natürlich hier dem Komtur (quasi als Stellvertreter des Komturs von Jerusalem)!

In Outremer allerdings dann dem Komtur von Jerusalem und bei dessen Abwesenheit vermutlich dann dem Marschall von Jerusalem.

Im Gegensatz dazu unterstehen alle Brüder (alle mit Gelübte) dem Marschall von Jerusalem und nur bei dessen Abwesenheit dem Komtur von Jerusalem.

So, ich hoffe ich konnte deine Verwirrung etwas lindern und verbleibe mit brüderlichen Grüßen

William
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« Antwort #26 am: 05. Februar 2010, 08:46:59 »
Zitat
Original von William
Fassen wir bis hierher einmal die Fakten zusammen:
1.In Art 69 wird erklärt was der Unterschied zwischen einem Frater und Confrater ist (Gelübte)

2. In Art. 66 werden die Ritter auf Zeit Frater genannt und es wurde der Wert ihrer mitgebrachten Ausrüstung festgehalten, damit sie beim Ausscheiden einen Ausgleich erhalten konnten.

3. Es gab, nach Kirchenrecht, generell die Möglichkeit ein zeitlich begrenztes Gelübte abzulegen.

4. Es gibt belegte Beispiele für einen zeitlich begrenzten Dienst im Orden (zur Buße)

5. Jeder Profeßritter mußte/durfte den weißen Habit tragen - sonst niemand. Nur die dienenden Brüder trugen den schwarzen/braunen Habit.

6. Es gab neben den Donates und Afiliierten auch verheiratete Ritter die mit dem Orden kämpften - diese wurden confrater genannt, da sie nicht die Gelübte ablegen durften. Deshalb war es ihnen auch nicht gestattet bei den "reinen" Brüdern zu leben.
Diesen Mitbrüdern war es ausdrücklich untersagt den weißen Habit zu tragen und sie durften nicht in den Schwadronen der Brüder reiten.

Vermutung:Da sicher nicht nur unverheiratete Ritter zur Buße in den Orden mußten, werden eben diese verheirateten Büßer zu den confratres gerechnet worden sein - dazu kamen weltliche Ritter die sich nur vorübergehend unter das Kommando des Tempels stellten.

Mein bisheriges Fazit:

Ritter auf Zeit und Gastritter sind keinesfalls immer gleichzusetzen.
Wer als Ritter auf Zeit die Gelübte ablegen mußte/durfte wurde ein frater und somit ein normaler Profeßritter und trug deshalb auch den Habit des Profeßritters.

Wer aber verheiratet war und sich freiwillig oder zwangsweise (Buße) dem Orden anschloß, hatte den Status des Confraters und durfte nicht bei den fraters wohnen (und reiten). Diese Ritter trugen dann ihre weltliche Gewandung.

Ergänzung:

Könnte es sein, das wir diesen Artikel bisher auch in einem faschen, bzw nur teilweise richtigen Zusammenhang gelesen hatten? *smoky*


Zitat
Art.21 (lat.)
Allerdings widersprechen wir entschieden dem, was im Haus Gottes
(=Ordenshaus) und seiner Tempelritter ohne Entscheidung und Beschluss eines gemeinsamen Kapitels (erg. eingerissen) ist, und gebieten es wie einen eigentümlichen Missstand gänzlich abzuschaffen, denn es hatten Diener und Knappen weiße Gewänder, wovon verdammenswerte Unerträglichkeiten herrührten
. Es traten nämlich in den Ländern jenseits der Berge falsche Brüder, Verheiratete und andere auf und sagten, sie seien vom Tempel, obwohl sie von der Welt waren.

Zitat
XXI. Quod famuli alba vestimenta, id est pallia non habeant.

Hoc nempe, quod erat in domo Dei ac suorum militum templi sine discretione ac consilio communis capituli, obnixe contradicimus et funditus, quasi quoddam vitium peculiare, amputare praecipimus: Habebant enim famuli et armigeri alba vestimenta, unde eveniebant damna importabilia. Surrexerunt namque in ultramontanis partibus quidam pseudofratres et coniugati et alli dicentes, se esse de templo, cum sint de mundo. Hi nempe tantas contumelias totque damna militari ordini acquisierunt, etiamque clientes renamentes plurima scandala oriri inde superbiendo fecerunt. Habeant igitur assidue nigra; sed si talia non possunt invenire, habeant qualia inveniri possunt in illa provincia qua degunt, aut quod vilius unius coloris comparari potest , videlicet burella.


Evtl bezieht sich der unterstrichene Teil ja auch auf die Gastritter und eben die verheirateten, welche ja nicht die Gelübde ablegen durften!

Dann wäre das als weiterer Hinweis in der Regel zu werten.......

Erhärtet wird der Verdacht dadurch, das wohl zu Beginn (die ersten Jahre nach Ordensgründung) alle die sich dem Orden angeschlossen hatten die weiße Kleidung trugen und mit dieser Ergänzung beginnt nun die später detailliertere Unterscheidung, welche dann in der französischen Regel genauer wird.
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Benedikt von Söllbach

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Ritterbruder auf Zeit
« Antwort #27 am: 05. Februar 2010, 12:38:36 »
Ja, die "falschen Brüder" könnte man auch so auslegen.
Mein Bauchgefühl sagt mir trotzdem irgendwie immer noch, dass auch die zeitlich dienenden unverheirateten Brüder als Gastritter eingestuft wurden; weil ja des öfteren von "weltlichen Rittern" gesprochen wird.
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« Antwort #28 am: 07. Februar 2010, 12:22:24 »
Zitat
Original von Benedikt von Söllbach
......auch die zeitlich dienenden unverheirateten Brüder als Gastritter eingestuft wurden; weil ja des öfteren von "weltlichen Rittern" gesprochen wird.

Das eine schließt das andere nicht aus - ganz im Gegenteil!
Wobei wir aber wirklich Gewicht auf die differenzierte Bezeichnung legen sollten - Frater /Confrater! Es wird ja genauestens auf die Unterschiede  hingewiesen!

Weltliche Ritter, die sich aus einem bestimmten Zweck heraus vorübergehend dem Orden angliederten, werden sowohl verheiratet als auch unverheiratet gewesen sein, aber die verheirateten Ritter, die zur Buße für eine gewisse Zeit die Gelübte abgelegt hatten waren dann für diese Zeit Professritter..... - daher haben wir zum einen die Ritter, die zwar nicht bei den Brüdern lagern dürfen und die nur auf Zeit dienen, aber dennoch als Vollwertige Mitglieder Frater genannt werden und dann die reinen Gastritter die mit Confrater bezeichnet werden, und ausdrücklich keine weißen Gewänder und Habit tragen dürfen.

Ich denke da z.B. auch so ein wenig an Perugia - zum einen die weißen Ritter und dann die Ritter mit den weltlichen Wappen - ist natürlich nur Spekulation, denn was genau dort dargestellt werden sollte werden wir nie erfahren... aber möglich wäre es meiner Meinung nach schon.

Zumindest finde ich die Hinweise in der Regel recht deutlich und mit meiner These fallen dort einige bisherige Widersprüche weg.

Ganz sicher unterscheidet die Regel jedoch ausdrücklich zwischen Gastrittern =Confratres und Rittern auf Zeit = Fratres - also gab es beide Varianten!

Da dann auch noch klargestellt wird, das die confratres keine weiße Kleidung tragen dürfen und dem Komtur von Jerusalem unterstellt sind, wird damit auch gleich der Bekleidungsunterschied zwischen confratres und fratres klargestellt.

Auch die Tatsache, das bei den fratres auf Zeit, beim Eintritt, der Wert der Ausrüstung festgehalten wird um dann zum Ende ihrer Dienstzeit eine Ausgleich durchführen zu können, zeigt das diese einen anderen Status hatten, als die Gastritter (ohne Gelübde) - denn die hatten ihre eigenen Sachen und mußten sich daher wohl selber ausstatten.

Also um es auf einen Nenner zu bringen: es gab "Gastritter" mit und ohne Gelübde - die mit Gelübde werden frater genannt und sind somit auf Zeit gleichwertige Brüder - die ohne Gelübte sind eben nur weltliche Gastritter.

Gruß
William

ps ich hatte extra den lateinischen Text mit eingefügt, da es mehrere  Übersetzungsmöglichkeiten für "pseudofratres" gibt - im Gegensatz dazu kann man "falsche Brüder" viel deutlicher übersetzen - hatte gehofft, das da jemand drauf eingeht der etwas fitter in Latein ist als ich *smoky*
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Benedikt von Söllbach

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« Antwort #29 am: 07. Februar 2010, 12:29:45 »
Was mich nur immer noch stutzig macht, ist der Passus, der den weltlichen bestimmt, beim Komtur des Königreichs Jerusalems zu reiten. Das bedeutet ja, dass eben dieser Komtur eine eigene Schwadron hatte (siehe Artikel). Bestand diese Schwadron nun nur aus weltlichen? Oder waren dort weltliche + die Professbrüder des Landes Jerusalem (also aller Komtureien exklusive der Stadt Jerusalem mit dem zentralen Konvent)?
Gingen wir davon aus, dass unter dem Banner dieses Komturs nur weltliche versammelt waren, wäre es unlogisch, dass dort nur verheiratete ritten.
Vielleicht sehe ich das aber alles viel zu streng; vermutlich war das viel "weicher" als gedacht und es gab auch unverheiratete, die sich dem Orden ohne Gelübde anschlossen und die dann eben weltlich blieben. Vielleicht waren auch die "weltlichen" mit zeitlichem Gelübde im Ordenssinne "weltlich" und ritten unter dem Jerusalemer Provinzialkomtursbanner?
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