Hallo,
aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen bei der praktischen Durchführung denke ich nicht, dass meine Interpretation komplett korrekt war:
Bisher interpretierte ich die Ordensregeln so, dass eigenmächtiges Nachschenken und Nachnehmen nicht erlaubt war und der Tischdienst die einzelnen Becher und Schalen der Brüder füllte.
Inzwischen glaube ich aber eher, dass der Tischdienst nicht die Gefäße der Brüder füllte, sondern nur Vorratsgefäße, die in regelmäßigem Abstand auf der Tafel platziert waren, eventuell sogar für jeden Bruder.
Ich habe mir das mal für die Karthäuser angesehen (Film "die große Stille", dort Mittagessen): Die Brüder ziehen ins bereits gedeckte Refektorium ein, jeder hat an seinem Platz, Becher, zwei Kannen (eine Wasser, die andere Wein?) Schalen, Brot, Käse, Brei.
Wie war das aber bei den Templern? In jedem Fall wurde der Tisch in Anwesenheit der Brüder gedeckt, denn es heißt:
§287. [...] Nachher sollen sie warten, bis Brot, Wein und Wasser auf dem Tische ist[...]
Die Frage, die sich mir aber stellt, ist, ob wie bei den Karthäusern jeder einzeln versorgt wurde, oder ob das Essen auf der Tafel gemeinschaftlich platziert wurde, also in regelmäßigen Abständen z.b. Schalen oder Schüsseln mit dem Essen sowie Kannen mit dem Trinken. Dafür sprechen würde, dass jeder Bruder dem anderen in Armeslänge etwas geben durfte sowie dass sie leise einen Bruder um etwas bitten durften, wenn es nicht in seiner eigenen Reichweite lag (vgl. Art. 187), allerdings ist dort die Rede von "seinem Essen". Wurde also vielleicht doch jedem Bruder, zumindest im Kloster, auf einer Art Servierplatte aufgetragen?
Art. 291 lässt vermuten, dass der Wein nicht im Becher, sondern in einer Kanne zugemessen wurde (war der zweite Becher vielleicht eine dieser Kannen, wie ich schon an anderer Stelle vermutet habe? oder diente er dazu, dass man Wasser und Wein getrennt mischen und trinken konnte, also gleichzeitig Wasser und mit Wasser verdünnten Wein bereit hatte?).
Auch Artikel 289 lässt das vermuten, weil von "gemeinsam Auftragen" die Rede ist, und auch das Tauschgericht nicht einzeln für einen Bruder, sondern offenbar für den ganzen Konvent gemeinsam aufgetragen wurde. Er lässt durch das "kann sich zulangen" ebenfalls vermuten, dass jeder bruder sich nahm, was er wollte, nicht, was er direkt zugeteilt bekam. Das steht auch im Einklang damit, dass das Restessen an die Armen ging und die Brüder darauf achten sollten, möglichst große Stückle übrig zu lassen.
Wie war das bei den Zisterziensern?