Autor Thema: Was, wenn´s passiert?  (Gelesen 17516 mal)

Berthold von Krukow

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Was, wenn´s passiert?
« am: 15. August 2007, 15:40:35 »
Salve Brüder und Schwestern,
viele von Euch tragen das Schwert nicht nur als Zierrat, der einfach zu einem vollständigen Templerhabit gehört, sondern nehmen es mehr oder weniger oft in die Hand, um damit zu trainieren oder bei Schaukämpfen oder Schlachten damit auf andere Schwertträger einzuschlagen. Normalerweise geschieht dies in einer freundschaftlichen und partnerschaftlichen - sprich sportlichen Art und Weise.
Was passiert aber, wenn wirklich mal jemand ernsthaft verletzt wird.
Ich meine nicht den blaune Fleck oder eine blutige Nase.
Bei unserem letzten Auftritt zu einem Mittelalterevent in Zinnowitz (also direkt bei mir auf der Insel) bin ich mit einem meiner Männer und einigen Söldnern vom Greifenbanner gegen eine huskalerfahrene Truppe von Wikingern angetreten. Wir hatten uns im Vorfeld auf Codex Belli geeinigt. Mein Mann bekam einen Schwerthieb gegen das linke Auge. Es sah zunächst nur nach einem Kratzer aus, zumal das Auge selbst heil geblieben war.
Sicherheitshalber haben wir ihn doch in ein Krankenhaus bringen lassen und hier stellte sich eine komplizierte Trümmerfraktur der unteren Augenhöhle heraus. Er bekam in einer aufwändigen Operation zwei Titanplatten und eine Stabilisierungsfolie in die Augenhöhle implantiert. Alles was bleiben wird ist eine Narbe unterm Auge und ein Knacks in der Seele, der wahrscheinlich stärker wiegen wird.
Eine Veranstalterhaftpflicht für solche Fälle war nicht vorgesehen, die Berufsgenossenschaft greift nur ein, wenn wir den Job als Beruf mit fester Gage und entsprechender Versicherung gemacht hätten.
Die private Unfallversicherung übernimmt solche Sachen auch nicht unbedingt in jedem Fall. Es könnte also sein, daß mein Mann da auf den Kosten für Op und Krankenhaus sitzen bleibt.
Meine Unfallversicherung zahlt zwar, wenn ich mich bein Training verletze auf dem Hof, in der Sporthalle oder auch auf unserem Hügel, wo wir uns regelmäßig zum Training bei schönem Wetter treffen, aber z.B. hätte sie in diesem Fall die Kostenübernahme abgelehnt.
Wie handhabt ihr das als aktive Schwertkämpfer? Habt ihr eine zusätzliche Klausel (die dann auch zusätzlich kostet) in eurer privaten Unfallversicherung? Gibt es eine Gruppenunfallversicherung? Für meinen Schießsport hab ich sowas, weiß aber nicht, ob die auch für Verletzungen beim Fechten aufkommt.
Um Fragen vorzubeugen - der Verursacher war nicht eindeutig feststellbar, hat sich auch nicht gemeldet oder gar entschuldigt, so daß seine Haftpflicht dafür auch nicht aufkommen kann.

Gruß Berthold

P.S. Gibt es sowas wie eine Fechtergilde, der man sich anschließen kann, die dann eine Art Gruppenversicherung für solche Fälle kostengünstiger abschließen kann als der einzelne? Wenn nicht, sollte man so etwas in´s Leben rufen?
Wenn wir vergessen wer wir waren, hören wir auf zu sein wer wir sind.

Thomas, der Verwalter

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #1 am: 15. August 2007, 16:38:07 »
Seit gegrüßt Bruder Berthold

Vorbeugen ist besser als heilen. Hinter her ist man immer schlauer. Gute Sprüche die jetzt nicht weiterhelfen. Die Private Haftpflichtversicherung des Verursachers wäre sicher die erste Adresse gewesen. Jetzt sollte man jedoch einen Verantwortlichen finden der die Verantwortung für diesen Schaukampf übernimmt, der jetzt Mann genug ist es seiner Versicherung zumelden. Die Kosten der Versicherung steigen ja nicht wie beim Auto so das man Schlimme Folgen erwarten müßte.
Mit welcher Begründung lehnt die Unfallvericherung eine Schadensregulierung ab?
Für die Zukunft: Haftungsausschluss schriftlich für jeden Teilnehmer vereinbaren mit Adresse. Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung (Wie beim Hundeverein)
Sicher gibt es Fechtsportvereine die Versicherungen für Mitglieder und Veranstalltungen haben.

Dem Verletzten die besten seegens Wünsche

Thomas, der Verwalter
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Thomas, der Verwalter

Xia

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #2 am: 15. August 2007, 16:42:27 »
Hallo Berthold,

erstmal gute Besserung deinem Mitstreiter. Also Alesandro hat in seiner Haftpflicht ne entsprechende Klausel drinne:


Zitat
Mitversichert ist ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß und Schußwaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.

Und auch die Unfallversicherung schließt so etwas nicht aus. Haben aber bei Abschluss darauf geachtet das die Versicherungen das abdecken und zwar ohne Mehrkosten.

Und das der "Verursacher" sich nicht meldet ist echt ne schwache Leistung.

Gruß
Das Einzige was sich verdoppelt wenn man es teilt, ist die Freude

Deutschherrenritter

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #3 am: 16. August 2007, 08:03:34 »
pax -

ich habe eine private unfallversicherung die speziell im fall von freizeit und sportlichen tätigkeiten greift - weil ja das damoklesschwert eines reitunfalles immer über mir schwebt und ich dir als arzt ja nicht erzählen muss was da alles passieren kann.
greift aber auch bei dieser art verletzungen und kostet 28.- im jahr.
also zu überlegen.....

Elerus de Westerbeke

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #4 am: 17. August 2007, 06:35:08 »
Guten Morgen, lieber Brüder,

ich habe mir, bevor ich zum Schwert griff, von meiner Unfallversicherung und meiner Haftpflichtversicherung schriftlich bestätigen lassen, dass diese auch beim Fechten  eintreten. Die o. g. Klausel gehört wohl zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Das gilt aber nur, wenn ich als Privatmann fechte.

Sollte es sich bei Euren Gruppen jedoch um eingetragene Vereine handeln, sollte Euer Verein entsprechende Versicherungen abschließen, weil dann die Privathaftpflicht und die private Unfallversicherung ggf. nicht greift.

Ach ja, und mit dem Haftungsausschluss: Hat das schon mal jemand prüfen lassen? Krankenversicherungen gehen nicht gerade zimperlich mit einem um, wenn es darum geht Behandlungskosten in fünfstelliger Höhe erstattet zu bekommen.

Lieber einmal mehr absichern und nachfragen (schriftlich geben lassen) als hinterher in die Röhre schauen.

Ach ja, das gilt übrigens auch für das Bogenschießen.

Herzliche Grüße
Bruder Elerus
Elerus de Westerbeke
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Mutter Elisabeth

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #5 am: 19. August 2007, 23:06:08 »
Was mir nicht ganz klar ist...Bruder Berthold meinte, eine "Veranstalterhaftpflicht für solche Fälle war nicht vorgesehen"..
Äh, magste das mal genauer erläutern? WOFÜR ist eine Veranstalterhaftpflicht denn vorgesehen?
Ich dachte immer, jeder, der eine so riskante Veranstaltung anbietet, muss eine von diesen s...teuren Dingern abschließen??? Ich denke da an Fälle wie dem Geschilderten, oder Pferden die auf irgendwelchen Füßen rumlatschen, verirrten Pfeilen.....

Berthold von Krukow

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #6 am: 20. August 2007, 09:52:08 »
Salve Mutter Elisabeth,
eine Veranstalterhaftpflicht wäre eingesprungen, wenn z.B. eine Klinge gebrochen wäre und in´s Publikum geflogen wäre und dort Schrecken verbreitet hätte oder wenn wegen des Dauerregens ein Besucher auf dem glitschigen Untergrund ausgerutscht wäre und sein schöner neuer Armanianzug nun in die Reinigung gemußt hätte. Die Veranstalterhaftpflicht sichert also nur etwaige Regreßansprüche von Zuschauern und Gästen aber nicht die der Veranstalter und Darsteller ab. Schon gar nicht, wenn die Darsteller das nicht hauptberuflich machen, sondern in ihrer Freizeit als Hobby - oder wie man heute sagt Laienkünstler auftreten.

Gruß Berthold
P.S. Ich hab Euch schmerzlich vermißt in Tessin.
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Carsten

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #7 am: 20. August 2007, 17:58:14 »
ähhhhhh da solltet ihr euch nochmal mit den veranstalltern zusammensetzen.
bei unserem markt hatten wir nämlich eine versicherung, die für ALLES aufgekommen wäre.
die deckungssumme ging sogar sehr hoch, ohne diese versicherung hätten wir erst garkeinen markt organisiert bzw veranstalltet.
also einfach nochmal beim veranstallter nachfragen, und nicht gleich abwimmeln lassen, soweit ich weiß, darf man garkein event derart durchführen, wenn keine entsprechende versicherung vorhanden ist...

greets Carsten
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Thomas, der Verwalter

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #8 am: 20. August 2007, 18:20:10 »
Seit gegrüßt Brüder

Da möchte ich Charsten recht geben.

Wenn sich der Veranstalter gegen eine Darstellung nicht wehrt, und eine solche nicht ausdrücklich untersagt. . Er übt das Hausrecht bei dieser Veranstaltung aus, wenn er den Zweikampf still schweigend geduldet hat kommt es zu einer stillschweigenden Übereinkunft. War es sogar ein angekündigter oder ausgerufner Beitrag kann er sich nicht herrausreden.
Nicht Wissen schützt ihn hier vor Strafe nicht.

Gott hilft allen die Hilfe bedürfen.

Thomas, der Verwalter
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Anja von Heidesee

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #9 am: 20. August 2007, 22:13:16 »
Was ist eigentlich wenn Alkohol im Spiel war bei so einem Schaukampf?
Wie will man das überprüfen? Bei einem Unfall im Straßenverkehr ist das auch die erste Frage! Und dann schalten viele Versicherungen erstmal ab!

 *smoky* *smoky*

Albero

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #10 am: 21. August 2007, 08:00:07 »
Zitat
Original von Anja von Heidesee
Was ist eigentlich wenn Alkohol im Spiel war bei so einem Schaukampf?
Alkohol dürfte in der Tat ein ernstzunehmendes und gewichtiges Problem sein, dass nicht zu verachten ist!

Um etwaigen Versicherungsfragen vorzubeugen, kämpfe ich persönlich nicht, wenn ich vorher auch nur ein Glas Alkohol getrunken habe. Denn machen wir uns nichts vor: Lange bevor jemand so besoffen ist, dass er nicht mehr kämpfen kann, ist seine Selbstwahrnehmung (eigene Schmerzen) und die Koordination und Reaktion beeinträchtigt.

Und ebenso halte ich es nach Kräften auch mit meinen Kampfpartner: Wann immer möglich kämpfe ich nur mit Leuten, die ich vor dem Kampf auch im normalen, ruhigen Gespräch kennengelernt habe. Auf diese Weise kann ich in der Regel sehr gut sondieren, ob jemand zuverlässig kämpft und ich ihm vertrauen kann oder nicht. Spätestens nach den ersten paar Bewegungen und Hiebe mit dem Schwert bin ich mittlerweile so gut, zu erkennen, ob jemand seine Waffe beherrscht oder einfach nur dicke Eier hat (haben möchte) und sich oder anderen Personen irgendwie die geglaubte Höhe seines Testosteron-Spiegels beweisen möchte/muss.

Das Problem bei Kämpfen unter Alkohol: Wenn etwas passiert, weil der Kampfpartner alkoholisiert ist, zahlen die Versicherungen in der Regel, nehmen aber den alkohlisierten Kampfpartner in Regress. Das kann dann mitunter sehr teuer werden.

Im Duell mag es vielleicht noch gehen. In einer Freischlacht hingegen wird es noch schwieriger, an den Verursacher heranzukommen, wenn dieser nicht genug Arsch in der Hose hat, um auf den von ihm Verwundeten zuzutreten.
Aus diesem Grund plädiere ich persönlich dafür, niemanden mit einer Schaukampfwaffe in einen Kampf ziehen zu lassen, egal ob Zweikampf oder Schlacht, der nicht mindestens 18 ist und dessen Waffe nicht dem Codex Belli entspricht.

Und die Regeln des Codex Belli sollten vor jedem Kampf auch noch mal angesprochen und erläutert werden. Idealerweise gibt es auch noch einen Schiedsrichter, der steuernd eingreift, noch ehe es zu wild und hektisch wird.

Gebuin

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #11 am: 23. August 2007, 00:25:00 »
Also unter Alkohol zu Kämpfen halte ich sowieso für dermasen neben der kappe. Das muss nicht sein. Man sollte sich bewusst sein das dies Waffen sind mit denen man in dem moment hantiert und diese auch zum töten gemacht wurden.

Albero

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #12 am: 23. August 2007, 08:20:49 »
Zitat
Original von Gebuin
Also unter Alkohol zu Kämpfen halte ich sowieso für dermasen neben der kappe. Das muss nicht sein. Man sollte sich bewusst sein das dies Waffen sind mit denen man in dem moment hantiert und diese auch zum töten gemacht wurden.
Richtig. Das sehe ich genauso. Aber es gibt gerade auf Mittelaltermärkten dann doch immer wieder genügend Männer mit "zu dicken Eiern" oder solche, die sie gerne hätten und sich und anderen damit etwas zu beweisen glauben.
Erst in diesem Jahr habe ich auf einem örtlichen kleinen Mittelaltermarkt einen entfernten Bekannten beim Sani gesehen, weil der nen Schwert ins Gesicht bekommen hat. In diesem Fall war zu der Zeit sicherlich noch kein Alkohol im Spiel, sondern nur die klassische männliche Selbstüberschätzung. Diese ist unter Alkoholeinfluss natürlich bei vielen leider noch viel größer. Alkohol enthemmt und führt zu einer höheren Risiobereitschaft, die auch das Eingehen unnötiger Risiken umfasst.

Berthold von Krukow

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #13 am: 23. August 2007, 09:10:13 »
Bei meiner Truppe gilt generell das Gebot:
Don´t mix arms and whisky!
wobei whisky nicht nur für das schottische Nationalgetränk steht, sondern jegliche Form von Alkohol meint, egal ob Bier, Wein oder Met.

Leider sprechen die Freunde der Wikingerszene grad letzterem sehr gern und dann auch sehr heftig zu. Inwieweit das bei dem Unfall in Zinnowitz jetzt eine Rolle spielte, kann ich nicht mehr sagen und will auch keine Vermutungen anstellen. Jedenfalls waren hinterher alle sehr ernüchtert - in des Wortes doppelter Bedeutung.

Warten wir´s ab, was am Ende bei raus kommt.

Gruß und Dank allen, die sich zu Wort gemeldet haben.

Berthold
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Carsten

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Was, wenn´s passiert?
« Antwort #14 am: 23. August 2007, 10:08:48 »
alos zum thema alkohol hatten wer es so geregelt:

absolutes alk verbot für kämpfer vor einem kampf... da wir 2 -3 kämpfe am tag haten, haben wir dem chef der truppe das gesagt, und der hat das auch durchgesetzt. die waffenkontrolle haben auch die templer lühnen vorgenommen, da wir (leider) noch keine ahnung davon haben...

alles in allem hats bei uns keine verletzten gegeben, schade war nur, das die headsets für den moderator nit gefunzt haben..

vor 2 jahren bei den wikis und den homies gabs die ein oder andere unstimmigkeit, was getroffen oder nit getroffen betrifft.da kamen dann so sprüche wie, durch die rüstung kommst du so net da musst du schon härter zuschlagen... :( (wie albern)
 aber alkoholisiert hat keiner gekämpft, selbst die wikis waren trocken....
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