Original von Benedikt von Söllbach
So, die Antwort :
Wenn die Aufnahmeprozedur denn so genau bekannt war, warum finden sich dann für die Dienenden die Aussagen "so wie bei den Rittern, nur hier und da abgewichen", während für die Knappen nichts erwähnt wird, wenn sie doch nach deiner Meinung auch schon als Knappen Ordensbrüder waren?
Es hätte, auch wenn das Aufnahmeprozedere bekannt war, zumindest eine Passage ähnlich derer der Dienenden geben müssen.
Im Grunde genommen befaßt sich der Art. 14 mit eben diesen "Ausnahmen", denn er erlaubt eine Übernahme aus der Hand der Eltern in den Orden - merkt nur an, das es "besser sei" mit dem Gelübte zu warten bis der Aspirant "waffenfähig" ist - der Knappe ist mit 14 eindeutig waffenfähig!
Auch wird hier betont, das es im Ermessen des Meisters steht - wie diese Aufnahme aussieht und dabei die Lebensführung berücksichtigt werden soll. Als Adliger und Ritterstämmig - sowie waffenfähig, spricht also nicht einmal etwas gegen eine "Vollaufnahme" mit Gelübte!
Anders bei der Aufnahme der Dienenden Brüder - diese waren nicht immer adelig oder ritterstämmig und daher mußte hier eine gesonderte Erklärung her, wie die Aufnahme auszusehen hat. Generell gilt hier die Aufnahme wie bei den Ordensrittern - was ein sehr großes Privileg darstellt und deshalb gesondert zu erwähnen ist.
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Das selbe gilt für die Ausrüstung - die Regel schweigt sich hier völlig aus. Auch im weltlichen Bereich gab es aber Sergenaten, Kriegsknechte, nur nicht so gut ausgerüstet wie im Orden. Da für die Knappen das alles fehlt, müsste man schließen, dass die Knappen Narrenfreiheit hatten und alles an Ausrüstung bekommen konnten. Das wird aber sicher nicht so gewesen sein, wenn sogar die Ritter beschnitten wurden - denn das war eine Grundbedingung des monastischen Gelüdes der Armut (Verzicht auf persönliches Eigentum und stattdessen Versorgung aus der Ordensgemeinschaft).
Artikel 19 beschreibt hier doch das - ausgenommen Habit - die Bekleidung an Knappen weitergegeben wird.
Was ein Knappe sonst an Ausrüstung hatte war bei der Aufnahmezeremonie klar geregelt: silberne Sporen, Lanze, Schild, kurzes Schwert etc.
Hier beschreibt also die Regel lediglich was im Orden anders ist und somit erwähnt werden muß - also z.B. in Art 21 das weder dienende Brüder noch Knappen den weissen Mantel tragen dürfen.
Oder eben die Ausnahme das der Knappe nicht geschlagen werden darf - da der Rest klar war muß hier nur auf die Ausnahmen eingegangen werden.
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Das Gelübde an den Herrn zur Gefolgschaft war an den Herrn gebunden, da spielte es sicher keine große Rolle, dass der Herr im Orden war..
Das ist jetzt spekulativ von dir - Fakt ist hingegen, das das im Sinne des Feudalsystems eigendlich schon klar geregelt war.
Hat sich im weltlichen Bereich ein Ritter oder Knappe z.b. einem Grafen angeschworen, so unterstand er automatisch dem Lehnsherren seines eigenen Herren usw. - dies System galt nach oben wie nach unten und unterscheidet das Lehnssystem im Feudalismus von den Dienstverhältnissen, die wir zu anderen Zeiten antreffen.
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Das machte den Knappen nicht gleichzeitig auch zum Bruder!
Dafür ist ein eigenes Prozedere nötig; das der Ordensaufnahme. nur das, und nichts anderes macht einen Mann zum Bruder und damit Mitglied der religiösen Gemeinschaft..
Wenn sich ein Adeliger dem Orden angeschlossen hat - egal in welcher Funktion,
mußte er immer aus seinen bisherigen Dienstverhältnissen gelöst werden, also aus den weltlichen oder klerikalen Verpflichtungen, die einem Adeligen quasi schon in die Wiege gelegt wurden - ohne solch eine Übernahme in ein neues Dienstverhältnis, wäre sonst jeder noch den weltlichen Herren verpflichtet gewesen - solches kann aber weder im Sinne des Ordens noch nach den Regeln gewesen sein.
Also wurde bei der Aufnahme eines Knappen ein neues Dienstverhältnis mit dem Orden geschlossen - und ob wir dies nun als Schwur, Versprechen oder Gelübte bezeichnen ändert nichts an der Wertigkeit dieses Schwures!
Wie ich schon sagte heißt das nicht automatisch, das der Knappe nun zum "Bruder" Knappe wurde, aber es setzt ein
vergleichbares "Versprechen" vorraus, denn sonst wäre immer noch der ehemalige weltliche Herr über dem Knappen weisungsbefugt.
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Das so stark auf das Standessystem zu beschränken wird der mittelalterlichen Welt nicht gerecht..
Das Standessystem im Feudalismus, mit seinem Lehenssystem ist der Inbegriff des Mittelalters. Es bestimmte in ALLEN Bereichen das Leben und Denken der Menschen - dazu gibt es hunderte Abhandlungen und das hier zu ignorieren wäre der fatalste Fehler den wir aus unserer heutigen Sichtweise machen können!
Vom einfachen Leibeigenen bis zum Kaiser oder Papst war alles diesem System unterworfen.
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Interessant finde ich übrigens Pascal de Rennarts Aussage im Forenarchiv, dass die Knappen erst ab dem 13. Jhd bei ihrem Herrn mitkämpften. Ich kenne mich da leider nicht aus und Quellen hat er nicht genannt; weißt du da näheres drüber? Das ist sicher recht wichtig, denn die Regelteile, die die Ausrüstung und das Verhalten in der Schlacht betreffen, entstanden vor 1187, und gerade hier finden sich die meisten Erwähnungen von Knappen.
Im 13. Jahrhundert änderte sich eigendlich nur der Anteil des Klerus an den entsprechenden Zeremonien - bedingt durch die Kreuzzüge wurde die Knappenaufnahme und der Ritterschlag mehr und mehr in das idealisierte Bild vom
christlichen Ritter eingebunden und besonders der Ritterschlag fand immer größeres Interesse beim Hochadel, der ja eigendlich weit über den Rittern als "Stand" anzusiedeln war.
An der Ausbildung des Knappen und an seinen Pflichten änderte sich nichts. Mir ist keine Quelle bekannt, in der der Knappe nicht bei seinem Herrn kämpfte - erst wieder im 14. Jahrhundert tauchen Schlachtbeschreibungen auf, aus denen hervorgeht, das die Knappen im Lager - als Wache - zurückblieben (und dort getötet wurden). Evtl weil die Knappen langsam knapp wurden
Ich will - wenn du meine Posts aufmerksam gelesen hast - gar nicht darauf "rumreiten", das der Knappe ein "Bruder" war, aber da er nunmal adelig war, dazu kein Kind und waffenfähig erfüllte er alle Vorraussetzungen für die gleiche Art Aufnahme wie die Dienenden Brüder- ja hatte sogar einen wesentlich klareren Anspruch darauf!
Artikel 14 erlaubt hier sogar
eindeutig ein Gelübte - aber (und das ist nur eine Vermutung!) eine Investitur als Ordens-RITTER wird erst später erfolgt sein.
In jedem Fall werden die Knappen in der Regel immer entweder mit dem Ritter oder zusammen mit den Dienenden Brüdern erwähnt - die nicht Ordensangehörigen wie z.B. Söldner werden hier dagegen nicht erwähnt!
Wenn also z.B. sogar ein nichtadeliger Schmied Bruder wurde und ein Knappe als Adeliger aus seinem früheren Dienstverhältnis entbunden werden mußte, gibt es eigendlich
nur die Möglichkeit das der Knappe dem Orden ein Lehnsversprechen abgeben mußte und diese wäre gleichbedeutend mit einer Aufnahme in den Orden!
Wie wir diesen "Schwur" dann
nennen bleibt leider unklar, aber es muß zwangsläufig ein Gelöbnis gegeben haben und es stellte den Knappen auf eine Stufe mit den dienenden Brüdern -
nicht was die Befugnisse innerhalb des Ordens angeht, aber was den Status als Angehöriger des Ordens betrifft.
Wäre er nicht Angehöriger des Ordens müßte er zwangsläufig über seinem Vater immer noch dessen weltlichen Herren unterstellt sein.
So wurde ja z.B. ein zweitgeborener Sohn im Kloster auch aus seinem Lehnsverhältnissen entlassen, durch die Aufnahme in einen Mönchsorden oder durch ein entsprechendes Dienstverhälnis innerhalb der klerikalen Hierarchie. Als Novize konnte er bei Bedarf (Tod des ältesten Sohnes) ohne großen Aufwand wieder zurückbeordert werden - erst mit dem Gelübte konnte das dann nur durch eine Befreiung durch den Papst wieder gelöst werden.
Evtl ist ja genau das der Grund warum einige Knappen
nur als Söldner in den Dienst des Ordens treten durften - die Sterblichkeit war groß und viele adelige Väter haben sich diese Option sicher gerne für ihren 2. oder 3. Gebohrenen "offengehalten"!
Vergessen dürfen wir dabei auch nicht, das eben ein solcher Knappe, nach dem Ritterschlag, sogar bis zum Großmeister aufsteigen konnte, was
keinem dienender Bruder möglich war.
Also sowohl nach der Regel, als auch nach dem gesellschaftlichen Stand war es für den Knappen regelkonform ein Gelübte abzulegen - evtl sollten wir hier die Aussage, des Art. 14 - im Ermessen des Meisters - mehr gewichten, so das es da eben immer auf den Einzelfall ankam und daher keine festgelegte Prozedur in der Regel aufgeführt wird, um sich einen großen "Spielraum" zu erhalten.
Falsch ist es in jedem Fall den Knappen auf eine Stufe mit Bediensteten, Söldnern oder gar Unfreinen zu stellen, denn da spricht einfach alles dagegen.
Er wird eine "Sonderstellung" gehabt haben - deshalb auch die separate Erwähnung und diese wird seinem Stand angemessen gewesen sein und mußte einem "anerkannten Lehnsschwur" entsprechen um ihn aus seinen bisherigen weltlichen Abhängigkeiten zu lösen!
Ich denke weiter können wir hier nicht "Einkreisen", denn es fehlen klare Belege, daher dreht sich jede weitere Diskussion nur im Kreis, solange keine neuen Belege eindeutige Klarheit schaffen.Wie wir diesen Beitritt zum Orden nun
nennen bleibt hier der Interpretation jedes Einzelnen überlassen.
Ich wollte hier lediglich die Fakten, die den weltlichen Knappen betreffen, sowie die zeitgemäßen "Grundsätzlichkeiten" aufzeigen und
ich bin persöhnlich der Meinung, das der Knappe als Adeliger zumindest dem Stand eines Nichtadeligen Schmiedes oder Schusters innerhalb des Ordens - also des Dienenden Bruders - entsprochen haben muß! Daher wird er eben auch häufig zusammen mit diesen erwähnt - gleichgestellt!
Aber wie ihr das nun für euch interpretiert muß jedem selbst überlassen bleiben.
Gruß
William