Gott zum Gruße,
leider ist das mit der Selbstverteidigung hier zu Lande so eine Sache. In vielen Fällen entscheidet der Richter und dies eben keineswegs immer gleich. Das ändert sich von Bundesland zu Bundesland und oft auch von Gericht zu Gericht.
Grundsätzlich ist es so, dass die SV immer nur der Abwehr eines momentanen Angriffs dienen darf und diesem angepasst sein muss. Soll heißen, Wenn da Typen sind die stänkern hat man keinerlei Recht irgendwie Hand an die zu legen. Wenn sie Hand an legen, darf man dies mit Händen vermeiden. Sollte man jedoch eine Waffe einsetzen und die Angreifer keine Waffen haben, dann siehts schon furchtbar finster aus. Man kann auch niemanden ins Gesicht schlagen, nur weil er einem geschubst hat. Da ist die Grenze der SV nicht mehr gegeben.
Natürlich ist es dann im Rahmen der Mittelalterveranstaltung möglich Gebrauch vom Hausrecht zu machen. Doch wer hat das Hausrecht?! Der Veranstalter. Handelt man in dessen Namen kann man versuchen die unliebsamen Marktbesucher des Marktes zu verweisen. Alleridngs ist auch dies eine Gradwanderung. Genau deshalb werden Türsteher von Clubs ja nicht nur bedroht sondern auch immer wieder angezeigt. Eine Bedrohung durch Waffe bzw. Handgriflichkeiten ohne realen Angriff sind auch hier nicht mehr im Rahmen.
Das nächste Problem ist, dass nur erfahrene und selbstbewusste Menschen sich hier durchsetzen können, ohne das es zum schlimmsten kommt. Meiner Erfahrung nach, und die ist hier sehr zahlreich, weil ich auf diesem Gebiet auch ausbilde, machen es unerfahrene Teilnehmer meist nur noch schlimmer. So nach dem Motto - er beleidigt mich, ich bleidige ihn, er schubst mich, ich schubse zurück und alles schaukelt sich auf. Gewaltprävention ist eine Wissenschaft für sich und eigentlich sollte ein guter Veranstalter da vorher mal kurz drüber nachdenken und sich entsprechend vorbereiten.
Tja, leider nicht sehr templermäßig unsere Zeit, aber so ist das halt. Im Zweifel sind immer die grünen Ritter mit den feschen Uniformen die bessere Wahl.
Andreas von Gamböck
PS: An den Pranger binden wäre zwar witzig ist aber keineswegs erlaubt, auch wenhn ein festhalten eines Verbrechers (sind Radaubrüder Verbrecher - nein) bis zum Erscheinen der Polizei möglich ist. Allerdings kann auch hier viel passieren. So ist z.B. ein fixieren am Boden (wie es gängig ist) bei der Polizeiausbildung (einer meiner Schüler macht diese gerade bei der BP) nicht mehr gerne gesehen, weil der fest gehaltene keine Luft mehr bekommen kann und es schon vereinzelte Todesfälle gab....
PPS: Ihr wisst auch nicht ob einer der Randalen nicht midnerjährig ist. Stellt euch vor, dem passietr etwas. Da sieht die Rechtslage eher schlecht aus und ihr habt keine Ahnung wie wild Eltern total unerzogener Kinder oft drauf sind ihre kleinen Bälger in Schutz zu nehmen und dann noch Klagen anzustreben.