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Autor
Thema: Waffenrechtliche Einordnung Schaukampfschwerter (Gelesen 14042 mal)
Wedumir
Engagiert
Beiträge: 164
Bj. 1957
Waffenrechtliche Einordnung Schaukampfschwerter
«
Antwort #15 am:
09. Februar 2012, 19:55:32 »
Danke, Beni. Ich war ZU lange nicht mehr hier... *hust*
Gespeichert
Suilad o Wedumir - Grüße vom Waldschrat
*Die Feder ist ... schmächtiger als das Schwert*
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