Ich sehe das ähnlich wie William, die Ordensregel gebietet ja, dass das Schwert tagsüber ohne Erlaubnis nicht angelegt werden durfte.
Wir können, denke ich, aber davon ausgehen, dass eine entsprechende Erlaubnis entweder explizit oder "still" für Fälle gegolten hat, in denen das Leben der Brüder gefährdet war, d.h. z.b. auf Reisen in unsicherem Gebiet.
die Straßenschlachten könnten ein Indiz dafür sein, dass auch ein Besorgungsgang in der Stadt als "unsicher" angesehen wurde und sich demnach das Waffentrageverbot im Falle Jerusalem nur auf den Templerbezirk beschränkt hat.
Das ist aber Spekulation, um das lösen, müsste man sich solche Situationen näher anschauen.