Aus dem Statutenbuch des Ordens der Tempelherren von D. Friedrich Münter geht folgendes hervor:
Seite 194:
III. Vom Verhalten der Brüder im Gefecht
3. Der Marschal soll den Ritter Komthur ernennen, der ein zusammengewundenes Panier um seine Lanze tragen soll. Dieser muss einer der Zehn seyn, und sich nicht vom Marschal entfernen, sondern sich so nahe als irgend möglich, zu ihm halten, damit, wenn das Panier des Marschals fiele oder zerissen würde, oder ihm sonst ein Unfall, wovor Gott es behüten wolle, zustoßen sollte, er sein Panier entwickeln könne. Sonst aber soll er sich so halten, daß die Brüder, wenns nöthig ist, doch wieder um sein Panier sammeln können.
4. Wird der Marschal verwundet oder umringt, daß er nicht die Spitze der Lanze empor halten kann; soll der, welcher das zusammengewundene Panier führt, es empor heben, und die, welche bestimmt sind, das Panier zu bewachen, sollen zu ihm kommen.
5. Weder der Marschal noch ein anderer, der ein zusammengewundenes Panier in der Schlacht trägt, soll damit stossen oder es irgend einer Ursache wegen niedersenken, um damit zu stossen.
7. Jeder Befehlshaber eines Geschwaders darf ein zusammengewundenes Panier führen, und kann bis 10 Rittern befehlen, sich und das Panier zu beschützen; so daß alles, was vom Marschal gesagt wird, auch von den Komthuren gilt, die ein Geschwader anführen.
9. Kann ein Bruder nicht zum Panier kommen, so daß er zu weit aus Furcht vor den Sarazenen, die zwischen ihm und dem Panier sind, geflohen ist, oder daß er nicht mehr weiß, wo es steht; so soll er sich zum ersten christlichen Panier begeben, welches er findet; ...
10. Sollten aber die Christen geschlagen werden, wovor Gott sie behüte, so darf kein Bruder vom Schlachtfelde zum Sammelplatz zurückkehren, so lange noch ein Ordens-Panier auf dem Platz ist;...
Wenn ich nicht irre, dann verfügten die Templer über ihr Führungsbanner im Felde, dem Beauceant. Solange dieses wehte, musste weitergekämpft werden. War eine Attacke abgeschlossen, so formierte man sich dort neu.
Darüber hinaus schienen sie weitere Paniere im Felde zu führen, welche aber wieder nur durch die Anführer/ Komthur eines Geschwaders (hier kann angenommen werden, dass dieses aus zehn Rittern bestand) geführt werden durfte. Aus Ziffer 7 kann geschlossen werden, dass damit die Befehle des Marschals weitergegeben/ signalisiert wurden.
Weiteren Ausführung ist zu entnehmen, dass Lanzen mit einem Panier nicht zum Kampfe gesenkt werden dürfen, sondern stets gen Himmel weisen sollen, so dass diese vermutlich dem Geschwader auch als Bezugspunkt dienen sollte, denn die Ritter haben das Panier stets zu verteidigen. Es heißt stets: "...Die anderen Brüder können aber vorn und hinten, zur Rechten und zur Linken fechten, und aller Orten, wo sie glauben, die Feinde auf die Art angreifen zu können, dass sie im Stande sind, dem Panier, wenn solches Beystand nöthig hat, und sich selbst im Nothfalle zu helfen."
Es kann daher in meinen Augen sogar im Sinne der "Kampfdisziplin" sogar so weit gehen, dass die Templer mit Auftragstaktik kämpfen und somit die Kampftaktik bereits im Statutenbuch geregelt wurde. Denn durch die o.g. Formulierung erhalten die Brüder eines Geschwaders genaue Anweisungen, wie sie sich im Kampfe zu verhalten und wie sie zu kämpfen haben.
Ich persönlich kann mir daher nicht vorstellen, dass die Templer weitere Wimpel in der Schlacht führten, denn dies würde nicht zur Klarheit führen, sondern nur ein Gewirr aus flatternden Bannern entstehen lassen.
Über Wimpel in Friedenszeiten müsste wohl spekuliert werden, denn auch mir sind darüber keine Ausführungen bekannt.
Ich hoffe ich habe euch jetzt nicht mit Text erschlagen, ansonsten seht es mir bitte nach ;-)