Hallo Leute,
Im Februar wurde in Berlin über das neue Waffengesetz abgestimmt.
U.a.
-Führungsverbot von Hieb-und Stichwaffen in der Öffentlichkeit
(darunter zählen auch Schaukampfwaffen)
-Führungsverbot von Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm Länge
-Führungsverbot von Messern, die einhändig zu öffnen sind und feststellbar sind.
Ausnahmen u.a. zur Brauchtumspflege
Gleich nachdem das durch die Medien ging, habe ich mich versucht schlau zu machen.
1) zuständige Waffenbehörde angerufen um ein paar Begriffe zu klären.
-was ist Öffentlichkeit
-was ist "Brauchtumspflege"
Öffentlichkeit ist alles, was nicht bei dir zuhause in der Wohnung ist oder hinter einem Zaun auf deinem Grundstück stattfindet. (grob und laienhaft formuliert)
Brauchtumspflege lässt sich nicht so einfach definieren - findet aber laut Rechtsprechung (sagte man mir bei der Kreisverwaltung, die Ausnahmegenehmigungen erteilt) immer in der Öffentlichkeit auf Veranstaltungen statt. Bsp. Ostereierschießen etc.
Nach 1 1/2 Stunden fachsimpeln von KV zu Polizeibeamten... kam folgendes heraus:
Zukünftig würde das bedeuten, dass das Führen von Schaukampfschwerter, Messern ab12 cm Länge, Lanzen, Armbrüsten, Äxten, Streitkolben etc. nur noch mit
-schriftlicher Sondergenehmigung der zuständigen Waffenbehörde auf öffentlichen Veranstaltungen
-auf privatem Grundstück welches eingezäunt ist
geführt werden darf. (ja auch das Brotmesser auf dem Tisch im Lager fällt darunter)
Interne Lager ohne Öffentlichkeitscharakter, Märsche, Trainings im Wald (auch das Glaubergtraining !!) werden zukünftig verboten sein.
Verstoß nach Waffengesetz. Ordnungswidrigkeit
Damit gab ich mich aber nicht zufrieden.darum habe ich weiter gestöbert und bin dann auf der Seite des dt. Bundestages auf das offizielle Protokoll / Änderungsentwurf gestolpert.
Den findet ihr hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdfDort steht:
"Zu Nummer 11 (Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 42b neu WaffG):
Die Bundesregierung wird der Prüfbitte nachgehen.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die dazu beiträgt, im Interesse der inneren Sicherheit gefährliche Messer wirksam aus der Öffentlichkeit zu verbannen.
Das Bundeskriminalamt sowie Vertreter der zu beteiligenden Verbände machen jedoch gegenüber der Bundesregierung rechtliche und praktische Bedenken gegen die Gesetzesinitiative des Landes Berlin (BR-Drs. 701/07) geltend.
Dieser Gesetzesantrag sieht vor, bestimmte Messer ausdrücklich als Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu deklarieren. Erfasst werden sollen insbesondere Messer mit einer Dolch-, Bowie, Tanto- oder Spearpoint-Klinge. Die im Gesetzenantrag des Landes Berlin genannten Messer sind Gegenstände, die nach ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, durch Hieb, Stoß, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Zu Recht weist daher das Bundeskriminalamt darauf hin, dass zahlreiche Messer dieser Art schon nach aktueller Rechtslage unter die Definition der Hieb-und Stoßwaffen im Waffengesetz fallen.
Die von Berlin vorgeschlagene gleichzeitige Einstufung dieser Messer als Hieb- und Stoßwaffe einerseits und als gekorene Waffe andererseits ist mit der Systematik des Waffengesetzes nicht vereinbar.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Gesetzgeber bereits bei der letzten Novellierung des Waffengesetzes im Jahr 2003 besonders gefährliche Messer, die bei jugendlichen Gewalttätern besonders beliebt und verbreitet waren, generell verboten hat. Seitdem sind insbesondere Faltmesser (besser bekannt als "Butterflymesser") und Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 cm nicht mehr legal erwerbbar.
Die im Gesetzesentwurf des Landes Berlin vorgeschlagene waffenrechtliche Einstufung feststehender Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm erscheint aus Sicht der Bundesregierung unpraktikabel.
Es sollte vermieden werden, dass bereits jedes grössere Brot-und Küchenmesser zur Waffe erklärt wird, mit denen Minderjährige dann grundsätzlich auch keinen Umgang mehr haben dürften.
Die Bundesregierung bezweifelt, dass der Gesetzesantrag des Landes Berlin die bezweckte Eindämmung von Gewaltdelikten mit Messern bewaffneter Jugendgruppen herbeiführen kann. So ergaben beispielsweise die polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der tödlichen Messerattacke am Badesee von Berlin-Reinickendorf im Juni 2007, dass der 17jährige Tatverdächtige ein Messer als Tatwaffe benutzte, das ohnehin schon waffenrechtlich verboten war.
Zu dem vom Land Berlin geplanten Führensverbot fällt auf, dass es nicht gezielt auf gewaltbereite Jugendliche ausgerichtet ist, sondern alle Bürgerinnen und Bürger altersunabhängig treffen soll. Zweifelhaft ist auch, ob die Ausnahmetatbestände den Bedürfnissen der Praxis genügen. Wenn Metzger, Köche, Konditoren, Jagdgehilfen, Rebenschneider, Taucher, Angler oder Wanderer von denen in der Regel kein Sicherheitsrisiko ausgeht - dem Umgang mit ihren nützlichen Gebrauchsmessern unter Umständen erst waffenrechtlich genehmigen lassen müssten, stünde der damit verbundene Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn.
Die Bundesregierung weißt schließlich darauf hin, dass es den Ländern seit November 2007 nach § 42 Abs. 5 WaffG möglich ist, auf öffentlichen Straßen und Plätzen das Führen von Gegenständen, die als gekorene Waffen- genutzt werden können, zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen wurden und auch künftig zu erwarten sind.
Woraufhin ich an den Bundestag einen Brief geschrieben habe und um genauen Sachstand gebeten habe.
Ich wurde auf das hier verwiesen:
Götz Hausding
Das Ende der langen Klingen
WAFFENGESETZ
Die Neuregelung sieht nun auch ein Verbot gefährlicher Messer vor
Druckversion . Eine derartig breite Übereinstimmung ist im Bundestag wahrlich selten. Sowohl die Koalition, als auch Grüne und die Linksfraktion haben in der Bundestagssitzung am 22. Februar dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur Novellierung des Waffenrechts (16/7717, 16/8224) in der durch die Koalitionsfraktionen geänderten Fassung angenommen, nur die FDP stimmte dagegen.
Damit ist das Mitführen so genannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zukünftig verboten. So hatte es auch schon der ursprüngliche Entwurf der Regierung vorgesehen, allerdings lediglich die Imitate von Kriegswaffen und Pumpguns darunter verstanden. Jetzt sind alle Imitate von Kurz- oder Langwaffen davon erfasst, also auch Handfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver.
Weitergehende Regelung
Eine weitere grundlegende Änderung betrifft das Messerverbot. Danach ist das öffentliche Mitführen von so genannten Einhandmessern und anderen Messern mit einer Klingenlänge ab zwölf Zentimetern verboten. Der Verstoß gegen diese Vorschriften gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet - ebenfalls eine deutlich weitergehende Regelung als ursprünglich vorgesehen. Für den CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel ist das Gesetz ein "guter Kompromiss". Zwar wisse er, dass man damit die Kriminalität nicht vollständig beseitigen werde, aber: "Die Politik muss tun, was möglich ist", so Grindel. Schließlich habe sie eine Schutzpflicht gegenüber dem Bürger. Anscheinswaffen besäßen ein großes Bedrohungspotenzial - ein strenges Führverbot verbunden mit einer Bußgeldandrohung sei die richtige Antwort darauf.
Gemeinsam mit der SPD habe man auch in Folge der Erkenntnisse der öffentlichen Anhörung vom 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert. Einhandmesser, so Grindel, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen.
Auch Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) begrüßte das Messerverbot. Mit einer "Kriminalisierung" habe das nichts zu tun. Die Polizei könne durchaus zwischen Pilzsammlern und gewaltbereiten Jugendlichen unterscheiden. Hövelmann regte an, bei zukünftigen Waffengesetzregelungen auch über ein Erwerbs- und Handelsverbot von Anscheinswaffen nachzudenken. Das wiederum lehnte Stephan Mayer (CSU) ab. Die Regelungen des europäischen Binnenmarktes stünden dem entgegen.
Für die Linksfraktion lobte Bodo Ramelow die Neuregelung. Spielzeugwaffen, die wie echte Waffen aussehen würden, müsse niemand haben, sagte er. Dem Opfer eines Überfalls oder einer Bedrohung sei es im Übrigen egal, ob dazu eine echte oder eine täuschend echte Waffe verwendet wird, sagte Ramelow. Die Folge sei so oder so oftmals eine lange Traumatisierung. Kritisch anzumerken sei allerdings, dass nach wie vor ein zentrales Waffenregister in Deutschland nicht vorgesehen sei.
FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff lehnte das Gesetz ab. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Das Vorgehen der Koalition sei von "purem Aktionismus vor der Wahl in Hamburg" geprägt und "reine Augenwischerei", so Wolff. Das zeige sich auch bei dem kurzfristig hinzugefügten "schwammigen" Messerverbot. Dem widersprach Gabriele Fograscher (SPD) und warf Wolff vor, sich zum Sprecher von Lobbyisten zu machen. Anders sei der Vorschlag der FDP, die Zuverlässigkeitsprüfung für den Waffenschein "aufzuweichen", nicht zu bewerten.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.
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Damit ist unser Hobbie sehr sehr schwierig geworden.
Anbei ein Foto von dem Schreiben des Bundestages.
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