Autor Thema: Ausgehverbot auch für dienende Brüder?  (Gelesen 5789 mal)

Benedikt von Söllbach

  • Dienender Bruder
  • Administrator
  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 3.361
  • Um 1193; Freier Ritterorden der Templer/Landsberg
    • http://beni.hallinger.org/history
Ausgehverbot auch für dienende Brüder?
« am: 20. März 2007, 19:53:55 »
Hallo, ich lese grade Upton-Wards Übersetzung der Regel (Rule of the Templars).

Dort ist mir folgende Regel aufgefallen:
Zitat
40.
For this reason we pray and firmly command the knight brothers who have abandoned their own wills and all the others who serve for a fixed term not to presume to go out into the town or city without the permission of the Master or of the one who is given that office; except at night to the Sepulchre [Anm.: of Jerusalem] and the places of prayer which lie within the walls of the city of Jerusalem.

Dort werden nur die Ritterbrüder und die Brüder auf Zeit erwähnt, nicht aber die dienenden.
- Waren die dienenden immer nur Brüder auf Zeit?
- oder haben sie die Erlaubnis auszugehen, da sie nicht so "rein" sind wie die Ritterbrüder (schwarzer Habit?)

Dr. Körner erwähnt übrigends einen Urlaub, welche Upton-Ward nicht erwähnt:
Zitat
40.
Deshalb bitten wir die Brüder Ritter , welche sich ihres eigenen Willens begeben haben, und alle anderen, die vorübergehend dienen, und befehlen ihnen eindringlich, dass sie es sich nicht einfallen lassen, ohne Urlaub vom Meister oder von dem, der über dieses Amt gesetzt ist, in die Stadt zu gehen, ausser des Nachts zum heiligen Grabe und zu den Stätten der Anbetung, welche innerhalb der Mauern von Jerusalem sich befinden.
Probate spiritus si ex Deo sunt. ("Prüfet den Geist, ober er von Gott kommt" - Paulus)
Rule of the day:

Lena von Schönau

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 54
Ausgehverbot auch für dienende Brüder?
« Antwort #1 am: 22. März 2007, 13:53:06 »
Hallo Beni,

der "Urlaub" ist eine blöde Übersetzung von Herrn Körner.
Im englischen heißt es "permission" also "Erlaubnis"! Hast du auch den lateinischen Text? der könnte da eher Aufschluss geben.....(Ich hab ihn leider nicht, oder nicht gefunden!)

Über Dienen oder nicht dienen kann ich dir nichts sagen, daß überlasse ich mal den Profis. Kann mir aber vorstellen, daß die dienenden Brüder auch unter den Terminus "knight brothers who have abandoned their own wills" (die Ritterbrüder, die ihren wigenen Willen aufgegeben haben) fallen!

Heinrich von Hohenfels

  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 1.135
    • http://www.glanlaender.de
Ausgehverbot auch für dienende Brüder?
« Antwort #2 am: 22. März 2007, 20:10:20 »
XXXIII. Keiner soll nach eigenem Willen ausgehen.

....
Deshalb bitten wir solche Ritter, die auf den eigenen Willen verzichten, und die anderen auf Zeit Dienenden und befehlen ihnen eindringlich, daß sie ohne Erlaubnis des Meisters oder dessen, dem das Amt übertragen ist, sich nicht herausnehmen sollen, in die Stadt zu gehen außer des Nachts zum heiligen Grab und zu den Gebetsstätten, die sich innerhalb der heiligen Stadt befinden. Die, die so ausgehen, sollen nicht ohne Wächter, daß heißt ohne einen Ritter oder Ordensbruder weder am Tag noch in der Nacht es unternehmen, den Weg zu beginnen.
....


Hier die deutsche Übersetzung der lateinischen Regel, ist halt nicht Artikel 40.

Die Regel war wohl ursprünglich für die Ritter geschrieben, also hat man vieleicht den niederen Stand nicht erwähnt.

Die Dienenden Brüder legten ja auch die Gelübde ab, also dürfte für sie auch das Ausgehverbot gezählt haben.

Gruß Heinrich

Benedikt von Söllbach

  • Dienender Bruder
  • Administrator
  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 3.361
  • Um 1193; Freier Ritterorden der Templer/Landsberg
    • http://beni.hallinger.org/history
Ausgehverbot auch für dienende Brüder?
« Antwort #3 am: 22. März 2007, 20:56:11 »
Mittlerweile bin ich heute im Zug weitergekommen *G*

Der Sachverhalt klärt sich später in Regel §144:
Zitat
Kein Bruder darf ohne Erlaubnis [...] in die Stadt gehen [...]
Ebenso wenig darf er seinen Knappen oder sein Pferd ohne Erlaubnis irgendwohin schicken.

Danke für eure beiden Posts!
Probate spiritus si ex Deo sunt. ("Prüfet den Geist, ober er von Gott kommt" - Paulus)
Rule of the day:

Berthold von Krukow

  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 1.143
    • Templer Komthurey Pommerania
Ausgehverbot auch für dienende Brüder?
« Antwort #4 am: 23. März 2007, 10:58:27 »
Zitat
Original von Heinrich von Hohenfels
XXXIII. Keiner soll nach eigenem Willen ausgehen.
....
Deshalb bitten wir solche Ritter, die auf den eigenen Willen verzichten, und die anderen auf Zeit Dienenden und befehlen ihnen eindringlich, daß sie ohne Erlaubnis des Meisters oder dessen, dem das Amt übertragen ist, sich nicht herausnehmen sollen, in die Stadt zu gehen außer des Nachts zum heiligen Grab und zu den Gebetsstätten, die sich innerhalb der heiligen Stadt befinden. Die, die so ausgehen, sollen nicht ohne Wächter, daß heißt ohne einen Ritter oder Ordensbruder weder am Tag noch in der Nacht es unternehmen, den Weg zu beginnen.
....

Das klingt für mich so ein bißchen als wäre diese Regel speziell für die Templer, die in Jerusalem stationiert waren gedacht, denn sie ist für diejenigen, die in Frankreich, England oder sonstwo außerhalb der Heiligen Stadt lebten irrelevant. Und dieser Ganze "Befehl" wird durch die Einleitung ...Deshalb bitten wir... völlig aufgeweicht.
Eine solche Regel macht Sinn in einer Zeit und einer Situation, wo es darum ging eine gewisse Kampfbereitschaft und Kampfstärke zu sichern. In den Niederlassungen im Outremer macht das Sinn aber in Europa?

Nur mein meine Gedanken dazu.

Gruß Berthold
Wenn wir vergessen wer wir waren, hören wir auf zu sein wer wir sind.