Hallo, ich will den Thread nochmal aus der Versenkung holen.
Zuerst eine bitte an dich, Sareth: Könntest du hier eine Liste der Namen der Dienenden Brüder als Komture hereinstellen und aus welcher Quelle sie hervorgehen? Das wäre für meine Unterlagen höchst interessant.
Ebenfalls wäre interessant, aus welchen Protokollen hervorgeht, dass Dienende Ritter aufnahmen, obwohl sie das ja eigentlich nicht durften (eigentlich oblag das dem (Landes-?)Meister alleine, lediglich Ritterkomture durften Dienende aufnehmen).
Mich würden auch die Quellen interessieren, die belegen, dass Ritterbrüder unter Dienenden ihren Dienst versahen (das widerspricht ja Art. 328). Handelte es sich dabei um "echte, frische" Brüder, oder um Alte, die ins Abendland zurückgesendet wurden, um ihre Rente zu verleben?
Insebsondere Argles interessiert mich noch - war das am Ende des 13. Jhds. eine Ökonomische Kommende?
Danke schonmal, für die Infos!!!
Ansonsten habe ich momentan noch einen gedanklichen Widerspruch, der mir nicht einleuchten will, aber ähnlich aufgebaut ist.
Wie ich oben schon dargelegt habe, gibt es Verwirrungen bezüglich der Baillis. Es gab nach Art. 328 Dienende Brüder, die Baillis waren. Liegt hier ein Übersetzungsfehler vor? Upton-Ward schreibt hier nämlich ebenfalls "Bailli", das sollte doch also passen?
Aber kann denn ein Dienender Landmeister, also Verwalter von mehreren Komtureien, sein, wenn in diesen Komtureien Ritter stationiert sind? Immerhin hat er ja schon recht erweiterte Befugnisse, die dem damaligen Standesverhältnis widersprechen.
Vielleicht beziehen sich die Regelungen für den Dienenden Bailli aber nur auf jene Kommenden im Abendland, die nur aus Dienenden bestanden?