Autor Thema: Ärger auf dem Markt (Wie reagiert ihr?)  (Gelesen 11844 mal)

Deutschherrenritter

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Ärger auf dem Markt (Wie reagiert ihr?)
« Antwort #15 am: 04. Juli 2007, 21:00:38 »
pax -

neben der exekutive ist bei uns auch immer ein sicherheitsdienst vor ort ..... aber mit randale hatten wir noch nie probleme in eggenburg - eher mit langfingern in der nacht  *ak47*

ich persönlich versuche erst zu reden und wenn das nichts fruchtet mit dem "taschenteufel" die bullen zu rufen - waffen brauche ich solange nicht, solange der gegner auch nur seine fäuste benutzt ......

ein sprichwort zeigt die gefahr - die hinter unüberlegtem waffengebrauch - steht (egal ob schwert, sax oder ak47 ) recht gut auf -
es lautet:

ist die kugel erst aus dem lauf - hält sie kein gebet mehr auf !

gehabt euch wohl

Gebuin

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Ärger auf dem Markt (Wie reagiert ihr?)
« Antwort #16 am: 07. Juli 2007, 06:46:44 »
@Marc-Anton
Nur mal so als kleine Info es gibt im Forum eine Editier Funktion bitte benutze sie wenn du n neuen Kommentar schreibst, und keine andere Antwort unter deiner ist. Kommt halt leicht Spam mäsig rüber.

Back 2 Topic

Also ich muss da Felx echt recht geben.

Anderseits muss sich jeder selbst bewusst sein, wenn es zu einer auseinandersetzung kommt und Ihr einen Verletzt oder schlimmeres werdet Ihr eures Lebens nicht mehr froh. Es sind nunmal Waffen und werden bei vergehen auch so gehandelt.

Ich weis ned was ich machen würd wenn einer Nachts in mein Zelt/Lager kommt und rumstänkert, wahrscheins erstmal zureden, wenn das ned klappt die Polizei rufen, und wenn er mich sagen wir es mal Handgreiflich angeht, werd ich mich halt wehren oder mit Freunden versuchen Ihn Festzuhalten bis die Polizei da ist (jedoch kann sowas auch glaub ich als Freiheitsberaubung gelten, wenn man ihn zb in Pranger stellt oder fesselt *gg*)

Is halt alles ned so einfach, aber beste is Polizei rufen, denn das ist Ihr Job.

Andreas von Gamböck

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Ärger auf dem Markt (Wie reagiert ihr?)
« Antwort #17 am: 07. Juli 2007, 08:50:33 »
Gott zum Gruße,

leider ist das mit der Selbstverteidigung hier zu Lande so eine Sache. In vielen Fällen entscheidet der Richter und dies eben keineswegs immer gleich. Das ändert sich von Bundesland zu Bundesland und oft auch von Gericht zu Gericht.

Grundsätzlich ist es so, dass die SV immer nur der Abwehr eines momentanen Angriffs dienen darf und diesem angepasst sein muss. Soll heißen, Wenn da Typen sind die stänkern hat man keinerlei Recht irgendwie Hand an die zu legen. Wenn sie Hand an legen, darf man dies mit Händen vermeiden. Sollte man jedoch eine Waffe einsetzen und die Angreifer keine Waffen haben, dann siehts schon furchtbar finster aus. Man kann auch niemanden ins Gesicht schlagen, nur weil er einem geschubst hat. Da ist die Grenze der SV nicht mehr gegeben.

Natürlich ist es dann im Rahmen der Mittelalterveranstaltung möglich Gebrauch vom Hausrecht zu machen. Doch wer hat das Hausrecht?! Der Veranstalter. Handelt man in dessen Namen kann man versuchen die unliebsamen Marktbesucher des Marktes zu verweisen. Alleridngs ist auch dies eine Gradwanderung. Genau deshalb werden Türsteher von Clubs ja nicht nur bedroht sondern auch immer wieder angezeigt. Eine Bedrohung durch Waffe bzw. Handgriflichkeiten ohne realen Angriff sind auch hier nicht mehr im Rahmen.

Das nächste Problem ist, dass nur erfahrene und selbstbewusste Menschen sich hier durchsetzen können, ohne das es zum schlimmsten kommt. Meiner Erfahrung nach, und die ist hier sehr zahlreich, weil ich auf diesem Gebiet auch ausbilde, machen es unerfahrene Teilnehmer meist nur noch schlimmer. So nach dem Motto - er beleidigt mich, ich bleidige ihn, er schubst mich, ich schubse zurück und alles schaukelt sich auf. Gewaltprävention ist eine Wissenschaft für sich und eigentlich sollte ein guter Veranstalter da vorher mal kurz drüber nachdenken und sich entsprechend vorbereiten.

Tja, leider nicht sehr templermäßig unsere Zeit, aber so ist das halt. Im Zweifel sind immer die grünen Ritter mit den feschen Uniformen die bessere Wahl.

Andreas von Gamböck

PS: An den Pranger binden wäre zwar witzig ist aber keineswegs erlaubt, auch wenhn ein festhalten eines Verbrechers (sind Radaubrüder Verbrecher - nein) bis zum Erscheinen der Polizei möglich ist. Allerdings kann auch hier viel passieren. So ist z.B. ein fixieren am Boden (wie es gängig ist) bei der Polizeiausbildung (einer meiner Schüler macht diese gerade bei der BP) nicht mehr gerne gesehen, weil der fest gehaltene keine Luft mehr bekommen kann und es schon vereinzelte Todesfälle gab....

PPS: Ihr wisst auch nicht ob einer der Randalen nicht midnerjährig ist. Stellt euch vor, dem passietr etwas. Da sieht die Rechtslage eher schlecht aus und ihr habt keine Ahnung wie wild Eltern total unerzogener Kinder oft drauf sind ihre kleinen Bälger in Schutz zu nehmen und dann noch Klagen anzustreben.