Autor Thema: Der Irrsinn breitet sich aus  (Gelesen 29716 mal)

Lancelot Graf von Rothenfels

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #45 am: 14. März 2008, 07:06:19 »
@Matthias

Zitat
Das Auto ist ein Fortbewegungs- und Transportmittel erdacht, gebaut und wird auch meist so verwendet. Der Nutzen als Fortbewegungs- und Transportmittel ist unbestreitbar, ohne sie würde unsere Wirtschaft und unsere ganze Ziviisation nicht funktionieren
Zitat
Autos haben dann einen Nutzen wenn sie zum Transport von Gütern und Menschen von A nach B eingesetzt werden. Wenn "Sarazenen" in gepimpten BMWs und MBs mit überschlagendem Bass durch die City cruisen wird die Sinnhaftigkeit ad absudum geführt.

.......na was habe ich denn Gegenteiliges behauptet ? War doch eine Bestätigung deiner Meinung ! Wieso hätte ich also etwas aus dem Zusammenhang gerissen ??????




Zitat
Genau!! Erst sich mal mit der Predigt und ihrem Kontext beschäftigen, dann urteilen.
*sadangel*  .....wie ich hier eingeräumt habe, fehlt mir zu einer objektiven Antwort der gesamte Text.

 Tu uns beiden doch einen Gefallen und sei nicht immer gleich so offensiv - agressiv in deinen Antworten. Auch die persönlichen Untergiffe wie
Zitat
Wer ein Haar in der Suppe sucht, findet es auch - meist ist es sein eigenes
kannst du gerne lassen.

Danke für dein Verständnis und ganz liebe Grüße  *alleswirdguut*
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Matthias Rehm

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #46 am: 14. März 2008, 08:00:52 »
@Lancelot vom See,

irgendwie drücke ich mich mißverständlch aus bzw. wir verlieren den Kontakt zum Thema:

Autos und ihre "Vorläufer": Eisenbahn, Kutsche sind gebaut worden zu einem Zweck der unbestreitbar positiv ist.
Dass man alles auch in sein Gegenteil umkehren kann, wissen wir alle. Berthold hat das ja schon schön ausgeführt.
Ein Schwert ist ein Tötungsinstrument und nichts anderes. Man gewinnt an ihm eine positive Seite ab, in dem man es für die Verteidigung verwendet.
Bei Drogen ist die Frage ob zuerst die gute oder die schlechte Absicht vorherschte. Somit sind schon funktional das erste unstrittig und das zweite strittig.

Zitat
Tu uns beiden doch einen Gefallen und sei nicht immer gleich so offensiv - agressiv in deinen Antworten. Auch die persönlichen Untergiffe wie
Sorry, vielleicht bin ich momentan auch ein wenig Dünnhäutig, aber bei mir kam das agressiv an.
Mich hat geärgert, dass du dich nicht mit dem Mann beschäftigt hast und dir einfach eine Stelle harausgenommen hast. Wenn man die Stelle nur für sich betrachtet hast du recht. Wenn man sich aber die Predigt und deren Umstand anschaut, ist dieser Punkt so unwesentlich wie nur sonst etwas. Jemand der in der NS-Zeit den Mut hat, sich öffentlich gegen das Regime zu stellen, sollte man nicht an solchen Stellen kritisieren. Es gibt bestimmt einiges was man an dem Mann kritiseiren kann, seinen Mut und seine zutiefst christlichen Einstellung und Wetesystem nicht. Da ist ein schönes katholischen (Gegen-)Beispiel zum protestanitischen Bonhöfer, bzgl Umgang mit dem NS-System.
Ich bin froh, dass ich nicht zu dieser Zeit gelebt habe, denn ich weiß nicht ob ich den Mut gehabt hätte...

 *alleswirdguut*
Matthias

Lancelot Graf von Rothenfels

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« Antwort #47 am: 14. März 2008, 17:08:41 »
@Matthias

...Schwamm drüber - jeder hat mal einen schlechten Tag  *clsd*


Zitat
Bei Drogen ist die Frage ob zuerst die gute oder die schlechte Absicht vorherschte. Somit sind schon funktional das erste unstrittig und das zweite strittig
Ja - was war zuerst da - die Henne oder das Ei ?!
Verstehe was du meinst....

Zitat
Ich bin froh, dass ich nicht zu dieser Zeit gelebt habe, denn ich weiß nicht ob ich den Mut gehabt hätte...
Vielleicht hast du aber auch in dieser Zeit gelebt - wäre eine Erklärung dafür, daß dich dieses Thema so derart berührt ( ist natürlich jetzt wieder esoterischer "Quatsch"  *smoky* )
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Berthold von Krukow

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #48 am: 16. März 2008, 15:44:58 »
Abschließend hier mal ein Wahres Wort aus dem Mund eines kompetenten Mannes:
Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administration und der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffegesetze entwaffnen die Bürger und bewaffnen die Unterwelt. Sie zeigen in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigte Angst vor der eigenen Bevölkerung, der stets Mißtrauen entgegen gebracht wird.

Colin Greenwood (brit. Police Superintendent)

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

Gruß Berthold
Wenn wir vergessen wer wir waren, hören wir auf zu sein wer wir sind.

Arn de sweden

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #49 am: 14. Juni 2008, 21:02:07 »
Zitat
Original von Nicolas
Zur Änderung des Waffenrechts und dem Verbot von Schaukamfschwertern in der Öffentlichkeit:

Es ist doch eigentlich witzig: "Intensivtäter" (früher nannte man die noch  Serientäter) mit einer riesigen Latte von Straftaten laufen frei ´rum, Killer bekommen 10 Jahre nach dem Jugendstrafrecht und der unbescholtene Bürger muss sich Gedanken über Ordnungswidrigkeiten machen.

Ich stelle mir gerade vor, wie wir alle mit LARP-Schwertern ´rumlaufen.

Es sollte uns allen klar sein, dass wir in keinem freien Land mehr leben!


Irgendwie schnalle ich´s noch nicht mit "antworten" und "Thread erstellen" *grrr* Sollte unter den Thread zum Waffenrecht.

Pax

Der Mensch ist selbst eine Waffe.Ich möchte das nur als Anmerkung zu verstehen wissen.

Gruß Arn

volfing

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« Antwort #50 am: 16. Juni 2008, 18:55:33 »
Zitat
Original von Arn de sweden
Der Mensch ist selbst eine Waffe.Ich möchte das nur als Anmerkung zu verstehen wissen.
Gruß Arn

Arn kommt, gräbt irgendein altes Thema aus, gibt seinen Senf dazu und hofft, daß ihm die anderen auf den Leim gehen.
Lieber Arn, warum machst du nicht einfach ein Esotherikforum auf. Und laß die seligen Templer in Ruhe, die rotieren bei deinem Namen bereits in ihren Gräbern.

 *jokely*
der volfing

Johannes vom Gollenstein

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #51 am: 02. Oktober 2008, 21:41:15 »
Ich bin gerade eben über diesen Thread gestolpert und bitte um Aufklärung.

Kann mir jemand erklären, was in dieser Gesetzesänderung genau verankert ist?
Ist das Tragen von Schaukampfschwertern in der Öffentlichkeit tatsächlich verboten oder habe ich da einen Knick in der Linse??
Wie verhält sich das auf Märkten??

Wedumir

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #52 am: 02. Oktober 2008, 23:07:53 »
Sieh da, Johannes ...

Waffenrecht

In diesem Thread wurde das diskutiert und zuletzt hatte ich mich dazu länger ausgelassen.

Zur Zeit ist es so, dass das Tragen von stumpfen Schwertern auf MA-Veranstaltungen kein Problem ist.
Suilad o Wedumir - Grüße vom Waldschrat

*Die Feder ist ... schmächtiger als das Schwert*

Johannes vom Gollenstein

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #53 am: 03. Oktober 2008, 14:09:01 »
Vielen Dank Wedumir, das war sehr aufschlussreich!
Dann wollen wir mal hoffen, unsere Grauzone bleibt bzgl. Schaukampfschwertern unbehelligt.
Ein Templer ohne Schwert ist ja so gut wie nackt!!!  *jokely*

Hagen

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« Antwort #54 am: 09. Oktober 2008, 04:41:30 »
Pax Vobiscum !!

Ich habe den Threat auch eben erst gelesen (eigentlich Überflogen) und muss jetzt mal noch einen draufsetzen. Kann sein das dies schon wo anders erwähnt wurde.

Die ganze Sache spielt sich auf keinen Fall in einer rechtlichen Grauzone ab.

Im Gegenteil. Es ist alles rechtlich geregelt. Denn Waffe ist nicht gleich Waffe.

Diesbezüglich bin ICH und der Bundesgerichtshof folgender Meinung :)

Der Erste Schritt (wie bei allen vermeindlichen Waffen) ist zu Prüfen ob bei einer "Schaukampfwaffe" der Begriff Waffe im Sinne des WaffG überhabt angewendet werden kann. In diesem Falle Hieb- und Stoßwaffe.
Ist dies nicht der Fall, ist das WaffG auf diese Art von Waffen selbstverständlich nicht Anwendbar, da es eben an der Waffeneigenschaft fehlt. Und dies wurde im WaffG Explizit geregelt.

Keine Hieb- und Stoßwaffen sind nämlich solche Geräte, die Hieb- und Stoßwaffen (§1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG i.V.m Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zum WaffG) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder als Zierde geeignet sind, z.B. Sportflorette, Sportdegen, Zierdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger. Somit ist das WaffG auf die "Schaukampfwaffen" auch nicht anwendbar und sie fallen nicht unter die Regelungen des WaffG.

Was den Morgenstern Betrifft:

Dieser ist eine erlaubnisfreie Waffe, welche unter das WaffG fällt. Daraus folgt ein Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen (Vergehen nach dem WaffG)
Hier allerdings auch ein Verbot für den Einzalfall möglich, wonach die Behörde den Besitz oder Erwerb solcher erlaubnisfreier Waffen verbieten kann (§ 41 WaffG). Man muss aber schon Straftaten damit begehen, dass es soweit kommt.
Was das führen auf Mittelalterlichen Veranstaltungen betrifft, da gibt es immer noch den § 17(2) WaffG, die Brauchtumspflege. Demnach kann man auch, speziell bei derartigen Veranstaltungen, solche Waffen führen.

und das ist sicheres Wissen :)

Johannes vom Gollenstein

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #55 am: 09. Oktober 2008, 13:21:44 »
Sehr interessant, vielen Dank Hagen!

Ich fürchte allerdings, die Grauzone könnte doch zum Tragen kommen. Nehmen wir einen etwas übereifrigen Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter ( *smoky*), der noch nie etwas von Schaukampfwaffen gehört hat. Ich könnte mir lebhaft vorstellen, dass es zu sehr interessanten Diskussionen kommen könnte...

Aber mal im Ernst: die Ausführungen sind schon beruhigend. Ich hatte da zuweilen schon Bedenken.

Eine Frage: kennt sich zufällig jemand mit solchen Rechten in Frankreich oder Spanien aus?
Wir fahren zuweilen nach Spanien auf ein MA-Festival, haben uns bisher aber nicht getraut, die Schwerter mitzunehmen (Schaukampf versteht sich).

Hagen

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« Antwort #56 am: 09. Oktober 2008, 16:39:50 »
@ Johannes vom Gollenstein

Meines Wissens nach ist das Deutsche Waffenrecht so ziemlich an die allgemeine EU Norm angepasst. Deswegen gab es ja so viele Änderungen.

Bestimmte Messer darf man ja ohne berechtigtes Bedürfnis ja nicht mehr führen (z.B. Einhandklappmesser) , was früher in Deutschland üblich war und in GB und F verboten ist.
Demnach müsste es in Ländern der EU, was die Schaukampfschwerter betrifft, ähnliche Regelungen geben.
 
Das ist jedoch kein sicheres Wissen, werde mich aber mal nächste Woche darüber mal Schlau machen.

Aber ich hab mir mal im Jahr 1998 in York (GB) ein Schaukampfschwert gekauft und hatte weder im Land noch an der Grenze Probleme damit bekommen. Aber in 10 Jahren ändert sich ja viel :)

Beim nächsten Auslandsbesuch kannst du dich aber mal Vorab beim Infodienst des Auswärtigen Amtes durchfragen oder direkt vor Ort Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnhemen.
näheres unter http://www.auswaertiges-amt.de

Wedumir

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« Antwort #57 am: 09. Oktober 2008, 19:27:47 »
Wehrter Hagen,

als ich deinen Beitrag las, habe ich sofort nach dem WaffG gegriffen. Kann ja jedem mal passieren, dass er etwas übersieht.

Zitat
Original von Hagen
Der Erste Schritt (wie bei allen vermeindlichen Waffen) ist zu Prüfen ob bei einer "Schaukampfwaffe" der Begriff Waffe im Sinne des WaffG überhabt angewendet werden kann. In diesem Falle Hieb- und Stoßwaffe.
Ist dies nicht der Fall, ist das WaffG auf diese Art von Waffen selbstverständlich nicht Anwendbar, da es eben an der Waffeneigenschaft fehlt.
Das ist so weit völlig korrekt

Zitat
Und dies wurde im WaffG Explizit geregelt.
DAS allerdings ist verblüffend. Das hätte dann nicht nur ich übersehen, sondern auch etliche Journalisten, die sich professionell mit diesem Thema beschäftigen.

Zitat
Keine Hieb- und Stoßwaffen sind nämlich solche Geräte, die Hieb- und Stoßwaffen (§1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG i.V.m Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zum WaffG) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder als Zierde geeignet sind, z.B. Sportflorette, Sportdegen, Zierdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger. Somit ist das WaffG auf die "Schaukampfwaffen" auch nicht anwendbar und sie fallen nicht unter die Regelungen des WaffG.
Mir ist vollkommen unklar, wie Du zu dieser Aussage oder Meinung kommst. Im Waffengesetz steht an den von Dir angegebenen Stellen folgendes:

WaffG § 1 - Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen -
Abs. 2: "Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die in diesem Gesetz genannt sind.

Anlage 1 - Begriffsbestimmungen -
Abschnitt 1 Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände
"1: Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1: "Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),"
(1.2 geht dann weiter mit Elektroschockern, Reizstoffsprühgeräten usw.)


Der Satz:
"Keine Hieb- und Stoßwaffen sind nämlich solche Geräte, die Hieb- und Stoßwaffen nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder als Zierde geeignet sind, z.B. Sportflorette, Sportdegen, Zierdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger."
ist aus der alten 2. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV, Punkt 1.9) zitiert, die aber zum alten WaffG gehört, das 2003 außer Kraft trat. Damit ist auch diese Regelung formell nicht mehr gültig. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift für das neue WaffG existiert noch nicht. Daher die Grauzone.
Denn: Wer wollte bestreiten, dass man auch mit einem stumpfen Schaukampfschwert jemanden durch Hieb oder Schlag verletzen kann?

Zum Thema Morgenstern kann ich nichts sagen; was Du schreibst, klingt vernünftig, aber hier fehlt mir die Sachkenntnis.

Zitat
...und das ist sicheres Wissen :)

Na ja, da habe ich dann doch ernste Zweifel. Die letzten Änderungen des WaffG habe ich leider nicht hier. Morgen werde ich da nochmal reinschauen, ob mir vielleicht doch eine hierfür relevante Änderung entgangen ist. Aber das glaube ich eigentlich nicht. Sollte ich mich aber irren, werde ich hier öffentlich Abbitte leisten.
Suilad o Wedumir - Grüße vom Waldschrat

*Die Feder ist ... schmächtiger als das Schwert*

Hagen

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« Antwort #58 am: 09. Oktober 2008, 21:31:41 »
@Wedumir

Das habe ich erwartet :)

Jaaaaaaa, du hast Recht, das war der Stand 2003 aber es hat immer noch Gültigkeit.
Denn die letzte Änderung im WaffG regelt das Führungsverbot vom Messern die Einhändig zu öffnen sind oder eine Klingenlänge.... bla, bla, bla.  
Mehr nicht!

Der rest des WaffG hat nach wie vor auch, formell, seineGültigkeit.
Oder ist etwa bei einer Paragraphenänderung im StGB der ganze Rest nicht mehr gültig?


Du hast es teilweise richtig erkannt.

Über die Prüfung der Waffeneigenschaft brauchen wir uns ja nicht streiten. In dem Punkt hast du mir ja recht gegeben.

Weiterhin fügst § 1 WaffG an..

Damit hast du auch vollkommen recht.

ABER

ICH, der Justizminister und der BGH sind nach wie vor der Meinung dass.... :) (nur Spass)

Du und der Gesetzgeber, ihr sprecht eben genau die Bestimmtheit an, welche der Gesetzgeber ja schon in § 1 WaffG geregelt hat. Somit hast du dir die Frage mit dem Gestzestext auch selbst beantwortet.

Alles hängt von einem Wort ab...  bestimmt

Ein scharfes, spitzes Schwert ist dazu bestimmt und hergestellt.... eben dass was im zuvor genannten §1 WaffG erläutert wurde.

Eine mit stumpfer Spitze und stumpfer Schneide hergestellte Schaukampfwaffe eben nicht. Da es eben nicht für im §1 WaffG genannten Zweck bestimmt ist.
Genau aus diesem Grunde ist das Schwert ja Stumpf. Um sich nicht zu Verletzen. Und nur weil es wie ein Schwert aussieht, wird es noch lange keine Waffe.
Es gibt ja auch Wasserpistolen, die aussehen wie echte Schusswaffen.

Somit fällt ein "Schaukampfschwert" nicht unter das Waffengesetz, weil es an der Bestimmtheit fehlt, welche für Waffeneigenschaft Voraussetzung ist.

Anders als Deko Waffen, die sind ja auch spitz und teilweise Scharf
(Deko Samuraischwerter usw.)

Natürlich ist es dazu geeignet damit jemanden zu Verletzen. Aber dass kann ich auch mit einer Gabel, Kugelschreiber, Feuerzeug, Locher, Kondom, Klobrille, usw.......
und das fällt ja auch nicht unter das Waffengesetz. (gut bei manchen das Kondom :)  )

Bsp:
Ist ein Küchenmesser dazu bestimmt die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen obwohl es dazu geeignet ist?

NEIN. Es ist dazu bestimmt damit nen Apfle zu Schälen, sein Schnitzel zu schneiden obwohl schon ettliche jemanden damit abgestochen haben.

Eine Gruppe welche eine Balsita aufbaut, ist hier das Kriegswaffenkontrollgesetz anzuwenden?  :)


Und jetzt kommt der Clou!!!!!  :)
Wie sieht es mit Schildern aus?

§1 Abs 2. Nr. 2b WaffG
Wenn man das so liest, könnte man sagen, jawoll das isses, jetzt verbieten die unsere Schaukampfwaffen.

Hier wird über die Passivbewaffnung gesprochen. Und das sind eben ..... Schilder, Helme, Gambeson, Kettenhemd, Plate usw...

Auf einer Demo auf jeden Fall ein Vergehen nach dem WaffG (aber soweit will ich es net spinnen)

Also darf man auf Märkten nicht mehr mit Schaukampfschwertern, Schildern und "Kampfausrüstung"rumlaufen?
Erwähnt sei hier nochmals der § 17(2) WaffG (Brauchtumspflege).

Oder habe ich was falsch verstanden und ihr wollt auch im Alltag mit nem Schaukampfschwert rumlaufen? :)

Ansonsten ist das auf Märkten, öffentlich oder privat, kein problem.

Und das ist immer noch sicheres Wissen und in der Praxis angewandtes Recht seitens Staatsanwaltschaft, Polizei und Ordnungsämtern:)

Wers immer noch net glaubt dem poste ich gerne eine Abhandlung eines Arbeitskollegen, Waffenrechtexperte und Dozent an der Akademie der Polizei BW.

Verzeih mir bitte meine teils schnippische Art, aber ich liebe rechtliche  Diskussionen :)

Benedikt von Söllbach

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #59 am: 10. Oktober 2008, 09:44:46 »
Das Thema kocht immer mal wieder hoch. Wer es ganz genau und sicher haben will, wendet sich an sein Landratsamt und lässt sich die Unbedenklichkeit bescheinigen. Den Zettel kann man dann auch den unwissenden übereifrigen Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter in die Hand drücken.
Aber wer sich vernünftig mit seinem Schaukampfschwert aufführt, wird sowiso keine Probleme haben. Jeder übereifrige Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter, der auf einem Mittelaltermarkt patroulliert, wird erkennen, dass das Schwert hier dazu gehört. Selbst wenn er extrem übereifrig ist und die dinger einkassiert, dann wird das Fest  sehr wahrscheinlich schon vorbei sein, bevor er bei euch ankommt, denn die "Bewaffnungsrate" auf so einem Markt ist erstaunlich hoch.

Die Ordnungshüter wollen auf so einem Markt nur eines: Ordnung hüten. Und ebendiese Ordnung gerät dann aus den Fuge, wenn irgendein besoffener anfängt, lauthals mit dem Ding herumzuwedeln und Leute zu bedrohen/verletzen. Dem gehört das Teil dann aber auch schleunigst abgenommen.
Der normale Darsteller hat sicherlich nichts zu befürchten, wenn er nicht gerade mit seinem Eisenstab (nichts anderes ist es) in die Einkaufsmeile geht. Und selbst da habe ich schon Darsteller mit Rüstung und Waffen an der Schlange bei der Kasse stehen sehen, ohne dass es Probleme gab.
Probate spiritus si ex Deo sunt. ("Prüfet den Geist, ober er von Gott kommt" - Paulus)
Rule of the day: