Autor Thema: Der Irrsinn breitet sich aus  (Gelesen 24774 mal)

Hagen

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #60 am: 10. Oktober 2008, 11:14:21 »
Macht euch doch keine Gedanken!!!!

Es gibt da mit Sicherheit keinerlei Probleme.

Das was ich zuvor aufgeführt habe, auch wenn man es mir nicht glaubt :) , ist die gängige Lehrmeinung auf jeder Polizeischule in BW  und wird auch so von den Dozenten unterrichtet.

Das Geld für eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" kann man sich sparen. Auch die überflüssigen Fragen und evtl. Auflagen auf den Ordnungsämtern.

Ich bezweifle auch, das bei der Polizei nur unwissende, übereifrige Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter rumrennen, die nix anderes zu tun haben als den Leuten wegen ihren Schwertern auf den Märkten auf den Sack zu gehen.

Und selbst der eine "unwissende, übereifrige Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter" wird keine Hand an die Schwerter anlegen, es sei denn er hat auf der Polizeischule in den Rechtsfächern gepennt und ist wirklich unwissend. Aber da gibts ja noch die Möglichkeit der Fachaufsichtsbeschwerde :)

Denn ein "Schaukampfschwert" ist keine Waffe i.s.d. WaffG

Und wenn ein Besoffener mit nem Schwert Leute bedroht ist das schon wieder eine ganz andere Rechtslage.

Und eine noch genauere und sicherere Auskunft bekommt man vom Ordnungsamt auch nicht :)

Wedumir

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #61 am: 10. Oktober 2008, 19:17:02 »
Zitat
Original von Hagen
Und jetzt kommt der Clou!!!!!  :)
Wie sieht es mit Schildern aus?

§1 Abs 2. Nr. 2b WaffG
Wenn man das so liest, könnte man sagen, jawoll das isses, jetzt verbieten die unsere Schaukampfwaffen.

Hier wird über die Passivbewaffnung gesprochen. Und das sind eben ..... Schilder, Helme, Gambeson, Kettenhemd, Plate usw...

Auf einer Demo auf jeden Fall ein Vergehen nach dem WaffG (aber soweit will ich es net spinnen)
Tut mir leid, das so sagen zu müssen, aber das ist kompletter Blödsinn. Wie schaffst Du es, das aus dem angegebenen Text herauszulesen? *wirr*

Dass Passivbewaffnung (genauso wie Vermummung) auf einer Demo ein Rechtsvergehen ist, ist in anderen Gesetzen als dem Waffengesetz begründet.

Zitat
... in der Praxis angewandtes Recht seitens Staatsanwaltschaft, Polizei und Ordnungsämtern:)
Genau das ist es. Wir reden eigentlich die ganze Zeit aneinander vorbei. Ich meine das in Gesetzen und Verordnungen festgelegte Recht.
Du schreibst von der Praxis der Rechtsausübung.
Das sind mitunter zwei verschiedene Dinge.

Ich will auf dieser Diskussion nicht weiter herumreiten, das verwirrt nur noch mehr. Seien wir froh, dass die Rechtspraxis so ist, wie Hagen schreibt (und ich ja damals auch schon schrieb). Und hoffen wir, dass es dabei bleibt, auch wenn eines Tages doch mal die neue WaffVwV erscheint.

Zitat
Wers immer noch net glaubt dem poste ich gerne eine Abhandlung eines Arbeitskollegen, Waffenrechtexperte und Dozent an der Akademie der Polizei BW.
Ja, bitte tue das. Auch, wenn BW nicht unbedingt repräsentativ für die gesamte Republik sein muss - das würde mich ernsthaft interessieren!

Zitat
... ich liebe rechtliche  Diskussionen :)
Ich nicht. Für mich sind sie ein manchmal leider notwendiges Übel.  
Suilad o Wedumir - Grüße vom Waldschrat

*Die Feder ist ... schmächtiger als das Schwert*

Siegfrud von Burgund

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #62 am: 11. Oktober 2008, 13:04:13 »
Hier noch `n Tipp: Bitte keine normalen Polizisten fragen. 99 % haben keine Ahnung und sind überfragt. Ich glaube, das kam hier im Forum ja auch schon zur Sprache Für Berlin händigt das LKA z.B. Waffenbesitzkarten usw. aus und weiß genaustens Bescheid über die Materie. Wer also Genaues erfahren will, klopft da mal an.

Siegfrud von Burgund

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #63 am: 11. Oktober 2008, 13:07:52 »
Nachtrag: Bitte nicht falsch verstehen. Nicht das ich meine, das wir als Mittelalterfuzzis alle eine Waffenbesitzkarte* brauchen aber wer sowas ausstellt, weiß auch den Begriff WAFFE zu definieren usw. So war`s gemeint.


Gruß SvB

*würde ja auch nix bringen, denn sie berechtigt auch nur zum Besitz und Erwerb, nicht zum führen

Hagen

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #64 am: 12. Oktober 2008, 18:55:45 »
Zitat
Hier noch `n Tipp: Bitte keine normalen Polizisten fragen. 99 % haben keine Ahnung und sind überfragt. Ich glaube, das kam hier im Forum ja auch schon zur Sprache Für Berlin händigt das LKA z.B. Waffenbesitzkarten usw. aus und weiß genaustens Bescheid über die Materie. Wer also Genaues erfahren will, klopft da mal an.

SO!!!

Danke SIEGFRIED VON BURGUND für den hilfreichen Tip.

Ich als normaler, unwissender, übereifriger Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter, der zu 99 % keine Ahnung hat und völlig überfragt ist, werde nun die Diskussion hier für meinen Teil einstellen, da es hier es anscheinend von Waffenrechtsexperten wimmelt.

Wer dennoch ernsthaft Interesse an dem Thema hat, der kann mir gerne ne E-Mail schicken, dem Poste ich dann die allgemein Gültige Waffeninfo 2008 im PDF Format. Da ist genau dieses Thema abgehandelt. Und das hat für mich Gültigkeit und sonst nix.

P.S. Das WaffG ist ein Bundesgesetz egal ob in B oder BW.
Und kein anderer als der normale Polizist kennt sich besser in dieser Materie aus, da dieser täglich genau diese Dinge zu beurteilen hat.

 *clsd*

Siegfrud von Burgund

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #65 am: 12. Oktober 2008, 19:24:40 »
Ich sprach vom "normalen Polizisten" und meinte natürlich den an der Straße, der so, sagen wir mal, einen grünen Pickel auf dem Schulterstück hat.
Du als Obergroßfeldmarschall warst da eigentlich von ausgenommen. Entschuldige.
Aber naja...was soll's. Der Thread heißt ja auch....."Der Irrsinn breitet sich aus".

Lancelot Graf von Rothenfels

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #66 am: 13. Oktober 2008, 06:27:08 »
@Hagen

Ich finde auch du solltest nicht überreagieren.

Sigfrud hat mit seiner Aussage völlig recht denn der Polizeibeamte, der seit Jahren auf der Straße seinen Dienst tut kennt die Materie ( speziell Schaukampfwaffen) die ja doch eine Spezialisierung darstellt sicher nicht so gut wie der, der in der MA Szene mitspielt und den daher dieses Thema interessiert ( und er sich daher diesbezüglich genau schlau macht ).
Auch bist du als Anwärter sicher noch besser informiert weil das Wissen um die Gesetze bei dir noch frisch impliziert ist.

Sollten alle Polizisten alle Gesetze genau kennen und interpretieren können wären sie nicht bei der Polizei auf der Strasse sondern rechtskundige Beamte oder Anwälte.

Und bevor du mich der Unwissenheit oder Bersserwissenheit bezichtigst - ich bin auch "vom Fach".
Komthur des DO - Kommende Burg Schleynitz

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Hagen

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #67 am: 13. Oktober 2008, 20:10:58 »
Nur am Rande, mache den Job seid 15 Jahren :)  (gut kann keiner Wissen) und mich Fuchst eigentlich nur, dass man die Polizei als unwissend hinstellt, wenn man versucht auf eine Frage hier im Forum fachlich zu Antworten.

Mal von Bezeichnungen wie Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter, und Obergroßfeldmarschall abgesehen (klingt in dem Zusammenhang schon bissl abwertend, für ein, meiner Meinung nach bislang sachliches und sogar Interessantes Diskussionsforum)

Rechtskenntnis ist bei der Polizei das A und O (net nur Strafzettel schreiben). Straftaten, darunter gehören auch Vergehen nach dem WaffG, richtig zu Erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dazu gehört halt mal entsprechende Rechtskenntnis in vielen Bereichen.

Und was bitte ist bei einem Schaukampfschwert speziell wenn es um dessen waffenrechtliche Beurteilung geht.

WaffG -> echter Hieb- und Stichwaffe Nachempfunden -> stumpfe Schneide -> Sportgerät = keine Waffe im Sinne des WaffG

Natürlich kennt der Polizist nicht die komplette Bandbreite des Deutschen rechts, denn dann wäre er wirklich Rechtsanwalt o.ä.

Aber Tatbestände und Strafvorschriften aus allen Gesetzen, die nicht aus dem Zivilrecht sind, sollte (muss) er kennen.
Vor allem in einer Zeit wo jeder mit nem Messer rumläuft, sind, um entsprechende Waffen rechtliche einzuordnen und ggf. weitere Maßnahmen durchführen zu können, umfassende Kenntnisse im WaffG unablässlich. Wenn ich jemanden Kontrolliere der ein Messer o.ä. in der Öffentlichkeit führt, dann sollte ich dieses schon rechtlich einordnen können damit ich es entsprechend zur Anzeige bringen kann, wenn ein Verstoß vorliegt (Legalitätsprinzip). Jeder hier der vom Fach ist weiß wovon ich spreche.

Zitat
der Polizeibeamte, der seit Jahren auf der Straße seinen Dienst tut kennt die Materie ( speziell Schaukampfwaffen) die ja doch eine Spezialisierung darstellt sicher nicht so gut wie der, der in der MA Szene mitspielt und den daher dieses Thema interessiert ( und er sich daher diesbezüglich genau schlau macht ).

Und ich verkörpere beide Seiten (Mittelalter mache ich auch seit ca. 15 Jahre). Seit meinem ersten Schaukampfschwert beschäftigt mich auch dieses Thema.

Bei ca. 80% aller Diskussionen hier werden Beweise und Belege für irgendwelche Darstellungen verlangt. Das was ich zum Thema Schaukampfwaffen angeführt habe, kann ich auch jederzeit belegen. Ich erzähle hier bestimmt nix wovon ich keine Ahnung hab oder stelle nur Vermutungen auf, wie es sein könnte.
Es könnte sich z.b. auch niemand vom Lehrpersonal leisten jungen Beamten was falsches beizubringen.

Zitat
Sollten alle Polizisten alle Gesetze genau kennen und interpretieren können wären sie nicht bei der Polizei auf der Strasse sondern rechtskundige Beamte oder Anwälte.

1. gerade Polizisten (auch die auf der Straße, gerade die) sind rechtskundige Beamten.
Die müssen innerhalb von Sekunden die richtige Entscheidung treffen, ohne sich selbst Strafbar zu machen, worüber ein Rechtsanwalt Monate drüber nachdenken kann.

2. Nur am Rande, ist auch ein Ausnahmefall.  :)

Einer unserer Praktikanten (der macht gerade die Ausbildung Höherer Dienst bei der Polizei) ist Volljurist (beide Staatsexamen und 3 Jahre Praxis als Rechtsanwalt)  :) ist übrigens der gleichen Rechtsauffassung wie ich.

Ich biete nochmals an, dass ich Interessierten entsprechende Unterlagen per E-Mail zukommen lasse.

Siegfrud von Burgund

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« Antwort #68 am: 13. Oktober 2008, 22:02:07 »
@Haken:
OkDuhastrecht.

Heinrich von der Losheide

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Der Irrsinn breitet sich aus
« Antwort #69 am: 13. Oktober 2008, 22:17:42 »
http://www.tempus-vivit.de/bibliothek/buch/neuerungen-im-waffenrecht


erklärt eigentlich alles...

alles bleibt beim alten

für mich ist das thema damit endgültig durch..hab sowieso nie dran gezweifelt,dass sich was wesentliches für uns ändert  *alleswirdguut*
Nie zu Fall und nie aufs Knie, es lebe die Templer Infantrie!

Lancelot Graf von Rothenfels

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« Antwort #70 am: 14. Oktober 2008, 06:36:18 »
@Hagen

Nochmal - DU bist sicher die Ausnahme der Regel eben WEIL du seit 15 Jahren sowohl bei der Polizei als auch in der MA-Szene Mitgied bist.



Zitat
Nur am Rande, mache den Job seid 15 Jahren  (gut kann keiner Wissen) und mich Fuchst eigentlich nur, dass man die Polizei als unwissend hinstellt, wenn man versucht auf eine Frage hier im Forum fachlich zu Antworten.
Ich denke, daß keiner hier die Polizei diskriminieren oder als Unwissend hinstellen möchte - Fakt ist jedoch, daß der Polizist auf der Strasse sicher das Waffengesetz betreffend Messern besser interpretieren kann als ein Schwert oder Schaukampfschwert betreffend. Alleine aus dem Grund, weil nicht sooo viele Leute auf der Strasse mit einem Schwert herumlaufen wie vergleichbare mit einem Messer.

Zitat
Mal von Bezeichnungen wie Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter, und Obergroßfeldmarschall abgesehen (klingt in dem Zusammenhang schon bissl abwertend, für ein, meiner Meinung nach bislang sachliches und sogar Interessantes Diskussionsforum)
Wenn du seit 15 Jahren auf der Strasse Dienst tust solltest du ganz andere Ausdrücke gewöhnt sein und eine solche Ansprache locker verkraften....... ich persönlich habe kein Problem damit  *smoky*

Zitat
gerade Polizisten (auch die auf der Straße, gerade die) sind rechtskundige Beamten.
Ich weis ja nicht wie es in Germanien aussieht aber in Österreich hat der rechtskundige Beamte folgende Deffinition:

Als Behörde fungiert die Person des Polizeipräsidenten, zur Zeit Dr. Peter STIEDL. Zur Erfüllung der aufgezählten Aufgaben steht ihm ein enormer Verwaltungsapparat zur Verfügung. Als seine Vertreter, die die genannten Aufgaben in seinem Namen zu erfüllen haben, fungieren die Beamten des rechtskundigen Dienstes. Diese haben ein abge-
schlossenes Studium der Rechtswissenschaften und gelten ebenfalls als Exekutivorgane. Sie sind wohl Uniformträger, sollten aber auf keinen Fall mit den Beamten der Sicherheitswache verwechselt werden.


Also - ärgere dich nicht und bleib locker  *headbangl*
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Hagen

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« Antwort #71 am: 14. Oktober 2008, 14:17:02 »
Na das erklärt ja einigeis :)

Du bist Österreicher? Muss ich überlesen haben.

Mit der (A) Gesetz kenn ich ich mich natürlich nicht aus.
Ist ja klar das hier aneinander Vorbeigesprochen wird und ein heilloses Durcheinander entsteht. Das sind zwei verschieden paar Stiefel.

Also, das was ich sagte gillt nicht für Österreich, sondern nur für die BRD.

Und die (A) Definition des Rechtskundigen Beamten ist in der BRD selbstverständlich ne ganz andere.

In der BRD ist die Ausbildungszeit eines Polizisten im mittleren Dienst ca. 3 Jahre (und da hat er nicht mal die annähernd praktische Erfahrung, OK).
Aber der Wissenstand im Deutschen Recht entspricht durchaus dem eines Jurastudenten im 2-3 Semester. Also Gesetze verstehen lernen, definieren und anwenden können. Wie das alles in (A) abläuft kann ich selbstverständlich nicht wissen.

Zitat
Wenn du seit 15 Jahren auf der Strasse Dienst tust solltest du ganz andere Ausdrücke gewöhnt sein und eine solche Ansprache locker verkraften....... ich persönlich habe kein Problem damit

Ich meinte das auch im Zusammenhang mit einer sachlichen Diskussion.

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« Antwort #72 am: 14. Oktober 2008, 14:49:42 »
@Hagen
Grundsätzlich sind die Gesetzeslagen in A und D nicht so unterschiedlich doch gewisse Dinge kann ein SWB einfach nicht wissen wenn er sich damit nicht eingehender beschäftigt.

So wird der Polizist von der Strasse nicht wissen wie schwer ein Pferd durchschnittlich ist wenn er ein Zugfahrzeug mit Pferdehänger + 2 Pferde anhält und dann feststellen soll ,ob der Lenker mit seiner Lenkerberechtigung überhaupt ein solches Gewicht ziehen darf...... so bereits erlebt und dem guten Mann erzählt, ein Pferd hätte nicht mehr als 300 kg - und er hat es geglaubt *smoky*

Genauso verhält es sich bei der Schwertfrage.....

Doch wie du richtig bemerkt hast, wird wohl auch kein Polizist auf die Idee kommen alle Schwertträger auf einem MA Event zu kontrollieren ob nun scharfe oder Schaukampfschwerter in den Scheiden stecken.

Bei uns sind gewisse Gesetze aber auch (noch) nicht so streng wie bei euch. So darf in A zb. ein Einhandmesser mit Feststellbarer Klinge noch geführt werden......

Trotz all der Sarazenen die bei uns leben gibt es da noch keine Probleme und wenn mal in der Familie was passiert dann meist mit einem Küchenmesser - und die kann man wohl schwer verbieten.......
Komthur des DO - Kommende Burg Schleynitz

"HELFEN - WEHREN - HEILEN"

Für Gott, das heilige Reich und das Vaterland !