wie bereits schon erwähnt jedem kämpfenden bruder wurden drei pferde zugestanden
...nein, nur den Rittern. Diesen konnte übrigends, je nach dem Willen des Meisters, ein viertes Pferd zugestanden werden (Frz. Regel 51 und 138 ).
Der Marschall hat Anspruch auf 4 Pferde, ebenso der Komthur von Jerusalem und der Drapier ( Frz. R. 101, 110, 130)
Die Ritterkomthure sollen auch 4 Pferde haben (Frz. Regel 132).
Die Sergeanten hatten nur Anspruch auf ein Pferd, selbst wenn sie Komthur waren (Frz. Regel 143 und 180)
Allerdings gibt es einige dienende Brüder, welche zwei Pferde haben dürfen, detailliert aufgelistet in Frz. Regel 143: "[...]Untermarschall, der Bannerherr, der Bruder Koch und der Bruder Hufschmied des Konvents, sowie endlich der Komtur des Gewölbes in Accon."