Salve Bruder Sigfrud,
Deine Bedenken bestehen zu Recht. Aber, sowohl Bruder Lancelot als auch ich sind "Waffenträger" im Sinne von Sportschützen, Jäger, Waffensammler, etc.
Für meine Langwaffen habe ich spezielle abschließbare Waffentransportkoffer, in die auch ohne Probleme zwei Schwerter reingehen würden.
Was nun die Darstellung betrifft, so kommt es auch hier wieder auf den Zweck an. Für Schaukämpfe sind scharf geschliffene Schwerter natürlich untauglich. Es gibt jedoch diverse Darsteller, hauptsächlich aus der Asiatischen Kampfsportszene, die mit Schnittvorführungen ihr Publikum begeistern, messerscharfe Katanas in teilweise atemberaubenden Aktionen einsetzen. Natürlich sind dafür Ausnahmegenehmigungen notwendig und ich werde mich hüten, mein Schwert irgendwo offen zu tragen, wo es nicht ausdrücklich genehmigt ist.
Was intrne Treffen, wie etwa auf Tannenberg oder auch in Jerichow angeht, steht es im Ermessen desjenigen, der das Hausrecht ausübt, ob er das Tragen scharfer Waffen genehmigt oder verbietet.
Auf meinem Hof darf ich meine Waffen geholstert am Mann tragen, schuß- und zugriffsbereit. Ich darf dann nur keinen fußbreit außerhalb meines umfriedenen Geländes gehen.
Die Waffenrechtsproblematik wurde hier schon lang und breit und mit sehr viel Pseudo-Fach-Nicht-Wissen diskutiert. Letztendlich bleibt alles eine vernünftige Absprache mit den zuständigen Ordnungsbehörden und die sind bei uns hier oben recht kooperativ, wenn man ihnen plausibel machen kann, warum man eine Ausnahmegenehmigung braucht. Daß diese Genehmigungen dann nicht automatisch in anderen Provinzen gelten, sollte natürlich jedem klar sein.
Gruß Berthold