Für die, die sich noch für den Urpsrung der Frage von Benjamin interessieren, hier was ich herausbekommen habe.
Nach meiner Anfrage an Herrn Prof. Dr Rhode, Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen (seine Liste an Büchern, Aufsätzen und Rezensionen ist so lang wie `ne Autobahn) kam diese Antwort
"Sehr geehrter Herr (.........),
auch ohne größere Recherchen anstellen zu müssen, kann ich Ihnen sagen, dass die erwähnte Vorschrift spätestens seit dem 1.1.1918 nicht mehr gilt. An diesem Tag trat der im Jahre 1917 erlassene Codex Iuris Canonici in Kraft. Er bestimmt in can. 6, 5°, dass alle Strafgesetze, die nicht in den Codex aufgenommen wurden, aufgehoben sind. Das von Ihnen erwähnte Verbot ist nicht in den Codex aufgenommen.
Mag sein, dass die von Ihnen erwähnte Vorschrift schon vorher aufgehoben wurde. Um das zu ermitteln, müsste ich gründlicher forschen. Aber ich vermute ja, dass Ihnen das Wissen, dass die Vorschrift jedenfalls seit über 90 Jahren nicht mehr gilt, schon genügt.
Mit freundlichen Grüßen
U. Rhode SJ"
Ich warte noch auf eine Antwort aus der Uni in Zürich aber ich denke damit ist die Frage fast ausreichend beantwortet.
Gruß
Siegfrud