Autor Thema: weiße Helme  (Gelesen 22910 mal)

Benedikt von Söllbach

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weiße Helme
« Antwort #45 am: 22. Juni 2007, 08:16:02 »
Du hast recht!

Die Frage ist aber auch, ob ein bemalter Helm besser vor Sonne schützt, als ein unbemalter?
Ich würde spekulieren, dass es nicht so wichtig ist, ob er bemalt ist oder nicht; mehr bringen würde da wohl ein Tuch, welches über den Helm gelegt wird.
Müsste man aber mal testen! Hat jemand einen bemalten Helm?

Da fällt mir ein, ich habe von halben Melonen gelesen, die über den Helm gesteckt wurden - weiß aber leider nicht mehr wo.
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Rannulf

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weiße Helme
« Antwort #46 am: 22. Juni 2007, 13:12:52 »
Ich denke schon daß eine "Bemalung" mit einer Kalkmischung schon etwas bringen würde, vielleicht kann ja Hermann mal an einem heißen Tag seinen bemalten Helm und einen blanken Helm in die Sonne stellen und jeweils ein Thermometer drunter legen, daß Ergebnis würde mich auch sehr interessieren *smoky*
                              Gruß Rannulf

Deutschherrenritter

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weiße Helme
« Antwort #47 am: 23. Juni 2007, 15:27:45 »
pax -
ich denke eine bemalung mit kalkmischung bringt sicher was........

ich persönlich habe meinen helm ebenfalls "geweissl´t" *smoky* - ist auf dem bild auch zu erkennen.....

aber wir beim DO nehmen es mit den vorschriften nicht ganz so genau - ausserdem stelle ich einem komthur dar - da kann ich mir selber die erlaubnis dazu erteilen *pfeifl*

gehabt euch wohl

Benedikt von Söllbach

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weiße Helme
« Antwort #48 am: 23. Juni 2007, 22:11:43 »
Michel, kannst du das mit Hermann mal testen? Das wäre echt eine Bereicherung!
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Hermann v. Scharffensteyn

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weiße Helme
« Antwort #49 am: 05. Juli 2007, 23:25:49 »
Dann meld ich mich mal selbst zu Wort.. zu der Szelle in den Regeln:
324.
Kein Bruder darf ein Käppchen auf dem Kopfe tragen. Kein Bruder darf eine Harnischkappe ohne Baumwollenen Hut 64) tragen. Kein Bruder darf seinen Mantel an Haken um sein Bett hängen; denn jeder Bruder ist verpflichtet, sein Kleid in Ehren zu halten. Kein Bruder darf ohne Erlaubnis seine Lanze bemalen, noch darf er ohne Erlaubnis sein Schwert, seinen Eisenhelm oder sein Dolchmesser polieren, ebenso wenig darf er seinen Eisenhelm bemalen 65)

Klar und unmißverständlich. Keine bemalten Helme.

Ist eine Frage was man hier betont, oder?! Mit der Erlaubnis darf man es dann also wohl doch!

Zum Praxistest: Ich musste etwas auf Sonne warten, aber nun denn.. im Vergleich zw. dem gekalktem und einem blankem Helm, die 2Std. in der "Sonne" Hamburgs lagen, war das Thermometer unter dem weißem Helm 6 Grad kühler!!! Da schau her *pfeifl*
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Benedikt von Söllbach

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weiße Helme
« Antwort #50 am: 06. Juli 2007, 08:38:45 »
Hochinteressant, vielen dank für den Test!

Vielleicht muss man also die "Erlaubnis" so interpretieren, dass die Obrigkeit wilden Malereien (wie sie ja in diversen Handschriften vorkommen) eine Kontrolle einbauen wollte, damit die Helme einheitlich aussehen und keine persönlichen Noten tragen (die Brüder sollten ja nichts als Eigentum betrachten!).

Vll war es also so, dass ich um Erlaubnis fragen musste, den Helm zu bemalen, und mir der vorgesetzte (und wohl der Drapier) sagte, wie ich denn bemalen durfte.
Im "Liber ad Honorem Augusti" sind übrigends sehr viele Helm bemalt dargestellt, es scheint also wirklich nicht unüblich gewesen zu sein.
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Thoralf von Lucene

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weiße Helme
« Antwort #51 am: 06. Juli 2007, 18:24:20 »
Danke Hermann !!!

Mal auf den Punkt gebracht.

Benedikt von Söllbach

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weiße Helme
« Antwort #52 am: 21. April 2008, 08:32:26 »
Sorry, wenn ich den Thread wiederbelebe.

Zitat
Vll war es also so, dass ich um Erlaubnis fragen musste, den Helm zu bemalen, und mir der vorgesetzte (und wohl der Drapier) sagte, wie ich denn bemalen durfte.
Mir ist grade eingefallen, dass sich das Bemalungsverbot bzw. die Ausnahme davon auch in anderer Absicht als der Kennzeichnung begründen könnte.

Am Zaumzeug der Pferde mussten glänzende Teile ja ebenfalls übermalt werden. Vielleicht dient die Ausnahme vom Bemalungsverbot dazu, dass beim Eintritt der neue Bruder seinen Zierrat am Helm (z.b. Buntmetallbeschläge) analog zum glänzenden Pferdegeschirr übermalen musste, damit er zu den anderen Brüdern gleicher wird.
Damit nicht alle anderen Brüder eigenwillig gleichziehen, wurde es aber geregelt.
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MichaelvonTremonia

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weiße Helme
« Antwort #53 am: 21. April 2008, 10:21:18 »
Hmmm...ich hab nun nicht den ganzen Thread gelesen. Kann also sein, das des argument schon gebracht wurde...
Ich denke, das übermalen von glänzenden Teilen hatte noch den taktischen Vorteil, dass das Reflexionsverhalten damit eingedämmt wurde. Somit sah man einen Helm, Zaumzeug, etc nicht schon auf 10km Entfernung in der Sonne/dem Mondlicht aufblinken (was für Patrollien etc ja sicherlich sehr unpraktisch wäre)...

Thomas aus Hindenburg

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weiße Helme
« Antwort #54 am: 24. April 2008, 01:29:11 »
Pax!

So sehe ich das auch!
Die Helme waren wahrscheinlich alle aus den obengenannten Gründen (Zierratabdeckung, Hitzeschutz, Reflexionen) von vorneherein EINHEITLICH bemalt.
Nicht erlaubt war jedoch nur das eigenständige bemalen, sozusagen die persönliche Note.

Die Regel 324 spricht nicht gegen eine Einheitliche Bemalung aller Helme, sondern sagt nur dass ein einzelner Bruder es nicht eigenständig machen darf.
Mit Erlaubnis allerdings doch! …was meine Meinung nach ein Beleg dafür ist, dass z.B. nach einem Kampf eine beschädigte (einheitliche) Bemalung, mit Erlaubnis nachgebessert werden durfte.


324
Kein Bruder darf ein Käppchen auf dem Kopfe tragen. Kein Bruder darf eine Harnischkappe ohne Baumwollenen Hut 64) tragen. Kein Bruder darf seinen Mantel an Haken um sein Bett hängen; denn jeder Bruder ist verpflichtet, sein Kleid in Ehren zu halten. Kein Bruder darf ohne Erlaubnis seine Lanze bemalen, noch darf er ohne Erlaubnis sein Schwert, seinen Eisenhelm oder sein Dolchmesser polieren, ebenso wenig darf er seinen Eisenhelm bemalen
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William

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weiße Helme
« Antwort #55 am: 07. Januar 2009, 18:47:51 »
Hallo Brüder,

ich kann hier Bruder Thomas nur zustimmen.

Eine Bemalung mit Blümchen oder Initialen war sicher nicht erwünscht - gleichzeitig wurden Schilde und Zierrat, wie Sporen sehr wohl bemalt oder geschwärzt.

Einen einheitlich weiß getünchter Helm würde ich auch nicht grade als bemalt bezeichnen und schon gar nicht als Zierrat oder Schmuck!

Eine einheitliche Bemalung wäre regelkonform und wie ja beim Schild auch üblich, denn es würde wie erwähnt nicht so verräterisch in der Sonne blitzen und gleichzeitig sicherlich ein paar Grad weniger aufheizen in der Schlacht. Dazu der Wert des Helmes als Ordenseigentum, der einen guten dauerhaften Rostschutz mehr als rechtfertigt.

Art. 324 sagt hier also nur aus, das keiner seinen künstlerischen Ambitionen freien Lauf lassen sollte und alles schön einheitlich bleibt.

Als Erkennungszeichen - wie im weltlichen Bereich eher unbedeutend - denn das würde entgegen der Regel grade eine unterschiedliche Bemalung vorraussetzen und darum ist dieser Artikel eben so zu verstehen das hier betont eine andere Verfahrensweise als im weltlichen Bereich unterstrichen werden soll!

Um dann einen höheren Dienstgrad darzustellen, kann dann ja wie in dem Fresko das schwarze Kreuz noch als Zusatz aufgemalt worden sein.(spekulativ)

Aber ich denke auch das das einfache schlichte Weißen des Helmes mehr militärische und materialerhaltende Vorteile hatte und keinesfalls wie die bunte Bemalung im weltlichen als Zierrat ausgelegt werden kann.

Gruß

William
Ist es nicht klüger zu akzeptieren, dass man nichts Genaues weiß, als sich auf tönernen Füßen Wahrheiten aufzubauen?