*ballern1* *alleswirdguut* *alleswirdguut*Mein Mitgefühl!
Dennoch mahne ich dich zur Vorsicht.
Wenns in D urheberrechtlich ist wie in A, dann ist jegliche Veröffentlichung von Musik, die entweder noch tantiemenpflichtig ist (Komponist/Arrangeur noch nicht länger als 70 Jahre tot) oder über eine technische Anlage -PA live oder von Tonträger ist wurscht, auch bei der Verwertungsgesellschaft zu bezahlen.
Ein Beispiel aus meiner Theaterpraxis:
Vogelstimmen, eigenhändig im Wald gesammelt, waren noch 1985 in München, Kassel und Lindau zu zahlen. Wie ich den Laden kenn, werden sie es in der Zwischenzeit nicht billiger geben ...
Mein Tip:
Ned lang diskutieren, der GEMA als Gegengeschäft in Form des Dankes für die großzügige Förderung des Projekts in Vor- oder Abspann vorschlagen. Übe dich in bürokratischer Demut und kluger Zurückhaltung.
DIE Brüder sitzen immer am längeren (Rechtsanwalts-)Ast.
Mein Beileid!
biedermann