Inzwischen habe ich die m.E. letzte Version erhalten. Ich stelle das gleich mal ein.
Es taucht auch mehrmals der Bgeriff der "Card" auf, dieser Combat Card. Da es für sowas ein Gremium geben müßte, was diese verleiht, halte ich es nicht für praktikabel. Ich selbst kenne jedenfalls nur sehr wenige Leute, denen ich das zutrauen würde.
Wie dem auch sei, mit dem Text für den "mittelschweren" Freikampf kann sich ja mal jeder beschäftigen. Sollten wir zu der Erkenntnis kommen, dass so alles ok ist - um so besser. Dann hat dieser Thread ein wenig Werbung gemacht.
Ich werde jeden falls innerhalb unserer Präzeptur dafür werben und empfehle es auch den anderen, die diese Kampfesart in Erwägung ziehen.
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Codex Belli 2006
Die aktuellen Schlachtregeln der CombatCard
In freien Gefechten treffen Kämpfer aller Stile und Kenntnisstände zusammen. Obwohl Unfälle beim Umgang mit Stahlwaffen nicht vollständig auszuschließen sind, haben sich nachfolgende Regeln bewährt, um das Verletzungsrisiko so klein und den Spaßfaktor so groß wie möglich zu halten.
Die Regeln werden laufend überarbeitet und den Bedürfnissen der Kämpfer angepasst. In der vorliegenden Form haben sie automatisch Gültigkeit für alle Veranstaltungen die sich diesem Regelwerk unterwerfen. Alle Veranstalter können sie gerne als Grundlage ganz und/oder auszugsweise übernehmen.
1. Waffen
a. Waffen fallen in eine von acht Kategorien:
1. Hiebwaffen (1): Waffen mit Stahlklingen zu einer oder zwei Händen (Schwert, Langschwert, Axt,
Sax, kleine leichte Streitkolben [ohne Spitzen, mind. 2 mm Kanten] ) - aber nur eine Waffe
gleichzeitig
2. Hiebwaffen (2): eine Waffe, aus "Hiebwaffen (1)" zusammen mit einem Schild
3. Hiebwaffen (3): zwei Waffen, aus "Hiebwaffen (1)" gleichzeitig
4. Stangenwaffen (1): Langwaffen mit Stahlköpfen zu zwei Händen (Speer, Helebarde, Langaxt, ...)
5. Stangenwaffen (2): Langwaffen mit Stahlköpfen zu einer Hand (Einhand-Spieß)
6. Fernkampfwaffen (1): Bögen und Armbrüste sowie Schleudern
7. Fernkampfwaffen (2): Geschütze (z.B. Blide, Katapult, Baliste, etc.)
8. Verbotene Waffen: Feuerwaffen, Leichtmetal-, Latex-, oder Carbonwaffen, sowie Wucht- und
Kettenwaffen (Flegel, schwere Streitkolben, Morgenstern,...), Peitschen, Bluntpfeile und Wurfwaffen
b. Erlaubt im Nahkampf sind Hieb- und Stangenwaffen mit Stahlklinge, die eine Schlagkante von mindestens 2 mm aufweisen und so abgestumpft sind, das ein Eindringen in Kettengeflecht mit Ringen von 8 mm Innendurchmesser ausgeschlossen ist. Spieße müssen mind. über eine Auflagefläche eines 1-Cent-Stückes an der Spitze verfügen.
c. Erlaubt im Fernkampf sind Fernkampfwaffen, die die Zugkraft eines 50 lbs – Langbogens nicht überschreiten. Es dürfen nur Pfeile oder Bolzen genutzt werden, die mit einem Schaumpolsterkopf ausgestattet sind. Der Kopf muß einen Durchmesser von mindestens 50 mm haben und auf einem fest mit dem Schaft verbundenen Kunststoffinnenkern aufbauen. Ein Eindringen der Spitze in die Augenhöhle und ein Splittern des Schaftes beim Abschuß oder Einschlag muß ausgeschlossen sein. Schleudergeschosse dürfen nicht schwerer als 80 g sein, dürfen nicht in die Augenhöhle eindringen können und müssen eine Schaumpolster- oder Filzoberfläche haben (Bsp.: Tennisball).
d. Zugelassene Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen.
e. Verbotene Waffen dürfen nicht eingesetzt werden.
2. Rüstungen und Ausstattung
a. Der Mindestrüstschutz im Nahkampf besteht aus gepolsterten Handschuhen und Kopfschutz. Der Mindestkopfschutz ist eine wirksam unterpolsterte Kettenhaube oder ein eisenverstärkter Lederhelm. Kämpfer die nicht den Mindestrüstungsschutz tragen, dürfen am Nahkampf nicht teilnehmen.
b. Körperschutz, besonders Schutz der Unterarme und Gelenke, wird dringend empfohlen !
c. Verboten sind Schilde und Rüstungen mit Dornen oder gefährlichen (z.B. abstehend, scharf, schartige, etc.) Kanten.
d. Gefährliche Gegenstände (Messer, ...) dürfen grundsätzlich nicht mitgeführt werden.
3. Verhalten
a. Erlaubt sind Schläge mit Hiebwaffen zum Schild und/oder Körper in den jeweiligen Trefferzonen:
Hiebwaffen (Schwert, Sax, Axt, etc..): Stangenwaffen (Spiess/Geer/Langaxt):
b. Nicht erlaubt sind Stiche mit Hiebwaffe auf die obere Hälfte des Rundschildes / oberes Drittel des Kite- bzw. gr. Dreieckschildes und zum Körper sowie Schläge und Stiche zum Kopf oder Hals.
c. Erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die untere Hälfte des Rundschildes / unteren zwei Drittel des Kite- bzw. gr. Dreieckschildes oder den Körper unterhalb der Achselhöhle, wenn die Waffe abwärts geführt wird.
d. Nicht erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die obere Hälfte des Rundschildes / oberes Drittel des Kite- bzw. gr. Dreieckschildes, zum Kopf, Hals oder auf den Körper oberhalb der Achselhöhle, sowie das Führen der Waffe aus einer unteren Position (Aufwärtsstich, Aufwärtsschlag).
e. Erlaubt sind gezielte Schüsse mit Fernkampfwaffen auf den Schild und den Körper unterhalb der Achselhöhle.
f. Körpereinsatz zum direkten Angriff auf den Körper (Tritte, Faustschläge, ...) ist nicht erlaubt. Rempeln ist davon ausgenommen.
g. Einsatz von gefährlichen Gegenständen(Fußangeln, ...) ist nicht erlaubt.
h. Die Teilnahme an einem Gefecht unter jeglichen wahrnehmungstrübenden Mitteln (Medikamente, Alkohol, Drogen, ...) ist nicht erlaubt.
i. Faires Verhalten ist Voraussetzung für ein gelungenes Gefecht. Wir kämpfen als Partner, nicht als Feinde !
j. Angriffe auf Fernkämpfer, die den Mindestrüstungsschutz nicht tragen, sind nur anzudeuten.
k. Nichtkämpfer werden nicht bekämpft.
4. medizinische Versorgung / Ersthelfer-Kenntnisse
Der Veranstalter hat für die Anwesenheit von Sanitätern, während und nach den Kampfhandlungen zu sorgen !
Jeder Kämpfer muß Ersthelferkenntnisse für den Notfall haben. Um dies sicherzustellen muß er einen Ersthelferschein (DRK, Johaniter, ASB, etc.) vorweisen können, welcher nicht älter als 4 Jahre ist.
5. Sonstiges
a. Die Sicherheit der Waffen und Ausrüstung wird durch Kontrollen versucht sicherzustellen, wobei
diese aber Grundsätzlich in der Verantwortung des Kämpfers liegt.
Es können Waffen bei der Kontrolle bis zum Ende der Kampfhandlungen ausgeschlossen und/oder
einbehalten werden.
b. Eine Erste-Hilfe-Ausstattung muß vor Ort sein. Jeder Kämpfer muß Ersthelfer sein (s. Punkt 4).
c. Minderjährige Kämpfer bedürfen der Zustimmung des Erziehungsberechtigten und müssen mind. 16
Jahre alt sein.
d. Anordnungen der Kampfrichter ist unbedingt Folge zu leisten.
e. Der Veranstalter hat das Hausrecht und hat die Sicherung des Kampfplatzes zu gewährleisten.
f. Der Kämpfer muß seine Eignung an der Waffe durch die CombatCard oder, wenn durch den
Veranstalter zugelassen, eine geeignete Prüfung vor Ort nachweisen.
g. Jeder Kämpfer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass Unbeteiligte (z.B. Nichtkämpfer, Zuschauer,
etc.) nicht gefährdet werden.
h. Eine Trefferregelung ist nicht Bestandteil der Schlachtregeln und ist gesondert abzustimmen.
i. Die Anwendung des Codex Belli auf einer Veranstaltung enthebt den Veranstalter nicht von seiner
Sorge- und Haftpflicht.
Diese Regeln gelten dem Schutz und dem partnerschaftlichen Miteinander der Kämpfer und Nichtkämpfer im freien Gefecht.
Der Codex Belli muß, wenn er als Regelwerk für eine Veranstaltung angewand wird, öffentlich einsehbar sein und sollte möglichst jedem Kämpfer schriftlich ausgehändigt werden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Gültigkeit dieser Regeln bekannt gemacht wird.
Train hard, fight easy !
© CombatCard 2006 / © Kämpferliste 2002 / Tim Schneider 1999 Vervielfältigung zu nicht kommerziellen Zwecken erwünscht ! Änderungen dieses Textes ab 2006 bitte nur nach Absprache mit den Verantwortlichen der CombatCard.