Autor Thema: Gugelverbot im Orden?  (Gelesen 16173 mal)

Benedikt von Söllbach

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #15 am: 18. September 2007, 16:36:45 »
Als Wetterschutz gab es die (in der Regel beide erwähnten) Cappa und die Garnache, eine Gugel ist somit aus diesem Argument heraus nicht notwendig.
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Benedikt von Söllbach

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #16 am: 23. Juni 2009, 21:37:47 »
Ich habe hierzu noch zwei erhärtende Beweise herausgekramt:

1. Körners "Käppchen" bezeichnet die verkleinerungsform von "Kappe" die wiederum der Capa entspricht. Das Käppchen aus dem erwähnten Artikel beschreibt also zweifelsfrei (auch in Hinblick auf die anderen Übersetzungen von Upton-Ward und vor allem Münter) ein "Käppchen" im Sinne einer Gugel und nicht im sinne eines Hutes.

2. Curzons Text schreibt bei Käppchen "Chaperon", was ebenfalls eine Gugel bezeichnet.

Ich sehe es daher als erwiesen an, dass Gugeln im Templerorden verboten waren.
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Heinrich von Hohenfels

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #17 am: 29. Juni 2009, 10:39:39 »
Die Gugel war wohl nicht verboten, sondern sie durfte nicht auf dem Kopf getragen werden, wie es in dem Artikel heisst.

Ich hatte am Wochenende auf einem Mittelaltermarkt mit einem Freund gesprochen, der Deutscher Orden darstellt, davor stellte er einen weltlichen Ritter dar.
Als ich ihm sagte, dass im französischen Chaperon steht, meinte er, dass ein Chaperon ein Gugelhut sei, also diese Trageweise, wie man sie im codex manesse sieht.

Dann ergiebt die Formulierung auch einen Sinn, dass das "käppchen" nicht auf dem Kopf getragen werden darf.

Also wäre die Gugel im Orden nicht verboten, es war aber verboten sie nach dieser neuen Mode zu tragen.
Allerdings sehe ich auch keinen Bedarf für eine Gugel, da man ja die kappe hat.

Benedikt von Söllbach

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #18 am: 29. Juni 2009, 11:40:22 »
Danke für deine Antwort!
Eben aufgrund des (mangelnden) Bedarfes sehe ich es als Gugelverbot und nicht nur die Tragweise, weil die Gugel ansonsten ja nirgends in der Regel auftaucht.
Ich denke deswegen, dass mit dem Begriff "Chaperon", der sonst die Tragweise bezeichnet, auch das Kleidungsstück an sich gemeint war und nicht nur in ihrer speziellen Trageform.
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Heinrich von Hohenfels

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #19 am: 29. Juni 2009, 13:40:52 »
Ich denke, dass es bei den Ritterorden nicht üblich war. Für die Johanniter kenne ich allerdings wieder einen Beleg in Form einer Grabplatte, dass die Gugeln trugen.

Nur wenn etwas in der Ordensregel nicht erwähnt wird, heisst es ja nicht, dass es das nicht doch gegeben hat. Der plaaten wird ja z.B. auch nicht erwähnt und er ist für Templer im späten 13. Jahrhundert belegbar.

Bei der Gugel hat mich immer diese Formulierung irritiert, dass man sie nicht auf dem Kopf tragen darf. Auf der Schulter, über dem Kopf oder schlicht, kein Bruder darf eine Gugel haben, wäre doch sinnvoller?
Mit der Formulierung "nicht auf dem Kopf" und der Info, dass Chaperon wohl diesen Gugelhut meint, ist es wohl eher diese Tragweise der Gugel, die verboten war.

Würde also nicht glwich von einem Verbot für das Kleidungsstück sprechen, eher davon, dass es wohl nicht gebräuchlich war.

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #20 am: 29. Juni 2009, 14:45:36 »
@ Heinrich

Du hast ja nicht zufälligerweise ein Bild oder Link von diesem Johanniter mit Gugel?  *smoky*
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Heinrich von Hohenfels

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #21 am: 30. Juni 2009, 09:11:59 »
Jo, hab ich:

http://www.kloster-denkendorf.de/berthold_der_stifter.htm

Weiter unten kommt das Bild.

Benedikt von Söllbach

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #22 am: 30. Juni 2009, 09:24:53 »
Spannend!
Auch der Schlitz in der Tunika ist interesseant, sowie die Feststellung, dass er kein Kreuz auf dem Mantel trägt und sein weltliche Wappen auf seinem Schild führt (das zweifellos symbolisieren soll, um wen es sich handelt, anstelle historische Fakten zu zeigen, nur um der Schilddiskussion hier vorzubeugen ;))

Also bleibt offen, ob im Tempelorden Gugeln getragen wurden, zumindest denke ich aber, dass es keine gängige Praxis war. Die Möglichkeit, dass mit dem Begriff auch das Kleidungsstück an sich umfasst ist, bleibt bestehen.
War denn die Tragweise überhaupt schon bekannt, als der Artikel entstand?
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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #23 am: 16. August 2009, 21:08:12 »
Ich hab jetzt nochmal durch weitere Recherche eine Erhärtung meiner anti-gugel-these gefunden.

Das hervorragende Buch [1], das ich gerade lese, belegt, dass die Zisterzienser jegliche Kopfbedeckung (außer der Kapuze an der Kukulle) ablehnten: Die Zisterzienser versuchten, als Reformbenediktiner möglichst nah an der Benediktsregel zu leben; da Benedikt keinerlei Kopfbedeckungen erwähnt, waren sie nach Auslegung der Zisterzienser dadurch diese eben nicht erlaubt.
Dieses Verbot von Kopfbedeckungen übernahmen die Templer in ihre Regel, erweiterten gleichzeitig aber Benedikts verbot um die Erlaubnis, einen Filzhut und die Polsterhaube zu tragen. Grundsätzlich sind aber dadurch auch den Templern alle sonstigen Kopfbedeckungen verboten, was doch nur die Interpretation von "chaperon" im allgemeinen Sinne von "Kopfbedeckung" (frz. chapeau: Hut, chapel: Mütze) zulässt.


[1] Gerd Zimmermann: "Ordensleben und Lebensstandard: Die Cura Corporis in den Ordensvorschriften des abendländischen Hochmittelalters" ist
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« Antwort #24 am: 17. August 2009, 23:36:29 »
Man müsste halt genau wissen, ab wann die Gugel als "Chaperon" auf dem Kopf getragen wurde.

Vieleicht haben wir in der Templerregel genau den Beleg, dass das schon im 13. Jahrhundert der Fall war.

Wobei das alles eigentlich keine Rolle spielt, da es sowieso keinen Beleg gibt, dass Gugeln von den Templern genutzt wurden.

Benedikt von Söllbach

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #25 am: 18. August 2009, 07:51:40 »
Naja, es spielt insofern eine Rolle, dass wir über diese übernommene Regel weiteren Aufschluss über deren Bedeutung bekommen haben, und zwar, dass es nicht nur um Gugeln geht, sondern um allgemein Kopfbedeckungen, die nicht anderweitig in der Regel benannt sind.
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« Antwort #26 am: 21. August 2009, 18:05:11 »
Im Falkenbuch von Friedrich II., datiert auf ca. 1250 soll einer eine gerollte Gugel tragen. Dem werde ich mal nachgehen.
Wenn also diese Trageweise bekannt war, würde ich eher davon ausgehen, dass mit dem Verbot in dem Artikel die Trageweise und nicht die Gugel selbst gemeint ist.
Wobei es ja sowieso keinen Bedarf gab, wenn man eine Cappe und evtl. noch die Garnache als Wetterschutz hatte.

Charles v. säbelberg

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #27 am: 22. August 2009, 13:02:54 »
Weehrte Brueder,

auch bei uns hier oben wir heftig darueber gesprochen,und dabei kommt auch oft der Mantel mit der Kaputze auf den Tisch.Also dafuer sprechen nach unsere Meinung zwei Aspekte,ersten selbst der ehrwuerdige Grossmeister Jacques de Moley sprach von zwei Mäntel im Orden(nachzulesen u. a. bei Alain Demurger,der letzte Templer,seite 104)als er vom Mantel(Cape) und vom Mantel mit Kaputze(Capuchont) sprach.Wofuer erwähnt ein Grossmeister ein Kleidungsstueck was es angeblich nicht im Orden gab.
Der zweite Aspekt fuer uns,die Brueder sollen laut Regeln zum ersten Gebet im Mantel mit uebergezogener Kaputze erscheinen,frage wo kamm die Kaputze her wenn unter dem Mantel nur das Schlafzeug,Leibhemd,Hose,Bruche und Guertel getragen wurde.Am Leibhemd war sicher keine Kaputze.
Vieleicht gab es zwei Mäntel im Orden,wird ja auch in den Regeln angedeutet,einen fuer Sommer und ein gefuetterten fuer die kalte Zeit(und dieser eventuell war mit Kaputze)
Dies erklärt auch die äusserung des Grossmeisters,
Kalte Zeit,schwere Zeit-Grossmeisteramt schweres Amt und auch das die Brueder zum ersten Gebet mit Mantel und Kaputze erscheinen sollten,den wer schonmal in der Wueste oder Outremer war weisst das es dort zwischen 24 Uhr und 7 Uhr morgens sehr frostig werden kann und warum sollte man die Brueder frieren lassen,wenn man sie sinst beim Gebet schonen wollte(er soll nicht sich hinknien)
Vieleicht hatte ja jeder zwei MäntelSommer wie Winter)nur es wird nicht extra erwähnt.Bei modernen Heeren gibt es auch sommer wie Winter Bekleidung und die hat der Soldat immer im Schrank.

Das liebe Brueder sind die Aspekte die häufig bei diesem Thema auf den Tisch kommen.

Gott zum Grusse

Charles

Hermann von Redentin

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Gugelverbot im Orden?
« Antwort #28 am: 22. August 2009, 22:43:44 »
Zitat
Original von Charles v. säbelberg
Vieleicht hatte ja jeder zwei MäntelSommer wie Winter)nur es wird nicht extra erwähnt.Bei modernen Heeren gibt es auch sommer wie Winter Bekleidung und die hat der Soldat immer im Schrank ...


Gott zum Grusse

Charles

Aber diese Bekleidungsstücke sind im Bekleidungsnachweis aufgeführt und ebenso in einer der unzähligen Dienstvorschriften. Jedenfalls ist es bei der Bundespolizei so!  *smoky*

Gruß
Hermann
Gloria in excelsis Deo et in terra pax hominibus bonae voluntatis
Ehre sei Gott in der Höhe und Frieden auf Erden allen Menschen, die guten Willens sind.

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« Antwort #29 am: 24. August 2009, 08:47:03 »
soweit ich mich erinnere, sprachen meine Forschungen dafür, dass hier der Filzhut gemeint sein muß.
Nicht vergessen werden darf hier nämlich der Passus aus Artikel 314, der den Brüdern erlaubt, zur Frühmesse (und nur da [ausgenommen im Krankenzimmer]) den Mantel über dem Kopf zu tragen. Das wäre aber ganz und gar unnötig, wen der Mantel eine Kapuze hätte.

Jaques Molay meinte vermutlich (ohne dass ich die Aussage kenne) den "Ordensmantel" und die Kappe als "Mantelgewand". Aus den Regeln von Zisterziensern, Cluniazensern, Benediktinern etc. ist bekannt, dass die Kappe als Mantelgewand angesehen wurde (vgl. Gerd Zimmermann: Ordensleben und Lebensstandard; es gab auch nicht "die" Kappe, sondern mindestens vier verschiedene Formen unter diesem Namen. Die Kappe war jedoch das "typische" Mönchsgewand und äußeres Erkennungszeichen des nicht-Ritterorden-Mönchsstandes).
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