XX. Von Stoff und Art der Kleidung.
Wir gebieten, dass die Gewänder immer von einer Farbe seien, weiß oder schwarz
oder sozusagen dunkelbraun. Allen Professrittern gestatten wir aber, im Winter wie
im Sommer wenn möglich weiße Gewänder zu tragen, damit sie zu erkennen geben,
dass sie, die ihr dunkles Leben hinter sich gelassen haben, durch ihr lauteres und
lichtes Leben sich mit ihrem Schöpfer versöhnt haben. Was ist die weiße Farbe
anderes als die reine Keuschheit? Die Keuschheit ist die Sicherheit des Geistes, die
Gesundheit des Körpers. Denn wenn irgendein Ritter nicht keusch bleiben sollte, wird
er nicht zur ewigen Ruhe gelangen und Gott schauen können nach dem Zeugnis des
Apostels Paulus: "Strebt nach Frieden mit allen und nach Keuschheit, ohne die keiner
Gott schauen wird" (Hebr. 12,14).
Weil die Kleidung aber vor der Hochschätzung jedweden Dünkels und Überflusses
bewahren soll, bestimmen wir, dass solches von allen gehalten werde, dass der
Einzelne sich leicht an- und auskleiden und die Schuhe an- und ausziehen kann. Der
Verwalter dieses Amtes möge mit wachsamer Sorge zu vermeiden trachten, zu lange
oder zu kurze (erg. Gewänder auszugeben), vielmehr soll er solche den Trägern, ihrer
Größe entsprechend, angemessene, seinen Brüdern austeilen. Der, der neue erhält, soll
die alten immer gleich zurückgeben, die in der Kammer oder wo immer nach
Entscheid des Bruders, der das Amt inne hat, für die Knappen und Diener und
manchmal für die Armen zurückzulegen sind.
XXXV. Von Zäumen und Sporen.
Wir verbieten durchaus, dass jemals Gold oder Silber, die den Reichtum bezeichnen,
am Zaumzeug oder am Brustgeschirr oder an den Sporen oder Satteldecken sichtbar
werden, auch ist es keinem Ordensbruder erlaubt, das zu kaufen. Wenn solche alten
Ausrüstungsstücke allerdings als Geschenk gegeben werden, soll Gold und Silber so
gefärbt werden, dass die leuchtende Farbe oder Zierde nicht den Anderen als
Hochmut erscheint. Wenn neue geschenkt werden, möge der Meister zusehen, was er
damit mache.
XXXVI. Überzüge bei Lanzen und Schilden soll es nicht geben.
Überzüge über Schilden und Spießen und Zierrat an Lanzen sollen nicht verwendet
werden, weil das uns allen als nicht vorteilhaft, im Gegenteil als schädlich erscheint
XXXIII. Keiner soll nach eigenem Willen ausgehen.
...........Deshalb bitten wir solche Ritter, die auf den eigenen Willen verzichten, wie die
anderen auf Zeit Dienenden und befehlen ihnen eindringlich, dass sie ohne Erlaubnis
des Meisters oder dessen, dem das Amt übertragen ist, sich nicht herausnehmen
sollen, in die Stadt zu gehen außer des Nachts zum heiligen Grab und zu den
Gebetsstätten, die sich innerhalb der heiligen Stadt befinden. Die, die so ausgehen,
sollen nicht ohne Wächter, das heißt ohne einen Ritter oder Ordensbruder weder am
Tag noch in der Nacht es unternehmen, den Weg zu beginnen. Auf dem Heerzug
freilich, nachdem Quartier bezogen wurde, soll kein Ritter oder Knappe oder Diener
die Zelte anderer Ritter aus Neugier oder um mit irgendeinem zu reden ohne Befehl,
wie oben gesagt, betreten.
........ vielleicht hat jemand noch genauere Regeln gefunden... ausser die allgemeinen.. Ich kenn nur diese.
*smoky*