Original von Siegfrud von Burgund
Pax vobiscum fratres et confratres,
voller Aufmerksamkeit las ich nun jedes Wort und den ganzen Artikel. Und zwar, weil ich Gastritter bin und mich selbst oft frage, wie man das Alles am besten unter einen Hut bringt, in Form einer richtigen Darstellung. Nicht nur bezogen auf die Ausrüstung, auch das Verhalten usw..
Damals wußte man noch was es heißt ein Gast zu sein - man nahm die Regeln seines Gastgebers an - also auch als weltlich gewandeter Gastritter - der dann allerdings nicht bei den Brüdern wohnen durfte. *smoky*
Original von Siegfrud von Burgund
1. Ich bin nun schon länger als ein Jahr und einen Tag beim Orden. Bin ich nun näher dem Gastritter oder näher dem Ritter auf Zeit mit Gelübde?
Nun diese Frage kannst eigendlich nur du selber beantworten - was sagt deine "innere" Stimme - bist du eher weltlich geblieben oder nun eher dem Orden zugetan? *pope*
Original von Siegfrud von Burgund
Denn dann müßte ich ja irgendwie den Aufnahmeritus (Adventon 2008 ) wiederholen, diesmal mit Gelübdeformel, oder?
Wenn du eine Aufnahme ohne Gelübde hattest, dann entspricht deine Stellung der eines Gastritters und wenn du den Habit des Profeßritters nun dauerhaft oder auf Zeit tragen willst, dann kommst du um ein Gelübde nicht drum herum -
die Frage ist nur wem gegenüber?Es gibt ja keinen echten Templer mehr - Templer im Geiste sind wir wohl alle - das Gelübde ist aber ein mönchisches, an Gott gerichtetes Versprechen - daher wäre es meiner Meinung nach ein Sakrileg dieses einem anderen (ich sage mal überspitzt) "Darsteller" gegenüber abzulegen.
Da ich gläubiger Katholik bin, käme ein (dargestelltes) Gelübte gegenüber einem anderen Darsteller für mich niemals in Frage - eine dargestellte Aufnahmezeremonie ja - aber eben ohne einen heiligen Akt!
Art.11.(franz.)
Wenn ein weltlicher Ritter oder ein anderer Mann aus der Masse der Verdammnis ausscheiden, diese Welt verlassen und Euer gemeinsames Leben erwählen will, so stimmt nicht sofort darein, ihn aufzunehmen. Denn so sagt der heilige Paulus : Probate spiritus si ex Deo sunt. Prüfet den Geist, ob er von Gott kommt.
Nun ein Jahr und ein Tag ist nicht sofort.. *smoky*
Ich denke ein stilles Gelübde in Zwiesprache mit Gott und in einer Kirche käme dem Sinn deutlich näher!Dabei könnten ja deine Brüder anwesend sein und im Anschluß könnte dir dein Komtur dann den weißen Habit umhängen - das wäre meiner Meinung nach völlig ok und ausreichend!
Art.6.(lat.) Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen.
Wir bestimmen, wie oben gesagt, dass kein Ordensbruder irgendein Gelübde abzulegen sich anmaße, vielmehr Tag und Nacht mit reinem Herzen in seinem Versprechen verharre, damit er sich in diesem vergleichen kann: "Ich will den Kelch des Heils erheben", das heißt, in meinem Tod das Sterben des Herrn nachahmen, und wie Christus sein Leben für die Brüder hinzugeben. Das ist ein geziemendes Gelübde, das ist ein lebendiges und gottgefälliges Opfer.
Original von Siegfrud von Burgund
2. Bisher trug ich weißen Waffenrock, ohne weißen Mantel. Das wäre ja dann als Gastritter eigentlich nach Williams Interpretation falsch. So wie ich es jetzt verstanden habe, trägt Gastritter weltlich und Ritter auf Zeit mit Gelübde trägt weiß, dann aber mit Mantel.
So würde ich es zur Zeit sehen - es gab zwar keine Novizen im Templerorden, aber man könnte deine Zeit als Gastritter natürlich so auslegen - so dein Meister einverstanden war und den Status nun neu überdenken (s.o.)
Art.21 (lat.)
Allerdings widersprechen wir entschieden dem, was im Haus Gottes
(=Ordenshaus) und seiner Tempelritter ohne Entscheidung und Beschluss eines gemeinsamen Kapitels (erg. eingerissen) ist, und gebieten es wie einen eigentümlichen Missstand gänzlich abzuschaffen, denn es hatten Diener und Knappen weiße Gewänder, wovon verdammenswerte Unerträglichkeiten herrührten. Es traten nämlich in den Ländern jenseits der Berge falsche Brüder, Verheiratete und andere auf und sagten, sie seien vom Tempel, obwohl sie von der Welt waren.
Du siehst, dein Problem ist gar nicht so neu..... *tdance*
Original von Siegfrud von Burgund
Aber wenn ich mir die 124 so richtig durchlese, hab ich das Gefühl das eher der Marschall für mich zuständig ist als der Komthur oder gilt das wieder nur für die Heilige Stadt? Oder nur für Gastritter und nicht für die R.a.Z. mit Gelübde?
Fragen über Fragen....
Nun solange du den Habit nicht genommen hast und auch kein Gelübde abgelegt hattest, ist das andere nur ein Waffenrock wie er auch einem besonderen Gönner des Ordens wohl zugestanden worden sein könnte (ausnahmsweise *jokely*) - also warst du bisher eher ein weltlicher und somit nach Art. 124 dem Komtur von Jerusalem unterstellt - daran ändert auch die Tatsache nichts, das du hier in teutschen Landen rumlungerst statt deine Pflicht im heiligen Land zu tun. *smoky*
Art. 124 (franz.)
Alle weltlichen Ritter, welche in Jerusalem sind und sich dem Orden angeschlossen haben, sollen sich zu ihm (Anmerk. Komtur der Stadt Jerusalem) halten, in seiner Nähe das Lager beziehen und unter seinem Banner reiten.
Alle Brüder aber, sowohl diejenigen, welche dauernd in der Stadt ansässig sind, als auch alle, die nur hin und wieder dort sind, unterstehen während der Dauer ihres Aufenthaltes bei Abwesenheit des Marschalls seinem Befehle (Anmerk.: dem Komtur von Jerusalem) und bedürfen zu allem, was sie tun, seiner Erlaubnis.
124 beschreibt also die Unterstellungsverhältnisse der Gastritter in Outremer unter den komtur der Stadt und alle Brüder unterstehen dem Marschall und nur bei dessen Abwesenheit dem Komtur!
Da du aber als Gastritter hier, bei einer Komturei, bist unterstehst du natürlich hier dem Komtur (quasi als Stellvertreter des Komturs von Jerusalem)!
In Outremer allerdings dann dem Komtur von Jerusalem und bei dessen Abwesenheit vermutlich dann dem Marschall von Jerusalem.
Im Gegensatz dazu unterstehen alle Brüder (alle mit Gelübte) dem Marschall von Jerusalem und nur bei dessen Abwesenheit dem Komtur von Jerusalem.
So, ich hoffe ich konnte deine Verwirrung etwas lindern und verbleibe mit brüderlichen Grüßen
William