leider schon!
Wenn das Stück in Privatbesitz war vorher, dann kann der Besitzer es natürlich versteigern. zb du erbst ein Gemälde von Rembrandt. Dann kannst du das natürlich verkaufen. Museen werden sich antürlich darum kloppen, aber wenn ein Privatbieter mehr bietet...
Anders verhält sich das,w enn jemand was ausbuddelt, denn liegen die Gesetze anders.
Gruß
Daniel