Pax!
So sehe ich das auch!
Die Helme waren wahrscheinlich alle aus den obengenannten Gründen (Zierratabdeckung, Hitzeschutz, Reflexionen) von vorneherein EINHEITLICH bemalt.
Nicht erlaubt war jedoch nur das eigenständige bemalen, sozusagen die persönliche Note.
Die Regel 324 spricht nicht gegen eine Einheitliche Bemalung aller Helme, sondern sagt nur dass ein einzelner Bruder es nicht eigenständig machen darf.
Mit Erlaubnis allerdings doch! …was meine Meinung nach ein Beleg dafür ist, dass z.B. nach einem Kampf eine beschädigte (einheitliche) Bemalung, mit Erlaubnis nachgebessert werden durfte.
324
Kein Bruder darf ein Käppchen auf dem Kopfe tragen. Kein Bruder darf eine Harnischkappe ohne Baumwollenen Hut 64) tragen. Kein Bruder darf seinen Mantel an Haken um sein Bett hängen; denn jeder Bruder ist verpflichtet, sein Kleid in Ehren zu halten. Kein Bruder darf ohne Erlaubnis seine Lanze bemalen, noch darf er ohne Erlaubnis sein Schwert, seinen Eisenhelm oder sein Dolchmesser polieren, ebenso wenig darf er seinen Eisenhelm bemalen