Original von Benedikt von Söllbach
Ansonsten erscheinen mir auch die Mantel-Artikel als eindeutig Standesbezogen - wir müssen uns davon lösen, dass irgendwelche Bauern als kämpfende Dienende Brüder beitraten. Diese Personengruppe trat zwar auch bei, aber eben als Arbeiter, also nicht-kämpfender Dienender (also Gesinde und nicht Konvent!).
Ja da gebe ich euch beiden Recht - die
kämpfenden dienenden Brüder waren sicherlich keine Bauern oder sonstige einfachen Leute - sie wurden ja eben auch nicht in jungen Jahren eingestellt, sondern als Erwachsene und sie konnten Reiten - das setzt aber schon vorraus, das sie vor dem Ordensbeitritt bereits ein (kampftaugliches) Pferd hatten und das wiederum zeigt eindeutig, das sie nicht arm waren, bzw eine kämpferische Ausbildung hinter sich hatten!
Aber aus dem Ritterstand kamen sie eben eindeutig auch nicht, denn da läßt Art. 446 gar keinen Auslegungsspielraum, sondern ist mal erstaunlich eindeutig.
Da aber, zumindest seit dem 12. Jahrhundert, auch für den Hochadel ein Ritterschlag obligatorisch war - wenn eben keine klerikale Karriere angestrebt wurde - wird die Masse aus den ausgebildeten nichtadeligen Kämpfern, die zu jeder weltlichen Armee gehörten, bestanden haben .
Als
Beispiel kann man hier die englischen/walisischen Bogenschützen oder die baltischen Schleuderer, bzw die genuesischen Armbrustschützen etc. nehmen.
Dazu dann, wie bereits erwähnt, die Söhne des Geldadels, die z.B. eine universitäre oder handwerkliche Ausbildung hatten und somit für Aufgaben in den europäischen Gebieten gradezu prädestiniert waren.
So werden Söhne eines reichen Wollhändlers sicherlich entweder eine entsprechende Ausbildung in Handel und Verwaltung genossen haben, welche natürlich für die Position eines Komturs im Abendland sehr geeignet war - bei diesen Personen, wäre dann auch eine kämpferische Ausbildung durchaus denkbar. (es wäre für diese Familien auch, neben einem enormen Prestigegewinn, ein geeigneter Weg zum Seelenheil einen Sohn im Tempel zu haben!)
Auch verarmte, bzw in Ungnade gefallene oder exkommunizierte ehemalige Adelige, denen dadurch kein Ritterschlag mehr zustand können hier sicherlich mit dazugerechnet werden.
Wir dürfen auch nicht übersehen, das zu jedem weltlichen Ritter auch ein kämpfendes Gefolge (mindestens eine "Lanze"!) gehörte - vom Knappen bis zum Bogenschützen und beim höheren Adel sogar gleich noch mehrere Lanzen und diese sicherlich auch oftmals (nicht immer!) ihrem Herren in den Orden folgten.
Aber auf keinen Fall einfache Menschen, ohne eine für den Orden brauchbare Ausbildung! (betrifft jetzt hier nur die Dienenden Brüder in kämpfender oder verwalteneder/leitender Position!)
Um nun aber auf die eigendliche Frage zu Beginn einzugehen - ich würde aufgrund der entsprechenden Artikel eindeutig mit nein antworten - denn es ist eben besonders den Rittern verboten den Schwarzen/bzw braunen Mantel zu tragen!
1.Ritter mit Profeß weiß (auch zeitlicher Profeß= Bruder auf Zeit und Gastritter mit zeitlichem Gelübte)
2.Gastritter (ohne Profeß) evtl einen weißen Waffenrock (evtl sogar mit Tatzenkreuz), da der nicht zum Habit gehörend als reines Erkennungszeichen gesehen werden kann, aber keinen Ordensmantel (Habit)
Auf dem weltlichen Mantel dann das einfache Lateinerkreuz, das ja jedem Kreuzzugsteilnehmer zustand.
3.Diende Brüder mit Profeß brauner/schwarzer Mantel - ohne Profeß dann analog Lateinerkreuz - selbiges gilt für Turkopolen.
4.Knappen gemischt, d.h. weltliche und gebrauchte Ordensgewandung mit Lateinerkreuz auf Wappenrock und Mantel
5. sonstige "Gönner" und Oblaten etc entsprechend Art 69 weder weißes Gewand noch weißer Mantel - wenn dann erst posthum, bei entsprechender "Spende"! (hier wird es sicherlich Ausnahmen gegeben haben - bzw eine Frage des Handelns und des Standes - z.B. Richard Löwenherz, Papst ...??, etc.)
Gruß
William