Autor Thema: Gastritter  (Gelesen 21592 mal)

Robert Scott

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Gastritter
« am: 02. April 2008, 12:42:36 »
Hallo
Bin beim Googeln auf eine Englische-Seite gestoßen finde sie leider nicht mehr vielleicht wisst ihr was darüber dort wird behauptet das Gastritter das Keuschheitsgelübte abgelegt hätten(freiwillig),und sie die einfache Schnur(singulum) tragen durften.Weiter wird behauptet das sie einen Weisen Mantel ohne Rotes Kreuz,aber mit einem schwarzem Cape mit Rotem Kreuz tragen durften.Weis jemand was darüber,vielen dank im voraus      Gruß Bruder Robert vom Lazarusorden    *pope*
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Sareth

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Gastritter
« Antwort #1 am: 02. April 2008, 13:05:48 »
Hm... so aus dem Kopf, ohne nachzugucken, würde ich sagen:

1. Keuschheitsgelübde auf Zeit geht eigentlich nicht - Gelübde sind lebenslängliche Sachen ;) Wenn überhaupt, dann haben sie sich vielleicht verpflichten können, für die Zeit ihres 'Gastaufenthaltes' enthaltsam zu leben. Das war aber kein kirchenrechtlicher Akt wie etwa ein Gelübde (aus dem man nur unter speziellsten Bedingungen wieder herauskam).
Praktisch gewesen wäre es allerdings für alle Seiten, denn diese Gäste lebten ja schließlich mit den anderen mehr oder minder zusammen, und dann konnten sie ja nicht ein 'Frauenzimmer' (sorry) anbringen oder sich mal eben irgendwo vergnügen gehen.

2. Kreuz und Mantel: Das sie den weissen Mantel bekamen, glaube ich eher nicht. Das war doch etwas Besonderes und mit obigem Gelübde verbunden. Schwarz oder Braun schon eher - aber wie unterschied man sie dann von den Ordensmitgliedern im Status der Dienenden Brüder? (Eigentlich waren alle Orden immer sehr darauf bedacht, nur nicht mit NICHT-Ordensmitgliedern irgendwie verwechselt zu werden, eine Art Elitedenken eben.)

-- Nun, lohnt sich auf jeden Fall, zu graben.

Judith_02

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Gastritter
« Antwort #2 am: 02. April 2008, 13:55:12 »
Ordensregel:

XXII. Nur Ordensritter sollen weiße Kleidung haben.
Niemandem ist es gestattet, weiße Umhänge zu tragen oder weiße Mäntel zu tragen, als den obengenannten Rittern Christi.

Somit ist der weiße Mantel für Gastritter nicht zulässig.

Bezüglich der Ablegung eine Keuschheitsgelübde, ist in den Regeln und Statuten nichts verzeichnet.
Ultra posse nemo obligatur. -
Es ist keiner verpflichtet, über seine eigenen Fähigkeiten hinaus etwas zu leisten oder zu können.

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Sareth

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Gastritter
« Antwort #3 am: 02. April 2008, 14:07:52 »
@Judith: danke für das Regelzitat!

Was die Gelübde betrifft, so war das eine Sache, die vom allgemeinen Kirchenrecht geregelt wurde, müsste man also im CIC nachsehen. Ich hab einen alten zuhause, aber wie gesagt, das war/ist eine lebenslängliche Angelegenheit ausser in ausnehmenden Ausnahmefällen.

Heinrich von Hohenfels

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Gastritter
« Antwort #4 am: 02. April 2008, 15:34:25 »
Hallo Robert,

hört sich recht unwahrscheinlich an, wie j achon dargelegt wurde, kommt das mit dem weissen Mantel nicht hin, auch das Gelübde auf Zeit bezweifele ich.

Es sieht einfach danach aus, dass die Gastritter ihre weltliche Kleidung weiterhin trugen.

Denkbar wäre, dass sie vom Orden Kleidung bekommen haben, halt keinen weissen Mantel.

Was Handfestes habe ich da auch noch nicht gefunden.

Vieleicht müsste man mal nachforschen, ob es in Chroniken über Leute, die Gastritter waren, wie z.B. William Marshall, etwas gibt.
Er soll ja auf dem Todenbett in den Orden eingetreten sein und hatte da dann den weissen Mantel erhalten.

Gruß Heinrich

Robert Scott

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Gastritter
« Antwort #5 am: 03. April 2008, 09:17:14 »
Hallo Heinrich
In der Ordensregel gibt es doch unterschiede zwichen Gastrittern und Verheirateten.Bei den Gastrittern steht nichts über die Kleidung,aber was nötig ist sollen sie kaufen
Bei den Verheirateten steht drin das sie kein weißes gewand und Mantel haben dürfen,laut Ordensregel heist es auch (Wir erachten es als ungerecht,daß solche Brüder mit Brüdern,die Gott Keuschheit versprochen haben, derart in ein und demselben Haus leben sollten.)
Allso muß der Gastritter doch ein anderen Status gehabt haben.
                     Gruß Bruder Robert
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Judith_02

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Gastritter
« Antwort #6 am: 03. April 2008, 12:27:50 »
@ Robert Scott: In der Ordensregel wird aber auch explizit erwähnt, wie ich weiter oben schon aufgeführt habe, dass nur Ordensritter den weißen Mantel tragen durften. Und ein Gastritter ist kein Ordensritter.
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Robert Scott

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Gastritter
« Antwort #7 am: 03. April 2008, 18:16:15 »
Hallo Judith02
Wo steht das?? Das die Gastritter keine Ordensritter waren,irgendeinen unterschied zwiechen den Gastrittern und den Verheirateten muß es wohl gegeben haben sonst wären sie ja nicht getrent in der Ordensregel aufgelistet. Gruß Bruder Robert
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Sareth

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Gastritter
« Antwort #8 am: 03. April 2008, 19:17:00 »
Ich zitiere aus der altfrz. Übersetzung der Templerregel (ich habe keine deutsche Fassung da, tut mir leid, aber ich denke, man kann es verstehen...)

§ 27: "A trestous les freres chevaliers  (...) ortoions a avoir blancs mantiaus; et a nul autre n'est otroié d'avoir blancs mantiaus, se non as davant dis chevaliers du Crist."
In folge wird erklärt, daß die weiße Farbe das Zeichen sei, die Welt verlassen zu haben und in Keuschheit zu leben.

§ 34 regelt die Gastritter, dort ist nur von Unterhalt = Pferd und Versorgung der Pferde die Rede, sowie deren Ersatz während der Dienstzeit.

§ 52 betrifft die verheirateten CONFRATRES (=das sind keine echten Mitbrüder, auch wenn es so klingt, sondern nur Leute, die an den geistlichen Benefizien Anteil erhalten; = familiaren oder donati)
"Se les homes qui sont mariés demandent la confrairie et le benefice et les oroions de la maison, en tel maniere les vos otroions a recevoir (...) il doivent mener honeste vie et estudier de bien faire as freres. MAIS IL NE DOIVENT MIE PORTER BLANCHES ROBES, NE BLANS MANTEAUS."

Lancelot Graf von Rothenfels

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Gastritter
« Antwort #9 am: 04. April 2008, 06:32:58 »
Die Ansicht der Dinge wie sie aus vielen Berichten logisch erscheint:

Ordensritter - Vollbrüder :
Brüder die unverheiratet sind ( oder sich von ihrem Weib zugunsten des Ordens getrennt haben ) die Gelübde abgelegt haben und dem Orden auf Lebenszeit als Ritter dienen.
Erkennbar am weissen Wappenrock und dem Ordensmantel !




Gastritter:
Ritter die sich dem Orden auf ein Jahr und einen Tag verplichtet haben um sich mit diesem Dienst ihrer Sünden reinzuwaschen.

Da sie kein Gelübde ablegen mußten und auf "Jahr und Tag" wieder ihrer weltlichen Wege gingen, durften sie auch verheiratet sein ( jedoch innerhalb der Zeit ihrer Verpflichtung beim Orden mußte die gebotene Enthaltsamkeit geübt werden ) .

Weisser Wappenrock jedoch kein weisser Ordensmantel !
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Robert Scott

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Gastritter
« Antwort #10 am: 04. April 2008, 08:08:29 »
Also ich glaube eher das Gastritter nicht verheiratet waren und sie eher so etwas wie ein Probejahr gemacht haben,es steht ja auch in den Ordensregeln drin man sollte sich eine gewisse zeit den Ordensalltag anschauen bevor man sich enscheidet.In der Ordensregel steht ausdrücklich drin das Verheiratete Keinen Waffenrock und Mantel haben durften.Allso was waren Gastritter ??????
Anwärter!!    Novizen!!!   eigenfinanzierte Söldner!!
In der Ordensregel gibt es nur einen absatz über die Gastritter ansonsten wird nur über (Ritter,Brüder,Serganten,usw.) gesprochen.Allso waren sie irgendwie intrigiert und immer hin hatten sie 2 Pferde und waren Ritter.
Bei den Mönchen war es so das Anwärter vom ersten Tag an das Keuschheitsgelübde ablegen mussten warum also nicht auch die Ordenrittern.Es gibt noch viele fragen und wenig antworten
                      Gruß Bruder Robert
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Gastritter
« Antwort #11 am: 04. April 2008, 08:28:48 »
Bei welchem Orden legte schon der Anwärter die Profess mit den Gelübden ab?
Die einzigen Orden, die mir bekannt sind, die kein Noviziat kannten, waren die Ritterorden. Normalerweise hatte man MINDESTENS ein Jahr Zeit für die endgültigen Gelübde. Anwärter haben noch keine Gelübde.

(Was man heute als Anwärter zu leisten hat, ist ein Versprechen, sich in die Ordensregeln einzuleben und dem Hausoberen Gehorsam zu leisten - zumindestens so bei den Cisterciensern. Bei anderen Orden weiß ich es nicht. Es ist aber NICHTS Bindendes. Wenn man sagt, man geht, dann hat man keine Probleme und muss auch keine kirchlichen Prozesse über sich ergehen lassen.)

Lancelot Graf von Rothenfels

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Gastritter
« Antwort #12 am: 04. April 2008, 08:58:50 »
Zitat
eher so etwas wie ein Probejahr gemacht haben

32. Wie die Gastritter (auf Zeit dienende Ritter) aufgenommen werden sollen.
Wir ordnen getreulich an, dass alle Ritter, die in Herzensreinheit Jesus Christus in dem nämlichen Haus (= im Templerorden) auf Zeit dienen wollen, Pferde, die für eine solche Unternehmung gewöhnlich geeignet sind, Waffen und was sonst nötig ist, kaufen sollen. Sodann entscheiden wir, die Pferde von beiden Parteien gleichermaßen nach Wert und Nutzen abzuschätzen. Der Preis soll, damit er nicht der Vergessenheit anheim fällt, schriftlich festgehalten werden und was immer dem Ritter und seinen Pferden oder dem Knappen zum Lebensunterhalt nötig ist, selbst die Hufeisen der Pferde, soll nach dem Vermögen des Ordens von demselben aus brüderlicher Liebe geschenkt sein. Wenn unterdessen ein Ritter in diesem Dienst durch irgendein Ereignis verliert, soll ihm der Meister, wenn es das Vermögen des Ordens erlaubt, andere besorgen. Bei Ablauf der Frist des Heimkehrwilligen soll der Ritter aus göttlicher Liebe den halben Preis (erg. dem Orden) abtreten, die andere Hälfte soll er aus der Kasse der Brüder, wenn es ihm recht ist, erhalten.
[/U]

Daraus geht klar hervor, daß es sich nicht um ein "Probejahr" gehandelt hat.


Zitat
Novizen!!! eigenfinanzierte Söldner!!
Auch darüber gibt es Regelungen - Weder Novizen noch Söldner waren "Gastritter".


Der heutige Spruch "auf Jahr und Tag" geht auf die Dauer des Dienstes der Gastritter zurück welche dem Orden ohne Gelübte für ein Jahr und einen Tag zugehörig waren.  Natürlich ist die spätere Komplettaufnahme nicht ausgeschlossen.

Genaue Antwort zu dieser Frage kann Euch jedoch ganz sicher unser Forumsmitglied Volfing geben. Er hat schon einige Bücher zum Thema Templer verfaßt und ist hierbei der richtige Ansprechpartner.
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Robert Scott

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Gastritter
« Antwort #13 am: 04. April 2008, 09:11:08 »
Hallo Sareth
Dan könnte es doch so sein das ich als Gastritter ein versprechen ablegte und ich mich dan nach einem jahr und Tag endscheiden konnte ob ich dem Orden beitrete oder nicht und in diesem einem Jahr lebte ich genauso wie die anderen Brüdern miet allen Rechten und Plichten auser das ich den weißen Mantel noch nicht tragen durfte.
                        Gruß Bruder Robert
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Gastritter
« Antwort #14 am: 04. April 2008, 09:28:59 »
...aus einer Forumsdiskussion zum Thema aus dem Jahr 2003 :

Zitat
Nun, der Unterschied liegt darin, dass Ordensritter sich voll und ganz dem Orden verschreiben (Land, Besitz etc. geht an Orden - somit auch die eigene idendität, sprich Wappen), während die Gastritter nur auf Zeit dem Orden dienen, somit ihre Idendität, ihr Familienwappen, nicht aufgeben und nach der Zeit im Orden weiterführen.

Alles andere was sein KÖNNTE ist reine Spekulation  *pope*
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