Ich habe nicht gemeint, dass sich ein Bruder an Beutegut bereichert hat aber wenn er im Outremer zb sein Schwert verloren hat, hat er sich sicher einen Ersatz dafür besorgt ohne erst die Erlaubnis dazu einzuholen.
Das musst du mir näher erklären:
- Unter welchen Umständen soll ein Bruder sein schwert verlieren, wenn er es üblicherweise nicht am Mann hat? Laut Statuten ist es verboten ohne ausdrückliche Erlaubnis zu Rüsten/Wappnen; Waffen wurden also nur vor einem Einsatz angelegt und sonst nicht; wenn sie nicht auf dem Marsch oder auf Wache waren, hat der Marschall die waffen verwahrt
- Wie soll ein Bruder, der Waffen hat, also kurz vorm Einsatz steht, zufällig sein Schwert verlieren, wenn in einigen Minuten sein Leben davon abhängen wird und er sich nicht aus seiner Stellung entfernen darf? (Ok, das ist möglich, aber dann ist die Frage müßig, da er die Schlacht nicht überlebt haben dürfte, und wenn, wurde er hinterher hart bestraft; s. u.)
- Ansonsten herrschte Ausgehverbot für die Brüder, also unter Tage keine Möglichkeit, Waffen zu verlieren.
- Jedem Bruder war es unter Androhung von Austoßung und in Kettenlegung verboten, jeglichen Verlust zu machen, also auch etwas zu verlieren.
Ähnlich verhält es sich mit sonstiger Ausrüstung.
Das alles kann in den Statuten nachgelesen werden.