Adlige und Dienende: Doch das geht. Nur ein Ritter konnte nicht als Dieneder Bruder aufgenommen werden, da er sonst "unter Stand" wäre und dies gegen die Regeln war, da er ansonsten jemandes Diener wäre (steht so in den Regeln drin). Nicht jeder Adlige ist automatisch auch Ritter.
Möglichkeit eins:
(nach der Diskussion im Forumsarchiv vor einiger Zeit): Ein dienender Bruder konnte verheiratet sein, hatte dann aber gewisse Sonderregeln zu beachten (zb durfte er nicht im gleichen Raum schlafen wie die anderen Brüder, auserdem erinnere ich mich daran, dass er nicht an der gleichen Tafel speisen durfte).
Da auch er die Gelöbde ablegt (Keuschheit, Armut, Gehorsam), konnte er allerdings nicht mehr seinen "Ehepflichten" (Zitat Regel: "[...]und inzwischen ein ehrbares Leben führen [...]")nachkommen.
Was die Ritterbrüder angeht, meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass es die Möglichkeit gab, dass der Mann als Ritter in den Ordne aufgenommen werden konnte, wen seine Frau in ein Kloster eintrat.
Möglichkeit zwei:
Eine andere Interpretation der zitierten Regel bezüglich der Stelle:
"jedoch dürfen sie nicht mit dem weißen Gewand und dem weißen Umhang einhergehen."
wäre, dass sie dem Orden nur als Affiliierte beitreten. Sie sind dann zwar Ordensmitglied, jedoch nicht unmittelbar im Orden integriert, was sich auch mit der Aussage "sie dürfen nicht in ein und demselben Haus leben" deckt.
Vielleicht durften also im Orden an sich nur unverheiratete Brüder leben, alle verheirateten durften nur als eine Art "Sponsoren" beitreten und dafür gewisse Privilegien (zb Schutz, was damals ja für die normale Gesellschaft sehr wichtig war! Bedenkt, dass die Ordensbrüder nur dem Papst, aber keinem weltlichen gericht unterstand!) beanspruchen.
Entschuldigung, wenn ich jetzt diese alte Diskussion wiederbelebe. Ich habe aber irgendwie das Gefühl, dass gerade dieses Thema nicht zuende diskutiert wurde.
Meines Erachtens ist Möglichkeit zwei sinnvoller und stimmiger, wenn man die Regel liest:
- Verheiratete dürfen das weiße Geand nicht tragen und nicht in ein und dem selben Haus leben (mit "selben Haus" ist denke ich nicht wörtlich ein Haus sondern ein zusammenschluss, wie zb ein Kloster gemeint)
- Ritter dürfen nicht schwarz tragen (siehe Regel bezüglich Aufnahmezeremonie)
Zusamengefasst denke ich also, dass Ritter keinesfalls verheiratet eintrete können (auch nicht in schwarz), diendene Brüder ebenfalls nicht, weil sie nicht im gleichen Konvent leben dürfen wie die anderen Brüder (also nur "Sponsoren sein können"), wobei sich aber bei dem Punkt "Haus=Konvent" streiten lässt (möglicherweise gab es ein extra Haus für die verheirateten dienenden Brüder, halte ich aber für unwarscheinlicher.)
Bitte sagt mir doch mal eure Meinung zu meinem Gedankengang.
Ich möchte hier nicht für Streit sorgen (dies besonders in Richtung Dietrich), sondern einfach in Erfahrung bringen, ob meine Interpretationen einer fundierten Beweisführung standhalten. Damit könnten wir das Thema endgültig schrifltich klären, wovon alle was hätten. Danke!