Es stimmt, zunächst sieht es nach einer Übereignung aus:
die Templer der zugehörigen Komturei sollen für das Kloster sorgen und haben die volle Jurisdiktionsgewalt darüber. Trotzdem steht bereits in dieser Urkunde, falls eine der Nonnen sterben solle, daß die Templer dann eine neue an ihrem Platz aufnehmen sollen (Und sie konnten doch unmöglich für einen anderen Orden jemanden aufnehmen?!) - Urkunde bei Wilcke S. 34 Anmerkung.
Im Papstbrief an den Erzbischof von Mainz, der für Mühlen zuständig war (Litterae communes Joannis papae XXII Bd. V, ed. Mollat, G. Paris 1909, n. 18845) steht:
"daß er die besagten Schwestern aus Mühlen, früher dem Templerorden zugehörig, ermahne und dazu bringe, die Regel der Hospitaliter anzunehmen, ebenso wie sie ihre Profess abgelegt hatten auf die Regel des vorgenannten Ordens."
(ut sorores ... moneat et inducat ad profitendum regulam hospitalis ... sicut professae fuerant regulam predicti ordinis)
Also hatten sie die Profess abgelegt.
Es hatte sich übrigens beim papst beschwert: der Johannitergroßprior von Deutschland, und das ganze fand statt im Jahr 1324 <--- störrische Frauenspersonen *g*
(Aber wir schweifen vom Thema ab....)