pax tecum, Charles
Da Deutschland und Schweden beide EU-Mitgliedsstaaten sind, sowie beide den "Schengen-Staatus" anwenden, werden bei der Einreise weder Zollabgaben noch Paßkontrollen erfolgen. Natürlich gibt es Ausnahmen, sog. stichprobenartige od. verdachtsunabhängige Kontrollen. Solltest Du in eine Derartige geraten, auch kein Problem.
Der Besitz und das Führen von Schwertern ist in Deutschland erlaubnisfrei. (§ 1 Abs. 2 Nr.2a WaffG) Allerdings sind zwei Bedingungen daran geknüpft:
1.) der Inhaber ist mind. 18 Jahre (§ 2 Abs. 1 WaffG)
2.) der Inhaber führt einen gültigen Reisepaß/ID-Card mit sich (§ 38 WaffG)
Beachte: der Führerschein wird in Deutschland NICHT als Ausweisdokument anerkannt!
Das heißt für Dich:
Du darfst mit Deinem Schwert legal in Deutschland einreisen, ohne Anmeldungen ect.
Jedoch empfielt es sich, Deine Waffen gedeckt (Tasche, Seesack, Kiste) zu transportieren. Das offene Tragen einer Hieb- und Stichwaffe könnten, je nach Situation, manche Personen als gegenwärtige Gefahr einstufen. Um unnötige Kontrollen zu vermeiden, solltest Du Deine Waffen, während des Tansportes, nicht grad am Gürtel führen.
Hagen