Autor Thema: Andenken an Monzon 24. Mai 1309  (Gelesen 10376 mal)

Joan de Miravet

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Andenken an Monzon 24. Mai 1309
« am: 24. Mai 2019, 23:02:55 »
Nach anfänglichem Zögern über die unfassbaren Anschuldigungen gegenüber den Templern, erließ König Jaime II von Aragon bereits am 1. Dezember 1307 den Befehl alle Mitglieder des Ordens auf seinem Herrschaftsgebiet, welches unter der Krone von Aragon zusammengefasst ist, festzusetzen. Im Königreich von Valencia soll Jaime II selbst bei der Festsetzung des Meisters zugegen gewesen sein. Viele Templer konnten, wollten und ließen sich, ihre Unschuld beteuernd, jedoch nicht einfach so Festnehmen und konnten auch bedingt durch das anfängliche Zögern des Königs ihre Kräfte auf einige Festungen bündeln. Peniscola wurde trotz ihrer Wehrhaftigkeit und einem Zugang zum Meer kampflos übergeben. Cantavieja hielt einer Belagerung der königlichen Truppen von Januar bis 12. August 1308 stand bis man am Ende vom König Gnade erbat für die 60 Verteidiger welche noch entkräftet übrigblieben. Ähnlich erging es Castellote, der Festung von Villel, Festung von Alfambra und am 14. Dezember 1308 nach zähen Verhandlungen auch Miravet. Miravet Verwahrte einen teil des Tronschatzes und große Teile des Archivs des Königs aus welchem später auch das Archivo de la Corona de Aragon hervorgehen sollte. Am Ende verblieben nur noch die Festungen von Chalamera und Dank seiner quasi uneinehmbaren Lage Monzon. Nach über einem Jahr und drei Monaten Belagerung ergab sich am 17. Mai 1309 "La Muela", eine Art Vorburg der damaligen Festung. Kurz darauf, noch vor der endgültigen Kapitulation von Monzon, ergab sich in unmittelbarer Nähe zu Monzon die Festung Chalamera. Monzon wurde am 24. Mai 1309 vom Proceptor Bernaldo de Belvis an die königlichen Truppen übergeben, unfähig die Verteidigung der Festung aufgund Krankheit und Entkräftung der Verteidiger aufrecht zu erhalten.
Soviel ich bisher finden konnte brach der organisierte, aktive, bewaffnete Wiederstand des Templerordens mit dem Fall von Monzon in Europa endgültig zusammen.