Autor Thema: Wappen in der MA Szene  (Gelesen 9971 mal)

biedermann

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Wappen in der MA Szene
« Antwort #15 am: 16. Februar 2007, 08:41:58 »
Zitat
Original von Pascal de Rennard
Lieber Biedermann,

wenn man einen Beitrag zitiert, sollte man es auch ganz tun und nicht aus dem Zusammenhang reißen!

Hier wird nix verwechselt! Ein aktuell geführtes Wappen darf nicht ohne Nachfragen beim Träger verwendet werden! Ein Wappen eines verstorbenen, nicht mehr existenden Geschlechts darf man problemlos tragen, sollte es aber nicht als sein eigenes ausgeben, im Sinne von: "Das ist das Wappen derer von Grumpelplums, also das meinige"! Man sagt dann eben: "Ich stelle derer von Hohenfels dar und das ist deren Wappen!"

Heinrich verwechselt da gar nix! Du aber vielleicht?!

Allerliebster Pascal!

Bitte meinen Betrag (in dem ich Heinrichs Auffassung absolut teile) genau zu  lesen:
Ausführlicher für Dich:
Ich mag eine exakte Unterscheidung zwischen realem Leben, in dem ich ein gemeiner (=nichtadeliger) Mechatroniker, Computertechniker, Schuhmacher oder sonstwas bin und der Darstellung eines Adeligen in meiner Freizeit (im Auftrag irgendwelcher Fremdenverkehrs-Vereine, Burghauptmannschaften, Reenactment-Vereine) für eine bestimmte Zeit. Im Rollenspiel. Und dort brauch ich keine Erlaubnis für gar nix.

DAS darf nicht verwechselt werden. Nur wer seine wahre von der dargestellten Identität gut auseinanderhalten kann, bewegt sich (psycho)pathologisch auf der sicheren (gesunden) Seite. Hingegen: Wenn sich jemand durch das Umschnallen eines Schwertes für einen Ritter hält, gehört der in die Psychiatrie und nicht unter normale Leute.
Im Realen Leben führt ein allfälliger Wunsch nach Familienwappen über die Wappenrollen diverser Adels- und Genealogie-Dienstleister.
Im Rollenspiel frage ich niemand, ob ich bei der Darstellung eines Wittelsbachers ein Wittelsbacherisches Wappen führen darf.
Ich kann mich ja gern Napoleon nennen, in 4711 baden. Ich sollte dann nur nicht erwarten, dass jede Josefine mit mir ins Bett geht...
;-)

Und wenn du einfach so ein Wappen eines ausgestorbenen Geschlechts im 21. Jhdt "problemlos tragen" = im Alltag rundum benutzen möchtest, dann gibts eine klare Diagnosevermutung: Bipolare Störung. Nicht verboten, aber therapieindizierend.
 *djpartypeople*
Alles Liebe!
biedermann
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Pascal de Rennard

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Wappen in der MA Szene
« Antwort #16 am: 16. Februar 2007, 10:41:13 »
Also dann, Ohne Gram und bösen Willen  *smoky*

Grundsätzlich rede ich bei dieser Angelegenheit von der DARSTELLUNG im Bereich des Hobbys - nicht vom privaten, realen Leben. Das trenne ich gewissenhaft.

Und genau in der Darstellung ergibt sich das Problem, dass eben nicht alles erlaubt ist. Auch das tragen von existierenden Wappen in der Darstellung ist ohne Erlaubnis des Wappeninhabers nicht legal. Der Wappeninhaber hat das Recht eben diesem "unerlaubten" Wappenträger an Ort und Stelle das Wappen zu entfernen - naja, so in etwa eben *g* - da wir uns dann hierbei im zivilrechtlichen Bereich der Sachbeschädigung bewegen *fg*

Wie dem auch sei - hätte ich ein eingetragenes Familienwappen und würde einen Darsteller auf einer Veranstaltung damit sehen, und er hätte nicht meine Erlaubnis, habe ich das Recht ihm "bös ans Bein zu pinkeln". (Unterlassung)

Er kann sich nicht damit herausreden, es wäre ja nur für die Darstellung - nee, is nich. Mein Wappen ist zu diesem Zeitpunkt aktuell und meinem Geschlecht zugehörig - und dieser wäre ja noch nicht mal aus meiner Familie, mit deren Wappen er Unfug treibt.

Glaub mir, ich kenne jemanden, der auf Veranstaltungen das Wappen seiner Familie trägt und ebenselbst dafür beim "Familienrat" um Erlaubnis fragen musste! Er erklärte mir auch, dass, sollte er jemanden mit dem selben Wappen erwischen es bis zur Unterlassungsklage führen kann - nun, ob das in dieser Schwere so stimmt, müsste man prüfen, aber ganz so abwegig klingt das nicht.

In unserem Verein trägt ein Mitglied IN DER DARSTELLUNG das Wappen der Leininger - und - er hat eine schriftliche Erlaubnis (Brief und Siegel *g*) diese in der Darstellung und nur dort zu tragen.


Grüße

Pascal

biedermann

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Wappen in der MA Szene
« Antwort #17 am: 21. Februar 2007, 09:08:15 »
Hallo Pascal!
Also ich oute mich mal: Ich bin seit 32 Jahren Bühnen- und Kostümbildner und dessenthalben ein wenig kundig...
 *jokely* *jump1* *jokely*
Es kommt darauf an, in welchem Kontext ich ein Wappen verwende.
Wenn ich dem Götz von Berlichingen im Theater sein Wappen auf den Schild male, sollte es imho tatsächlich das historisch echte sein.
Und sollte es noch irgendeinen Nachkommen geben, dem das nicht gefällt, wird er mich dennoch nicht dran hindern können.
Genausowenig kann mich ein Habsburger dran hindern...
 *smoky*
Die DarstellerInnen der Landshuter Hochzeit führen selbstverständlich die rollen-zugehörigen Attribute.
 *djpartypeople*
Von einem Veranstalter dezitiert als Rollenspieler engagierte Reenactors führen selbstverständlich -im Rahmen der klar als solcher erkennbaren Darstellung historischer Charaktere - Wappen und Farben und was halt sonst so dazugehört.
 *katapult*
Anders die -nicht eingeladenen- Hobby-A-Reenactors, die in einer unheiligen Alianz von manchen Veranstaltern sogar mit verbilligtem Entree angelockt werden und keinen Auftrag zu irgendeiner Darstellung haben. Denen kann ich selbstverständlich das mir allein zustehende Wappen wegzunehmen versuchen. Zuerst mal ein freundlicher Brief vom Rechtsanwalt, danach gehts bis zur Unterlassungsklage. Und das ist auch gut so.
 *birthday*
Was ich unabhängig davon nicht darf ist die Verwendung offizieller rechtsstaatlicher Symbole im Alltag. Auch wenn Du hundertmal Deutschland bist, darfst du dir den Bundesadler nicht auf die Visitenkakrte drucken. Genauswenig, wie du anderweitig zugeschriebene Wappen zu verwenden hast.
 *alleswirdguut*
Es sind jene Zeitgenossen in den Grauzonen zwischen deklariertem Auftrag und selbsternannter Wichtigkeit,  die sich für bedeutend halten, weil sie sich ein halbwegs historisch korrektes Outfit aus dem Internet geleistet haben. Lächerlich und irgendwie arm. Dazu sagst du ja auch "Unfug". Und die würde ich auch nicht mit meinem Wappen (ist seit 1507 belegt...) rumrennen lassen! Allenfalls wenn sie mich von ihrer Ernsthaftigkeit überzeugt haben, würde ich mir diese selbsternannt zugewachsene "Verwandschaft" antun.
 *djpartypeople*
biedermann
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Midan von Malterstorp

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Wappen in der MA Szene
« Antwort #18 am: 22. Februar 2007, 15:01:36 »
Wieso eigentlich unheilige Allianz? Ich finde es sehr gut, wenn Veranstalter vollständig gewandete kostenlos einlassen um so die Anzahl und Qualität der Darstellung zu verbessern. Im Gegenteil, zu Veranstaltungen, zu denen ich in Gewandung komme und dann auch noch Eintritt zahlen soll gehe ich immer seltener hin. Das nicht nur wegen den X Euro sondern schon aus Prinzip.

Um Missverständnisse zu vermeiden, ich sprach hier von vollständiger Gewandung.
pax vobiscum

Michel le Bouc

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Wappen in der MA Szene
« Antwort #19 am: 22. Februar 2007, 20:17:37 »
pax vobiscum werte Brüder und Schwestern,

Bruder Thoralf von Lucene hat als Themenstarter eine einfache Frage zum tragen von Wappen in der MA-Szene gestellt. Es wurden zum Teil recht gute aber leider auch einige falsche Antworten gegeben. Zuletzt hatte man das Gefühl der Thread entwickelt sich zu einer kleinen Diskusionsrunde zwischen zwei Postern die nicht nachgeben wollten und dann wurde das Thema auch schon verlassen.

Da ich selber ein eingetragenes, vererbtes Familienwappen in der Stammeslinie führe, einen entsprechenden Wappenbrief vorweisen kann und mich einige Zeit recht intensiv mit der Heraldik beschäftigt habe, möchte ich hier eine kleine Zusammenfassung und Richtigstellung aufzeigen und diesen Thread schließen.

Die Behauptung einen Dachverband in Deutschland gäbe es nicht ist nicht richtig. 1924 schlossen sich die regionalen Vereinigungen zu einer Dachorganisation, der "Arbeitsgemeinschaft der deutschen familien- und wappenkundlichen Vereine" zusammen. Informationen erhält man beim HEROLD in Berlin, Archivstr. 12 - 14.
Die Heraldik ist an bestimmte Regeln gebunden die sich der Interessierte in entsprechenden Foren näherbringen kann. Grundsätzlich kann jeder sein eigenes Wappen stiften und von einem anerkannten Heraldiker in eine Wappenrolle eintragen lassen, sofern die Richtlinien und Prüfungen für das neue Wappen erfüllt sind.
Wappen, auch die von verstorbenen und auch von ausgestorbenen Familien dürfen auch für Darstellende Zwecke nicht übernomen werden. Dies könnte den Eindruck erwecken das der Träger eine familiäre Bindung zum Wappenstifter hat.
Wenn man ein Wappen zur Darstellung bei z.B. Mittelalterveranstaltungen tragen/übernehmen möchte bedarf es der Erlaubnis des eigentlichen Wappeninhabers (dies ist bei einem ausgestorbenen Familienkreis aber nicht möglich)
Auch das Darstellen von Wappen bei Theateraufführungen und überregionalen kulturellen Veranstaltungen die von Städten/Gemeinden u.s.w. durchgeführt werden um z.B. eine Persönlichkeit der Region zu ehren oder im Schauspiel zu würdigen bedarf der Zustimmung der Wappenführenden. Sollte die Art der Veranstaltung den Wappenführenden nicht zusagen und eine Einwilligung wird nicht erteilt, dann werter "biedermann" würde sich die Institution einem Rechtsstreit aussetzen. Neben der Möglichkeit der Unterlassungserklärung durch einen Anwalt, gibt es auch die schneller wirksamere Methode der "einstweiligen Verfügung". Deine Behauptung das könne man dir nicht untersagen ist nicht richtig und würde von einem guten Veranstalter auch nicht gemacht, da es entsprechende rechtliche Schritte nach sich ziehen würde.
Das Wappenrecht ist dem Namensrecht gleichgestellt und betrifft in einigen Punkten auch das Beurkundungsrecht und weitere Bereiche des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
@ biedermann, du hast hier in einem Posting die Zusammenfassung der Rechtslage des "Kleeblatts" aufgeführt, wenn du diese komplett gelesen hättest, würde die letzte Diskusion nicht entbrannt.

Um die Frage von Bruder Thoralf kurz zu beantworten:
Nein, nicht alle Wappen sind reelle Wappen. So genannte Phantasiewappen die keine Ähnlichkeit mit bestehenden Wappen haben, dürfen ohne Bedenken von den Akteuren getragen werden. Bei bestehenden, eingetragenen und somit geschützten Wappen sind die Regeln der Heraldik zu beachten.

Quellen:
- Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- Buch "Familienforschung, Ahnentafel, Wappenkunde" von Peter Bahn, Falken Verlag Buch-Nr. 09138 9
- "Das große Buch der Wappenkunst" von Walter Leonhard, ISBN 3-8289-0768-7
- Buch "Heraldik" von Milan Buben aus dem Albatros-Verlag  (leider ohne Buch oder ISBN-Nr)

Gruß

Michel le Bouc