Autor Thema: Aufnahmerituale  (Gelesen 10184 mal)

William

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Aufnahmerituale
« am: 06. Juli 2010, 12:38:26 »
Gott zum Gruße, liebe Brüder und Schwestern,


Ich habe heute per PN folgende Anfrage bekommen:

 
Hallo William,

ich habe da mal eine Frage:
wie war es früher wirklich in den Aufnahmeritualen???

Man hört/liest viel zu komischen Sachen wie,das Kreuz verleumden etc....was ist dran an der Sache,wo kann ich da die richtige Info finden mit Erklärung?




Ich denke das diese Frage allgemein interessant ist und deshalb hier gemeinschaftlich bearbeitet werden sollte.
Ich habe den Forenteil: "Historische Templer" gewählt, obwohl mir klar ist, das besonders um die Frage der Ordensaufnahme viele Gerüchte und Halbwahrheiten kursieren und es daher umso nötiger ist einmal Fakten aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.

Eines erscheint mir ziemlich sicher - der Aufnahmeritus bei den Ritterorden war sehr angelehnt an den weltlichen Ritus der Lehensvergabe. Aber auch an die Aufnahme zu den klerikalen Orden.

Daher sollten wir zunächst einmal Quellen suchen, die zeigen wie eine solche, im weltlichen Bereich, vor sich ging.

Auch die Aufnahmerituale der rein geistlichen Orden können da sicher Hinweise liefern, so das wir am Ende die "bekannten" Aufnahmerituale bei dem Tempelorden, in Relation zu den weltlichen und klerikalen Zeremonien, evtl. unter anderen Aspekten sehen können.

Ich möchte alle bitten zunächst nach zeitgenössischen Orginaltexten ausschau zu halten - also eine Datensammlung, bevor wir mit einer Interpretation der Fakten beginnen.

Nur so arbeiten wir "wissenschaftlich", denn das was wir meinen zu wissen (ohne Belege) ist oft eine bunte Sammlung aus Fehlinformation, Propaganda, Verleumdung und Szenemärchen, die sich so hartnäckig festgesetzt haben, das wir sie einfach als korrekt hinnehmen - ohne weiter zu hinterfragen. *smoky*

Also helft bitte alle mit hier mal "Licht ins Dunkel" zu bringen!

Danke!

Gruß
William!
Ist es nicht klüger zu akzeptieren, dass man nichts Genaues weiß, als sich auf tönernen Füßen Wahrheiten aufzubauen?

Daniel

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Aufnahmerituale
« Antwort #1 am: 06. Juli 2010, 21:24:54 »
Wie die Aufnahme von Statten geht steht doch in der Regel!
Besseren Beleg gibts niich :)
Gruß
Daniel
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Sareth

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Aufnahmerituale
« Antwort #2 am: 07. Juli 2010, 10:25:53 »
Auch die Angaben aus den Prozessprotokollen ab 1309 (dem päpstlichen Verfahren) können als Quelle dienen, denn dort wird immer klar unterschieden: erst geben die Zeugen zu Protokoll, was bei ihrer Aufnahme vonstatten gegangen ist und erst DANN machen sie Aussagen zu den Anklagepunkten. So lässt sich die Aufnahme sehr gut rekonstruieren, mit den Gelübden, die dabei abgelegt wurden.

(Wobei natürlich sofort auffällt, dass die Angaben zu der normalen Zeremonie sich im Wesentlichen decken, die anderen halt nicht, aber so wollen wir nicht abschweifen.)

Aber ich möchte, was die "komischen Sachen, die man so hört" angeht, auf das Kapitel "Profess" in meinem Buch "Templermythen" hinweisen *pfeif und Werbung mach...*

William

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Aufnahmerituale
« Antwort #3 am: 07. Juli 2010, 11:47:35 »
Richtig Bruder Daniel und Schwester Sareth - wir haben die Regel und ein dort beschriebenes Aufnahmeritual und wir haben die Prozeßakten in denen ein etwas anderes "Verfahren" beschrieben wird, aber um mal endgültig und eindeutig mit Mythen etc aufzuräumen, möchte ich schon dieses Thema zu einem sauberen Abschluß bringen.  *pope*

Also wie sahen die Aufnahmerituale bei den anderen Ritterorden und bei den Mönchsorden aus - also bei denen, die nie unter der Folter etwas dazu sagen mußten! *smoky*

Ist es wahrscheinlich, das es so etwas wie die Verleumdung Christi oder das Bespucken des Kreuzes gab?
Gab es so etwas irgendwo anders - als Mutprobe, Bewies der Loyalität o.Ä.?
Oder handelt es sich um reine Propaganda untermauert durch Folter?
Gibt es Belege für ähnliche Vorwürfe gegen Ketzer?

Auf was für ein Buch wurde geschworen? Die Bibel? Die Ordensregel? Gibt es dazu paralele Berichte aus anderen Orden, die sich deutlicher ausdrücken?

Wie üblich war der Bruderkuß - im weltlichen ganz normal bei einer Lehhensvergabe (Belege?) aber auch in den anderen Orden normal?

Wer genau durfte nun einen neuen Bruder aufnehmen - DER Meister oder jeder Meister oder nur auserwählte?

Was auf dem ersten Blick eindeutig erscheint wirft seit den Prozessen immer wieder Fragen auf - ich möchte die endlich mal eindeutig klären - durch Vergleiche (natürlich belegt!) - was war üblich, normal und was nicht!

Setzt mal bitte alles hier rein was ihr da findet um mal ein abschließendes klares Bild zu bekommen........

Danke!

Gruß
William
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Daniel

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Aufnahmerituale
« Antwort #4 am: 07. Juli 2010, 12:07:27 »
Ich glaube da können wir gar kein abschließendes Bild erlangen, genau wie bei allen anderen Dingen, weil einfach Fakten dafür fehlen.
Wir können noch nicht mal mit Bestimmtheit sagen wo ein Ritter das Kreuz hatte (jedenfalls nicht ohne Zweifel erhaben) und dann wollen wir abschließend die Aufnahmezeremonien identifizieren? Das ist zwar sportlich, aber utopisch!

:)

Grüssle
Daniel
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William

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Aufnahmerituale
« Antwort #5 am: 07. Juli 2010, 12:21:49 »
Nicht direkt Bruder Daniel , aber indirekt schon....

Wenn wir z.B. bei ... sagen wir mal 3-4 anderen Orden einen Beleg finden, wo klipp und klar steh:" .... schwört auf die Bibel...", dann können wir zwar nicht 100% beweisen, das es bei den Templern auch die Bibel war, aber es wird sehr wahrscheinlich!
Leider müssen wir, im Bereich Templer, sehr oft mit Wahrscheinlichkeiten und Thesen arbeiten, aber je mehr wir durch andere Belege eine These untermauern können, desto sicherer wird sie!

Wurde der "Bruderkuß" in anderen Ritterorden ebenfalls zelebriert - in Anlehnung an den Lehenseid, dann können wir ziemlich sicher sein, das es sich eben um einen solchen auch bei den Templern gehandelt hat...

Was gibt es überhaupt an belegten Aufnahmeritualen - ich habe noch nie danach gesucht, aber es wäre sicher einmal interessant zu schaun wie es bei den Johannitern, den DO, Lazarenern und besonders auch bei den frühen Christusrittern etc war ..... Belege?

Ich möchte einfach durch Querbelege und oder Gegenbelege eine maximale Wahrscheinlichkeit erreichen - mehr ist nicht drin!

Die Templer waren etwas Besonderes , aber es gab eben viele Gewohnheiten und Dinge die sie von anderen Orden oder aus dem weltlichen übernommen haben - es waren halt Kinder ihrer Zeit!

Je mehr wir an Daten sammeln, desto mehr können wir uns hineindenken..

... und wer weiß .- wir haben durch solche Sammlungen auch zu anderen Fragen schon des öfteren völlig neue (unerwartete)Erkenntnisse gewonnen... *smoky*
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Timotheus von Steinburg

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Aufnahmerituale
« Antwort #6 am: 07. Juli 2010, 17:01:06 »
habe eine seite gefunden die sich ,wie ich glaube ganz gut liest und auch gut verständlich ist,was haltet ihr davon???

http://www.tempelritter.at/aufbau_1.htm

lg timothy
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Sareth

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Aufnahmerituale
« Antwort #7 am: 08. Juli 2010, 10:36:00 »
Ich erlaube mir, den Text aus meinem Lexikon hier rein zu posten :)

Sowohl die Regel als auch die Prozeßakten geben Nachrichten über die Aufnahme in den Templerorden. Zunächst bat der Postulant um die Gemeinschaft des Ordens mit der Formel "Brot und Wasser". Anschließend stellte der Komtur des Hauses den im Kapitel versammelten Mitbrüdern die Frage, ob sie ein Hindernis wüßten, was gegen die Aufnahme des Postulanten spräche. Gab es keines, ließ man den Postulanten in eine Kammer nahe dem Kapitelsaal kommen, wo man ihm due Härten des künftigen Ordenslebens darlegte. War jener anschließend noch immer entschlossen, einzutreten, brachte man ihn vor den Komtur in den Kapitelsaal. Es folgte die zweite Bitte um Aufnahme, und dann die Verpflichtung des Postulanten, "Diener und Sklave des Hauses" zu werden. Nach einer weiteren Ermahnung durch den Komtur, daß man nicht Reichtum und Wohlleben im Orden suchen dürfe, sondern Armut und Buße, sprachen alle versammelten Brüder ein Gebet. Dann übergab der Kaplan dem Postulanten ein offenes Evangeliar für den feierlichen Eid. Die dem Postulanten so gestellten Fragen lauteten: ob er nicht verheiratet sei, nicht Mitglied eines anderen Ordens, keine Klerikerweihen erhalten habe, nicht verschuldet sei, gesund und persönlich frei. Handelte es sich um einen zukünftigen Ritterbruder, fügte man die Frage hinzu, ob er Sohn eines Ritters aus legaler Ehe sei. Es folgt die Profeß mit den üblichen drei monastischen Gelübden: Gehorsam, Keuschheit und Armut, sowie ausserdem, die "guten Sitten und Gebräuche des Hauses" zu bewahren. Nun erhielt der neue Mitbruder das Habit. Der Kuß auf den Mund, wie es bei der weltlichen Belehnung der Brauch war, beschloß die Zeremonie. Im Unterschied zu den Rittern des Deutschen Ordens erhielten Templer keinen feierlichen Ritterschlag bei der Profeß. Aus den Prozessprotokollen erfährt man, daß das durchschnittliche Alter für den Eintritt in den Templerorden bei 25 Jahren lag, man kennt sogar Aufnahmen von 40- oder 50-jährigen. Diese Männer waren, so sie das Recht darauf hatten, bereits zum Ritter geschlagen, ehe sie einen Ordenseintritt erwogen. Die jüngsten je bei den Templern Aufgenommenen waren laut Prozessakten 11, 12 und 14 Jahre - Ausnahmefälle. Die Regel untersagte die Aufnahme von Kindern, die noch keine Waffen tragen konnten, doch muß man in Rechnung stellen, daß man im Mittelalter mit 14 Jahren kein Kind mehr war. Um der Regel Genüge zu leisten, wurden auch diese Knaben VOR ihrer Profeß noch zum Ritter geschlagen."


Was den Vergleich mit anderen Orden (Gelübde etc.) anbelangt:
http://www.templerlexikon.uni-hamburg.de/Observanz.pdf

Hoffe, euch etwas Arbeit zu ersparen.

 Als Quellen nutze ich neben den Regeln auch die Templerprozessakten diverser Länder.

Hermann von Redentin

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Aufnahmerituale
« Antwort #8 am: 08. Juli 2010, 15:36:25 »
Zitat
Original von Sareth
Ich erlaube mir, den Text aus meinem Lexikon hier rein zu posten :)

... Gab es keines, ließ man den Postulanten in eine Kammer nahe dem Kapitelsaal kommen, wo man ihm due Härten des künftigen Ordenslebens darlegte.

...



Weiß man, wie das ablief?


Gruß
Hermann
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Ehre sei Gott in der Höhe und Frieden auf Erden allen Menschen, die guten Willens sind.

Benedikt von Söllbach

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Aufnahmerituale
« Antwort #9 am: 08. Juli 2010, 16:39:28 »
Ja, das steht in der Ordensregel beim Aufnahmeverfahren (kann die Artikel grad nicht rauskramen, sorry)
Probate spiritus si ex Deo sunt. ("Prüfet den Geist, ober er von Gott kommt" - Paulus)
Rule of the day:

William

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Aufnahmerituale
« Antwort #10 am: 08. Juli 2010, 22:12:27 »
Supi bisher!

Wäre schön, wenn jemand aus den anderen Ritterorden - zum Vergleich - die Aufnahmezeremonie noch reinsetzen könnte - also Johanniter, Deutschherren, Lazarener, Christusritter etc

und gerne auch das Equivalent aus den monastischen Orden, wie z.B. Cistercienser, Franziskaner, Benediktiner, Prämenstruenser etc.

Dadurch hätten wir dann auch mal eine schöne Übersicht hier...

Danke!

William
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Berthold von Krukow

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Aufnahmerituale
« Antwort #11 am: 09. Juli 2010, 09:50:39 »
Zitat
Original von William
Prämenstruenser
 *jokely* *jokely* *jokely*

Ist das ein Nonnenorden? oder meinst Du Prämonstratenser?

Gruß Berthold
Wenn wir vergessen wer wir waren, hören wir auf zu sein wer wir sind.

Timotheus von Steinburg

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Aufnahmerituale
« Antwort #12 am: 09. Juli 2010, 09:57:54 »
habe dieses über die benedektiner gefunden:


Kapitel 58: Die Ordnung bei der Aufnahme von Brüdern

   1. Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt,
   2. sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels: "Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind."
   3. Wenn er also kommt und beharrlich klopft und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, daß er die ihm zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig erträgt, aber trotzdem auf seiner Bitte besteht, gestatte man ihm den Eintritt,
   4. und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für Gäste auf.
   5. Danach wohne er im Raum für die Novizen, wo sie lernen, essen und schlafen.
   6. Ein erfahrener Bruder werde für sie bestimmt, der geeignet ist, Menschen zu gewinnen, und der sich mit aller Sorgfalt ihrer annimmt.
   7. Man achte genau darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht, ob er Eifer hat für den Gottesdienst, ob er bereit ist zu gehorchen und ob er fähig ist, Widerwärtiges zu ertragen.
   8. Offen rede man mit ihm über alles Harte und Schwere auf dem Weg zu Gott.
   9. Wenn er verspricht, beharrlich bei seiner Beständigkeit zu bleiben, lese man ihm nach Ablauf von zwei Monaten diese Regel von Anfang bis Ende vor
  10. und sage ihm: Siehe das Gesetz, unter dem du dienen willst; wenn du es beobachten kannst, tritt ein, wenn du es aber nicht kannst, geh in Freiheit fort.
  11. Wenn er noch immer bleiben will, dann führe man ihn in den oben erwähnten Raum der Novizen und prüfe ihn wieder in aller Geduld.
  12. Nach Ablauf von sechs Monaten lese man ihm die Regel vor: Er soll wissen, was der Eintritt für ihn bedeutet.
  13. Wenn er noch bei seinem Entschluss bleibt, liest man ihm nach vier Monaten dieselbe Regel wieder vor.
  14. Hat er es sich reiflich überlegt und verspricht er, alles zu beachten und sich an alles zu halten, was ihm aufgetragen wird, dann soll er in die Gemeinschaft aufgenommen werden.
  15. Doch muss er wissen, dass er, auch nach dem Gesetz der Regel, von diesem Tag an weder das Kloster verlassen
  16. noch das Joch der Regel von seinem Nacken abschütteln darf; er hatte ja lange genug Zeit zu überlegen, ob er es von sich weisen oder auf sich nehmen wolle.
  17. Bei der Aufnahme verspreche er im Oratorium in Gegenwart aller Beständigkeit, klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam,
  18. vor Gott und seinen Heiligen. Sollte er einmal anders handeln, so muss er wissen, dass er von dem verworfen wird, den er nicht ernstnimmt.
  19. Über sein Versprechen verfasse er eine Urkunde auf den Namen der Heiligen, deren Reliquien dort sind, und des anwesenden Abtes. Diese Urkunde schreibe er mit eigener Hand. Kann er dies jedoch nicht, soll sie auf seine Bitte hin ein anderer schreiben.
  20. Der Novize setze sein Zeichen darunter und lege die Urkunde mit eigener Hand auf den Altar.
  21. Wenn er sie niedergelegt hat, stimmt der Novize sofort folgenden Vers an: "Nimm mich auf,  Herr, nach deinem Wort, und ich werde leben; lass mich in meiner Hoffnung nicht scheitern."
  22. Diesen Vers wiederholt die ganze Gemeinschaft dreimal und fügt das "Ehre sei dem Vater" hinzu.
  23. Dann wirft sich der neue Bruder jedem einzelnen zu Füßen, damit sie für ihn beten. Von dieser Stunde an wird er zur Gemeinschaft gerechnet.
  24. Wenn er Eigentum hat, verteile er es vorher an die Armen oder vermache es in aller Form durch eine Schenkung dem Kloster. Er darf sich gar nichts vor behalten;
  25. denn er weiß ja: Von diesem Tag an hat er nicht einmal das Verfügungsrecht über seinen eigenen Leib.
  26. Noch im Oratorium ziehe man ihm also die eigenen Sachen aus, mit denen er bekleidet ist, und ziehe ihm die Sachen des Klosters an.
  27. Jene Kleider aber, die man ihm ausgezogen hat, sollen in die Kleiderkammer gebracht und dort aufbewahrt werden.
  28. Sollte er nämlich einmal der Einflüsterung des Teufels nachgeben und das Kloster verlassen, was ferne sei, dann ziehe man ihm die Sachen des Klosters aus und entlasse ihn.
  29. Seine Urkunde aber, die der Abt vom Altar genommen hat, soll er nicht zurückbekommen, sondern sie werde im Kloster zurückbehalten.


Kapitel 59: Die Aufnahme von Kindern

  1. Wenn ein Vornehmer seinen Sohn im Kloster Gott darbringt und dieser noch ein Kind ist, dann stellen die Eltern die oben erwähnte Urkunde aus.
   2. Zusammen mit einer Opfergabe wickeln sie diese Urkunde und die Hand des Knaben in das Altartuch und bringen ihn so dar.
   3. Was ihr Vermögen angeht, so sollen sie in der vorliegenden Urkunde unter Eid versprechen, dass sie niemals selbst, auch nie durch eine vorgeschobene Person noch auf irgendeine andere Weise dem Knaben etwas schenken oder ihm die Möglichkeit bieten, etwas zu besitzen.
   4. Sind sie jedoch damit nicht zufrieden, sondern möchten etwas Gutes tun, können sie dem Kloster eine Spende anbieten.
   5. Was sie geben wollen, das sollen sie dem Kloster als Schenkung vermachen. Wenn sie es wünschen, können sie sich die Nutznießung vorbehalten.
   6. Auf diese Weise werde allem vorgebeugt, so dass dem Knaben keine Aussicht bleibt, die ihn betören und verderben könnte, was ferne sei. Wir kennen das aus Erfahrung.
   7. Entsprechend sollen es auch Ärmere halten.
   8. Wer aber gar nichts hat, stellt einfach die Urkunde aus und bringt in Gegenwart von Zeugen seinen Sohn zusammen mit der Opfergabe dar.


Kapitel 61: Die Aufnahme fremder Mönche

   1. Es kann sein, dass ein fremder Mönch von weither kommt und als Gast im Kloster bleiben möchte.
   2. Wenn er mit der Lebensweise, die er dort antrifft, zufrieden ist und nicht etwa durch übertriebene Ansprüche Verwirrung ins Kloster bringt,
   3. sondern sich ohne Umstände mit dem was er vorfindet, begnügt, nehme man ihn auf, und er bleibe, solange er will.
   4. Sollte er in Demut und Liebe eine begründete Kritik äußern oder auf etwas aufmerksam machen, so erwäge der Abt klug, ob ihn der Herr nicht vielleicht gerade deshalb geschickt hat.
   5. Will er sich aber zur Beständigkeit verpflichten, weise man einen solchen Wunsch nicht zurück; man konnte ja seine Lebensführung kennenlernen, solange er Gast war.
   6. Erweist er sich aber in der Zeit seines Aufenthaltes als anspruchsvoll und mit vielen Fehlern behaftet, muß man ihm nicht nur die Aufnahme in die klösterliche Gemeinschaft verweigern,
   7. sondern man sage ihm zudem höflich, er solle gehen, damit nicht durch seinen beklagenswerten Zustand auch noch andere verdorben werden.
   8. Verdient er es jedoch nicht, weggeschickt zu werden, nehme man ihn nicht erst auf seine eigene Bitte hin als Glied der Gemeinschaft auf,
   9. sondern lege ihm das Bleiben sogar nahe, damit andere von seinem Beispiel lernen.
  10. Wir dienen doch überall dem einen Herrn und kämpfen für den einen König.
  11. Hat der Abt einen solchen Mönch als vorbildlich erkannt, darf er ihm einen etwas höheren Platz zuweisen.
  12. Kommt der Abt bei Priestern und Klerikern, wie schon gesagt wurde, zu einem ähnlichen Urteil, darf er nicht nur einen Mönch, sondern auch sie an einen höheren Platz stellen, als es ihrem Eintritt entspricht.
  13. Der Abt hüte sich aber, jemals einen Mönch aus einem anderen bekannten Kloster ohne Einwilligung oder Empfehlungsschreiben seines Abtes in sein Kloster aufzunehmen,
  14. steht doch geschrieben: "Was du selbst nicht erleiden willst, das tu auch keinem anderen an!"
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Hermann von Redentin

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Aufnahmerituale
« Antwort #13 am: 09. Juli 2010, 11:07:30 »
Also das, hab ich jetzt mal in der lateinischen Regel gefunden, die ich auf dem Rechner habe.

Zitat
LVI. Auf welche Weise Ritter aufgenommen werden sollen.

Wenn ein Ritter aus der Menge des Verderbens oder ein anderer Weltlicher, willens
der Welt zu entsagen, euer gemeinsames Leben sich erwählen sollte, solle ihm nicht
sogleich zugestimmt werden. Vielmehr sei ihm nach dem Wort des Apostels: "Prüft
die Geister, ob sie aus Gott sind" (1.Joh 4,1), eine Probezeit zugestanden.
In seiner Gegenwart soll die Regel vorgelesen werden, und wenn der Betreffende den
Geboten der erklärten Regel eifrig folgen will, dann soll er, wenn es dem Meister und
den Brüdern gefällt, ihn aufzunehmen, seinen Wunsch und sein Verlangen allen
versammelten Brüdern mit reinem Herzen offenbaren. Darauf freilich soll die Dauer
der Probezeit gänzlich vom Gutdünken und der Umsicht des Meisters gemäß der
Ehrbarkeit des Lebenswandels des Bewerbers abhängen.


Und dann fand ich in der französischen Regel nach Körner eine wesentlich längere Ausführung. Ich setz sie mal komplett rein. Sollte es euch doch zu lang sein, dann lasst es mich wissen und ich nehme sie wieder raus. Die Regelnummer sind von 657 bis 686.

Zitat
So soll jemand zum Bruder gemacht und in den Tempelorden aufgenommen werden.

657.

"Liebe Herren Brüder, Ihr seht wohl, daß die Mehrzahl beschlossen hat. Diesen Mann zum Bruder zu machen: sollte einer unter Euch sein, der an ihm
etwas wüßte, weshalb er auf rechtmäßige Weise nicht Bruder sein dürfte, so soll er es sagen; denn es wäre schöner, wenn er es vorher sagte, als
nachdem jener vor uns erschienen ist." Wenn nun niemand etwas sagt, soll man ihn holen und in ein Zimmer in der Nähe des Kapitels treten lassen;
sodann soll man zwei oder drei von den ältesten und angesehensten Ordensmitgliedern zu ihm schicken, welche ihm am besten angeben können, was
er tun muß.

658.

Wenn er sodann vor diesen steht, sollen sie zu ihm sagen: "Bruder, sucht Ihr die Mitgliedschaft des Ordens?" Und wenn er "ja" sagt, sollen sie ihn auf
die großen Beschwerden des Ordenslebens hinweisen, sowie auf die Gebote der Opferwilligkeit, welche in demselben bestehen, und auch auf alle
Beschwerden, auf welche sie ihn aufmerksam machen können. Wenn er nun sagt, er wolle alles gern um Gottes willen leiden, er wolle auch Knecht
und Sklave des Ordens sein für alle Zukunft, für sein ganzes Leben, sollen sie ihn fragen: ob er ein Weib zur Frau oder zur Braut hat; ob er niemals
einem andern religiösen Orden ein Gelübde oder ein Versprechen abgelegt hat; ob er keinem Weltlichen etwas schuldet, was er nicht bezahlen kann;
und ob er körperlich gesund ist, so daß er keine geheime Krankheit hat; ob er nicht der Knecht eines Menschen ist.

659.

Wenn er nun "nein" sagt, er sei frei von diesen Dingen, sollen die Brüder sich in den Kapitelsaal begeben und zu dem Meister oder seinem
Stellvertreter sprechen: "Herr, wir haben mit diesem Biedermann, welcher draußen ist, gesprochen und haben ihn auf die Beschwerden des
Ordenslebens hingewiesen, so gut wir es gekonnt und gewußt haben. Er sagt nun, er wolle Knecht und Sklave des Ordens sein, auch ist er von allen
denjenigen Dingen, nach denen wir ihn gefragt haben, frei und ledig: für ihn ist also kein Hindernis vorhanden, daß er nicht mit Recht Bruder sein
könnte und sollte, wenn es Gott und Euch und den Brüdern gefällt."

660.

Der Meister soll hierauf von neuem sagen, daß, falls einer da ist, der etwas weiß, er es mitteilen soll; denn es wäre besser jetzt als später. Wenn nun
keiner etwas sagt, soll jener sprechen: "Wollt Ihr, daß man ihn in Gottes Namen kommen lasse?" Und die Biedermänner sollen sagen: "Laßt ihn in
Gottes Namen kommen." Sodann sollen diejenigen, welche die Unterredung mit ihm hatten, wieder zu ihm gehen und ihn fragen: "Ist es noch Euer
fester Vorsatz?" Wenn er nun "ja" sagt, sollen sie ihm sagen und Anweisungen geben, wie er die Mitgliedschaft des Ordens suchen soll. Er soll
nämlich in den Kapitelsaal gehen, vor dem, welcher das Kapitel abhält, mit gefalteten Händen niederknien uns sprechen: "Herr, ich trete vor Gottes,
vor Euer und vor der Brüder Angesicht und bitte und ersuche Euch um Gottes und unserer Frauen willen, daß ihr mich in Eure Gemeinschaft
aufnehmt und mir die Wohltaten des Ordens zu teil werden laßt wie einem, der für alle Zukunft Knecht und Sklave des Ordens sein will.

661.

Der Vorsitzende des Kapitels soll nun sprechen: "Lieber Bruder, Ihr sucht etwas sehr großes; denn von unserem Orden seht ihr nur die äußere Schale.
Die Schale ist es nämlich, wenn Ihr seht, daß wir schöne Pferde, schöne Rüstungen, gutes Trinken und Essen und schöne Kleider haben, und so
scheint es Euch, daß Ihr ein behagliches Leben führen werdet. Doch kennt Ihr nicht die schweren Anforderungen, welche Eurer harren: es ist nämlich
nichts Leichtes, daß Ihr, der Ihr jetzt Euer eigener Herr seid, Euch zum Knecht eines andern macht. Denn Ihr werdet kaum jemals etwas tun, was Ihr
wollt: denn wenn Ihr in dem Lande diesseits des Meeres sein wollt, wird man Euch nach den jenseitigen Gebietsteilen schicken; oder wenn Ihr in
Accon sein wollt, wird man Euch in das Gebiet von Tripolis oder Antiochia oder Armenien schicken; oder man wird Euch nach Apulien schicken
oder nach Sizilien oder in die Lombardei oder nach Frankreich oder nach Burgund oder nach England oder nach verschiedenen andern Ländern, wo
wir Ordenshäuser und Besitzungen haben. Und wenn Ihr schlafen wollt, wird man Euch wachen lassen; und wenn Ihr manchmal wachen wollt, wird
man Euch befehlen, Euch in Euer Bett zur Ruhe zu begeben."

662.

Wenn der Betreffende dienender Bruder ist und Konventsbruder zu sein wünscht, kann man ihm mitteilen, daß man ihn über eins der niedrigsten
Handwerke, welche wir haben, setzen wird, etwa zum Backofen oder in die Mühle, in die Küche, über die Kamele, über den Schweinestall oder über
eins der verschiedenen andern Ämter, welche wir haben. - "Man wird Euch oft," so soll man Ihm sagen, "harte Befehle erteilen; wenn Ihr bei Tische
seid und essen wollt, wird man Euch befehlen, irgendwohin zu gehen, und Ihr werdet niemals wissen wohin. Auch werdet Ihr es Euch manchmal
gefallen lassen müssen, sehr barsche Worte zu hören. Nun seht zu, mein lieber Bruder, ob Ihr wohl alle diese Unannehmlichkeiten werdet ertragen
können."

663.

Wenn er nun sagt: "Ja, ich werde sie alle, so Gott will ertragen," soll der Meister oder sein Stellvertreter sprechen: "Lieber Bruder, Ihr dürft die
Mitgliedschaft des Ordens nicht suchen, um Herrschaften oder Reichtümer, noch um Wohlleben oder Ehre zu erlangen. Sondern aus drei Gründen
sollt Ihr sie suchen: einmal, um die Sünde dieser Welt zu meiden oder zu lassen; zum zweiten, um unserem Herrn zu dienen; drittens, um arm zu sein
und in dieser Zeitlichkeit Buße zu tun, also um Eures Seelenheils willen: dies Ziel sollt Ihr im Auge haben, wenn Ihr um die Mitgliedschaft bittet."

664.

Sodann soll er ihn fragen: "Wollt Ihr Euer ganzes Leben lang von nun an Knecht und Sklave des Ordens sein?" Jener soll antworten: "Ja, Herr, so es
Gott gefällt." "Und wollt Ihr darum Euren eigenen Willen Euer ganzes Leben lang aufgeben, um zu tun, was Euer Vorgesetzter Euch befehlen wird?"
worauf jener erwidern soll: "Herr, ja, so es Gott gefällt."

665.

Dann soll der Meister sagen: "Nun geht von hier hinaus und bittet unsern Herrn, daß er Euch mit seinem Rate zur Seite stehe." Wenn er sodann
draußen ist, kann der Vorsitzende des Kapitels sagen: "Liebe Herren, Ihr seht, daß dieser Biedermann die Mitgliedschaft des Ordens sehnlichst
wünscht und sagt, daß er nunmehr sein ganzes Leben lang Knecht und Sklave des Ordens sein will. Ich habe Euch schon einmal aufgefordert, daß,
wenn etwa einer unter Euch ist, der etwas an ihm weiß, weshalb er rechtens nicht Bruder sein kann, der Betreffende es sagen Soll; denn später, wenn
jener schon Bruder ist, würde man seiner Rede keinen Glauben schenken."

666.

Wenn nun keiner etwas sagt, so soll der Meister sprechen: "Wollt Ihr, daß man ihn in Gottes Namen kommen lasse?" Alsdann soll irgend ein
angesehener Bruder sprechen: "Laßt ihn in Gottes Namen kommen." Da soll einer von den Biedermännern, welche vorher mit ihm gesprochen hatten,
ihn holen und ihm von neuem Anweisungen geben, wie er die Mitgliedschaft des Ordens suchen soll, so wie er vorher um dieselbe nachgesucht hatte.

667.

Wenn er sodann in den Kapitelsaal gekommen ist, soll er mit gefalteten Händen niederknien und sprechen: "Herr, ich komme vor Gottes, vor Euer
und der Brüder Angesicht und bitte und ersuche Euch um Gottes und unsrer Frauen willen, daß Ihr mich in Eure Gemeinschaft und in den Genuß der
Wohltaten des Ordens aufnehmt, geistlich und weltlich, wie einen, welcher Knecht und Sklave des Ordens sein will bis an das Ende seines Lebens."
Dann soll der Vorsitzende des Kapitels ihn fragen: Habt Ihr es Euch wohl überlegt, lieber Bruder, ob Ihr willens seid, Knecht und Sklave des Ordens
zu sein, und ob Ihr willens seid, von Eurem eigenen Willen abzulassen für alle Zukunft, um den eines andern zu tun? Wollt Ihr auch alle Mühsale
erdulden, welche in den Ordensbestimmungen vorgesehen sind, und alle Befehle ausführen, welche man an Euch richten wird?" - Er soll antworten:
"Ja, Herr, so es Gott gefällt."

668.

Alsdann soll der Vorsitzende des Kapitels sich erheben und sprechen: "Liebe Herren, steht auf und bittet den Herrn und die heilige Jungfrau Maria,
daß er sein Versprechen hält." Und jener soll einmal das Paternoster beten, wenn es ihnen beliebt, worauf der Bruder Kaplan ein Gebet an den
heiligen Geist richten soll. Dann soll der Vorsitzende des Kapitels die heilige Schrift nehmen und aufschlagen; der Aufzunehmende aber soll sie mit
beiden Händen erfassen und dazu niederknien. Hierauf soll der Vorsitzende des Kapitels zu ihm sagen: "Lieber Bruder, die Biedermänner, welche mit
Euch gesprochen haben, haben Euch zwar nach vielem gefragt; soviel Ihr aber auch zu jenen und zu uns gesagt habt, so sind dies doch alles eitle und
müßige Worte, und weder Ihr noch wir würden viel Schaden von dem haben, was Ihr uns bis jetzt gesagt habt. Hier aber ist das heilige Wort unsres
Herrn: gebt uns also nun wahrheitsgetreue Auskunft über das, wonach wir Euch jetzt fragen werden; denn wenn Ihr löget, würdet Ihr meineidig sein
und würdet aus dem Orden gestoßen werden können, wovor Euch Gott bewahren möge.

669.

"zuerst aber fragen wir Euch, ob Ihr mit einer Frau verheiratet oder verlobt seid, weshalb sie auf Grund des Rechts der heiligen Kirche auf Euch
Ansprüche machen könnte; denn wenn Ihr löget, und es träte morgen oder später zu irgend einer Zeit der Fall ein, daß sie käme und könnte Euch
beweisen, daß Ihr ihr Mann seid, und könnte Euch auf Grund des Rechts der heiligen Kirche zurückverlangen, würde man Euch das Kleid nehmen,
Euch in starke Fesseln legen und mit den Sklaven arbeiten lassen. Wenn man Euch sodann genug Schimpf angetan hätte, würde man Euch bei der
Hand nehmen und der Frau übergeben und Ihr würdet für alle Zukunft aus dem Orden ausgestoßen sein.

670.

"Zweitens fragen wir, ob Ihr einer anderen Ordensgemeinschaft angehört habt oder ob Ihr ein Gelübde abgelegt habt. Wenn Ihr nämlich ein solches
abgelegt hättet, und man könnte Euch dessen überweisen und die Ordensgesellschaft verlangte Euch als ihren Bruder, würde man Euch das Kleid
nehmen und Euch dem Orden übergeben; vorher aber würde man Euch viel Schimpf antun und Ihr würdet der Mitgliedschaft des Ordens für alle
Zukunft verlustig gegangen sein.

671.

"Drittens fragen wir, ob Ihr einem Weltlichen etwas schuldet, was Ihr nicht aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe Eurer Freunde bezahlen könnt, ohne
daß Ordensalmosen irgendwie dazu verwandt werden. Sollte dies der Fall sein, so würde man Euch das Kleid nehmen und Euch dem Gläubiger
überliefern; dann würde auch der Orden weder gegen Euch noch gegen den Gläubiger zu irgend etwas verpflichtet sein.

672.

"Viertens fragen wir, ob ihr körperlich gesund seid, daß keine verborgene Krankheit Euch anhaftet, von dem abgesehen, was wir von außen sehen.
Wenn Ihr überführt und überwiesen würdet, daß Ihr eine solche schon in der Zeit gehabt habt, ehe Ihr unser Bruder wurdet, würdet Ihr aus dem Orden
gestoßen werden können, wovor Euch Gott bewahren möge.

673.

"Fünftens fragen wir, ob Ihr einem Weltlichen, einem Tempelbruder oder sonst jemandem Gold oder Silber oder sonst etwas versprochen oder
gegeben habt, damit er Euch zum Eintritt in diesen Orden verhelfen solle. Denn das würde Symonie sein und Ihr würdet in unserm Orden Euer Heil
nicht finden. Solltet Ihr dessen überführt oder überwiesen werden, so würdet Ihr der Zugehörigkeit zum Orden verlustig gehen.
"Oder wenn Ihr etwa eines Menschen Knecht wäret, und dieser machte sein Recht auf Euch geltend, würde man ihm Euch zurückgeben und Ihr
würdet aus dem Orden gestoßen werden." Und wenn er Bruder Ritter ist, fragt man ihn nichts dergleichen, sondern man kann ihn fragen, ob er
väterlicher- oder mütterlicherseits ritterlicher Abkunft ist, ob sein Vater einem Rittergeschlecht entstammt, desgleichen ob er aus gesetzmäßiger Ehe
entsprossen ist.

674.

Gleich darauf soll man ihn fragen, mag er nun Bruder Ritter oder dienender Bruder sein, ob er Priester, Diakon oder Subdiakon ist. Denn wenn er eine
von diesen Weihen empfangen hätte, und er verheimlicht es, würde er ausgestoßen werden können. Ist er dienender Bruder, so kann man ihn fragen,
ob er Ritter ist. Auch kann man sie fragen, ob sie etwa mit dem Kirchenbanne belegt sind, mag der betreffende Bruder ein Ritter oder ein Dienender
sein.
Sodann kann der Vorsitzende des Kapitels die Ältesten des Ordens fragen, ob sie sonst noch eine Frage zu stellen haben. Wenn sie mit "nein"
antworten, soll der Vorsitzende des Kapitels also sprechen: "Lieber Bruder, seht Euch wohl vor, daß Ihr bei allen diesen Fragen, welche wir an Euch
gestellt haben, die Wahrheit gesagt habt; denn wenn über irgend einen dieser Punkte Eure Angabe der Wahrheit nicht entsprechen sollte, so würdet
Ihr aus dem Orden gestoßen werden können, wovor Euch Gott behüten möge.

675.

"Nun, lieber Bruder, nun höret wohl, was wir Euch sagen werden: Ich versprecht Gott und unsrer lieben Frau, daß Ihr Euer Leben lang dem Meister
des Tempels und jedem Vorgesetzten, der über Euch steht, gehorsam sein werdet?" - Jener soll antworten: "Ja, Herr, wenn es Gott gefällt."
"Versprecht Ihr außerdem Gott und der heiligen Jungfrau Maria, daß Ihr Euer Leben lang Euren Körper vor Unkeuschheit bewahren werdet?" Jener
soll antworten: "Ja, Herr, wenn es Gott gefällt."
"Versprecht Ihr außerdem Gott und der heiligen Jungfrau Maria, daß Ihr Euer Leben lang ohne Besitz bleiben wollt?" Hierauf soll jener antworten:
"Ja, Herr, wenn es Gott gefällt."
"Versprecht Ihr außerdem Gott und der heiligen Jungfrau Maria, daß Ihr, solange Ihr lebt, die guten Sitten und Gebräuche des Ordens, diejenigen,
welche bereits in demselben bestehen, wie diejenigen, welche der Meister und die Ältesten des Ordens noch einführen werden, halten werdet?" Jener
soll zur Antwort geben: "Ja, wenn es Gott gefällt, Herr."

676.

"Versprecht Ihr außerdem Gott und der heiligen Jungfrau Maria, daß Ihr während Eures ganzen Lebens bei der Eroberung des heiligen Landes von
Jerusalem mit der Kraft und der Macht, die Gott Euch verliehen hat, behilflich sein werdet; werdet Ihr auch helfen, das Land, welches die Christen in
Besitz haben, nach Kräften zu schützen und zu retten??" - Er soll antworten: "Ja, Herr, wenn es Gott gefällt."
"Versprecht Ihr außerdem Gott und der heiligen Jungfrau, daß Ir niemals diesen Orden verlassen werdet, weder zu Gunsten eines stärkeren noch eines
schwächeren, weder zu Gunsten eines schlechteren noch eines besseren, außer wenn Ihr es mit der Erlaubnis des Meisters und des Konvents, welche
zur Erteilung dieser Erlaubnis befugt sind tut?"- Jener soll antworten: "Ja, Herr, wenn es Gott gefällt."
"Versprecht Ihr außerdem Gott und der heiligen Jungfrau, daß Ihr niemals irgendwo dabei sein werdet, wo ein Christ gewaltsam durch Euch oder auf
Euren Rat mit Unrecht und Unverstand seiner Habe beraubt wird?" - Hierauf soll jener antworten: "Ja, Herr, so es Gott gefällt."

677.

"So nehmen wir Euch im Namen Gottes, der heiligen Jungfrau Maria, des heiligen Petrus von Rom, im Namen unsres apostolischen Vaters und aller
Brüder des Tempel auf zu allen guten Werken des Ordens, welche seit dem Anfange verrichtet worden sind und bis zum Ende werden verrichtet
werden, Euch und Euren Vater und Eure Mutter und alle diejenigen, welche Ihr von Eurer Familie aufnehmen wollt. Und auch Ihr gewährt uns Anteil
an allen guten Werken, welche Ihr verrichtet habt und noch verrichten werdet. Wir versprechen Euch Brot und Wasser und die schlichte Kleidung des
Ordens, sowie Mühe und Arbeit in Fülle."

678.

Alsdann soll der Vorsitzende des Kapitels den Mantel nehmen, ihn dem Betreffenden um den Hals legen und die Schnuren fest anziehen, Der Bruder
Kaplan soll den gebräuchlichen Psalm Ecce qam bonum und das Gebet an den heiligen Geist anstimmen, während jeder der Brüder das Paternoster
beten soll. Nun soll derjenige, welcher die Aufnahme vornimmt, ihn aufstehen heißen und ihm den Mund küssen; und es ist gebräuchlich, daß der
Bruder Kaplan ihn ebenfalls küßt.
Hierauf soll ihn der Aufnehmende auffordern, sich vor ihn hinzusetzen, und zu ihm sprechen: "Lieber Bruder, unser Herr hat Euch Eurem Wunsche
gemäß hergeführt und in eine so schöne Gesellschaft gebracht, wie es die Ritterschaft des Tempels ist; deshalb müßt Ihr Euch große Mühe geben und
Euch hüten, niemals etwas zu tun, wodurch Ihr derselben verlustig gehen müßtet, wovor Gott Euch bewahre. Wir werden Euch nun einige von den
Gründen angeben, welche die Ausstoßung aus dem Orden und sodann solche, welche den Verlust des Kleides zur Folge haben, wie sie uns eben
einfallen.

679.

"Jetzt habt Ihr, lieber Bruder, die Dinge wohl vernommen, weshalb Ihr aus dem Orden gestoßen werden und das Kleid verlieren könnt, doch nicht
alle: Ihr werdet sie noch erfahren und Euch danach richten, wenn es Gott gefällt: auch sollt Ihr die Brüder danach fragen und Euch danach
erkundigen. Nun gibt es noch andre Dinge, bei denen nach feststehenden Grundsätzen verfahren wird; wenn Ihr die tätet, würdet Ihr einer anderen
Strafe verfallen. Ihr dürft nämlich niemals einen Christen verwunden, noch ihn im Zorne oder Grimme weder mit der Faust, noch mit der flachen
Hand, noch mit dem Fuße berühren, noch an den Haaren ziehen, noch mit dem Fuße treten. Wenn Ihr ihn mit einem Steine oder Stocke oder mit
geschliffenen Waffen, wie ich Euch oben angegeben habe, verwundet, wodurch Ihr ihn auf einmal töten oder verstümmeln könntet, würde es von dem
Belieben der Brüder abhängen, ob sie Euer Kleid Euch nehmen oder lassen wollen. Niemals dürft Ihr bei Gott noch bei unsrer Frau, noch bei einem
Heiligen schwören. Ihr dürft nie den Dienst einer Frau in Anspruch nehmen, außer wegen körperlichen Unwohlseins oder mit Erlaubnis dessen, der
Euch dieselbe geben kann; niemals dürft Ihr eine Frau küssen, weder die Mutter, noch die Schwester, noch eine Verwandte, die Ihr habt, noch eine
andre Frau. Niemals dürft Ihr jemandem einen Aussätzigen, Stinkhals oder Verräter nennen, noch ihm häßliche Namen beilegen; denn alle gemeine
Worte sind verboten, aller höflichen Worte aber sollen wir uns bedienen, wie überhaupt alles Gute tun.

680.

"Nun wollen wir angeben, wie Ihr schlafen sollt. Ihr sollt in Zukunft stets im Hemd, in Hosen und leinenen Strümpfen und in einem kleinen Gürtel
um die Lenden schlafen. In Eurem Bett sollt Ihr drei Stücke haben, nämlich einen Strohsack und zwei Laken; anstatt eines Lakens könnt Ihr auch eine
Decke haben, wenn der Drapierer sie Euch geben will. Der Überzug ist eine Vergünstigung, falls Ihr jemanden findet, der ihn Euch gibt. Kleider zum
Anziehen dürft Ihr nur so viele haben, als der Drapierer Euch gibt, und wenn Ihr sie kauft, würdet Ihr hart bestraft werden.

681.

"Nun werden wir Euch sagen, wie Ihr zu Tisch und wie Ihr zu den Horen kommen sollt. Ihr sollt bei jedem Glockenläuten kommen. Wenn die Glocke
zum Essen läutet, sollt Ihr zu Tisch kommen und auf die Priester und die Hilfsgeistlichen warten, um den Segen zu sprechen. Dann sollt Ihr
nachsehen, ob Brot, Wasser und Salz oder das, was Ihr trinken sollt, da ist; hierauf sollt Ihr das Tischgebet sprechen und Euch dann setzen und Euer
Brot schneiden. Wenn Ihr an einem Orte seid, wohin ein Priester kommt, sollt Ihr still ein Paternoster beten, bevor Ihr Euch setzt, sodann sollt Ihr
Euer Brot, sowie das, was Gott Euch gibt, in Frieden und Ruhe essen. Verlangen dürft Ihr nichts außer Brot und Wasser, denn man hat Euch nichts
anderes versprochen; wenn aber die Brüder etwas anderes essen, könnt Ihr bescheiden um etwas bitten. Wenn Ihr jedoch Fleisch oder Fisch eßt, und
es ist etwa nicht gar oder schlecht oder finnig, dann könnt Ihr darum bitten, es umzutauschen; doch ist es schöner, wenn Euer Tischgenosse für Euch
darum bittet. Und wenn genug davon da ist, wird er es umtauschen; wenn aber nichts zum Umtauschen vorhanden ist, wird er es umtauschen; wenn
aber nichts zum Umtauschen vorhanden ist, wird er Euch etwas andres dafür geben, Gesindekost oder von dem, was am reichlichsten vorhanden ist.
Damit müßt Ihr Euch dann zufrieden geben und es in Geduld annehmen.

682.

"Wenn Ihr nun gegessen habt, sollt Ihr, die Priester voran, ins Kloster gehen und unserm Herrn ein stilles Dankgebet darbringen; und Ihr dürft nicht
sprechen, bis Ihr ein Paternoster gebetet habt und die Priester ein Gartias. Wenn kein Priester da ist, so tut es an dem Orte selbst oder an dem
geeignetsten Platze in der Nähe. Hierauf könnt Ihr Euerm Dienste nachgehen. Wenn Ihr zur None läuten hört, sollt Ihr Euch dorthin begeben: wenn
ein Priester da ist, sollt Ihr dieselbe anhören; wenn aber kein Priester da ist, sollt Ihr vierzehn Paternoster beten, sieben für unsre Frau und sieben für
den Tag. - Auch zur Vesper müßt Ihr kommen und sie anhören; und wenn kein Priester, noch eine Kirche da ist, sollt Ihr achtzehn Paternoster beten,
neun für unsre Frau und neun für den Tag. Hierauf sollt Ihr zum Abendessen gehen. Und wenn Ihr die Glocke der Komplete läuten hört, sollt Ihr zur
Kollation kommen und genießen, was man Euch bringt; denn es steht im Belieben des Meisters, ob er Euch Wie oder Wasser geben will. Sodann sollt
Ihr, wenn man dabei irgend einen Befehl erlassen will, ihn anhören und tun, was Euch befohlen wird. Hierauf sollt Ihr die Komlete anhören, wenn ein
Priester da ist; wenn aber keiner da ist, sollt Ihr vierzehn Paternoster beten, sieben für den Tage und sieben für unsere Frau. - Dann sollt Ihr zu Bett
gehen. Wenn Ihr aber vorher Eurem Gesinde noch einen Befehl erteilen wollt, so könnt Ihr ihnen, was Euch beliebt, in ruhiger Weise anbefehlen.
Wenn Ihr dann zu Bett gegangen seid, sollt Ihr ein Paternoster beten.

683.

"Wenn Ihr zur Frühmette läuten hört, sollt Ihr aufstehen und sie anhören, falls ein Priester da ist; wenn aber kein Priester da ist, sollt Ihr
sechsundzwanzig Paternoster beten, dreizehn für unsre Frauen und dreizehn für den Tag. Sodann sollt Ihr dreißig Paternoster für die Toten und
dreißig für die Lebenden beten, bevor Ihr Trank oder Speise, Wasser ausgenommen, zu Euch nehmt. Dies dürft Ihr nicht unterlassen, Ihr müßtet denn
durch körperliche Krankheit verhindert sein, sie zu beten; denn sie sind für uns festgesetzt zu Nutz und Frommen unserer Mitbrüder, unserer
Mitschwestern, unserer Wohltäter und Wohltäterinnen, daß unser Herr sie zu einem guten Ende führe und ihnen wahrhafte Vergebung gewähre.
Wenn Ihr dann die Frühmette gehört habt, falls nämlich ein Priester da ist, oder sie für Euch gebetet habt, falls kein Priester da ist, könnt Ihr Euch
wieder schlafen legen.

684.

"Wenn Ihr nach einander zur Prime, Terze und zu Mittag läuten hört, so hört die Horen an, falls ein Priester da ist; wenn aber kein Priester da ist, sollt
Ihr vierzehn Paternoster beten, sieben für unsre Frau und sieben für den Tag, ebenso viele zur Terze und ebenso viele zu Mittag, und zwar sollt Ihr sie
nach einander beten, ehe Ihr eßt.

685.

"Alle Gebete, die ich Euch angegeben habe, sollt Ihr verrichten; doch sollt Ihr die Horen unser Frauen vorher und die des Tages nachher beten aus
dem Grunde, weil unser Orden zu Ehren unsrer Frauen gestiftet wurde. Betet auch die Horen unsrer Frauen stehend und die des Tages sitzend. - Und
wenn Ihr in einem Hause des Tempelordens seid, wo ein Tempelbruder verscheidet, oder wenn Ihr Brot von dem Hause eßt, wo der Bruder stirbt,
sollt Ihr hundert Paternoster für seine Seele beten: innerhalb der ersten sieben Tage sollt Ihr sie, wenn es Euch möglich ist, beten. Wenn Gott den
Meister zu sich ruft, sollt Ihr, an welchem Orte Ihr auch seid, innerhalb der sieben Tage zweihundert Paternoster beten. Die Paternoster für die Toten
dürft Ihr nicht beiseite lassen, außer wegen körperlicher Unpäßlichkeit, wegen Krankheit, so wie oben angegeben ist.

686.

"Nun haben wir Euch angegeben, was Ihr tun und wovor Ihr Euch hüten müßt, weshalb man ausgestoßen werden und weshalb man das Kleid
verlieren kann; auch von den andren Strafen habe wir gesprochen. Wir haben Euch allerdings nicht alles gesagt, was wir Euch sagen müßten, doch
werdet Ihr Euch danach erkundigen. - Möge Gott Eure Worte und Eure Handlungen in die rechten Weg leiten."
Amen.



Kann man also davon ausgehen, dass dem Kandidaten einfach nur eben solche unbillen im Ordensleben aufgezählt wurden und er dann dadurch geprüft wurde, ob er denn auch wirklich noch eintreten möchte?
Gloria in excelsis Deo et in terra pax hominibus bonae voluntatis
Ehre sei Gott in der Höhe und Frieden auf Erden allen Menschen, die guten Willens sind.

Sareth

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Aufnahmerituale
« Antwort #14 am: 09. Juli 2010, 11:24:27 »
HIER ist der Link zur Übersetzung des Aufnahmeritus für Ritter, Dienende Brüder und Kapläne nach Münter zu finden:

http://www.templerlexikon.uni-hamburg.de/Templerstatuten-Profess-n-Muenter.pdf