Original von William
Ich hoffe ich bin da noch auf dem neusten Stand, falls nicht korrigiert mich bitte Brüder/Schwestern.
Aber bitte sehr, gerne zu Diensten.
Auch als s.g. Trachtenverein - unter diese Rubrik fallen wir MA-Darsteller nämlich - ist es nur gestattet stumpfe Waffen, die der korrekten historischen Darstellung dienen, in der Öffentlichkeit zu tragen.
Ob das mit den Trachtenvereinen so geregelt ist, weiß ich nicht, da habe ich mich nie drum gekümmert. Richtig ist aber, dass seit der letzten WaffG-Änderung das Führen (zugriffsbereite Transportieren) von Hieb- und Stichwaffen nicht mehr erlaubt ist. Auf Öffentlichen Veranstaltungen war es "schon immer" verboten.
Wenn man es ganz eng sieht, dürfte schon das Eßmesser im Gürtel nicht scharf sein.
Das ist so nur richtig, wenn die Klinge länger ist als 12 cm.
Normale Messer (nur einseitig geschliffen) mit einer Klingenlänge unter 12 cm sind nach wie vor unkritisch.
Wobei auch längere Messer nicht direkt verboten sind; das Führen muss nur einem allgemein anerkannten Zweck dienen. Viele sind der Meinung, das passende Messer zur Gewandung sei ein anerkannter Zweck. Da ich bisher noch nicht davon hörte, dass ein Darsteller wegen seines Messers Ärger bekommen hätte, scheint das zu stimmen. Ich persönlich mag mich darauf allerdings nicht verlassen und habe mein Essmesser auf knapp 12cm gekürzt. Sicher ist sicher, ich habe keinen Bock auf Stress.