So,
nach laaanger Zeit des Suchens kann ich Erecs Frage einigermaßen beantworten, auch wenn er hier nicht mehr offiziell verkehrt. Möglicherweise hilft die Antwort ja jemand anderem.
Für alle, die sich auf die Übersetzung der Statuten auf der Seite des Vogts von Hunolstein beriefen: ist ja schön und gut. Aber die Regel, in der die Rede von der Geißelung steht, kommt demnächst erst ins Netz .
Und zwar
a) Nr. 502:
" .... Wenn nun das Gebet vorrüber ist, soll der Vorsitzende des Kapitels die Disziplin an dem Bruder vornehmen, und zwar nach Belieben mit einer zu diesem Zwecke geeignet scheinenden Geißel; ist aber keine Geißel vorhanden, so kann er nach Belieben die Prozedur mit seinem Gürtel vornehmen." (Gürtel= Kordel mit den Knoten)
Also: - entweder Geißel (i. d. eng. Üb. = whip) oder Gürtel des Chefs,
- der Vorsitzende des Kapitels war die ausführende Kraft.
- Der Kaplan durfte auch zuschlagen, und zwar bei Brüdern, die an
einer "geheimen Krankheit" litten:
Nr.505: "... Wenn nun der Bruder, welcher seine Buße antreten soll, sagt, er habe irgendeine Krankheit, wegen welcher er die Disziplin im Kapitel nicht über sich ergehen lassen könne, ist der Vorsitzende ermächtigt, ihn zum Bruder Kaplan zu schicken; dieser soll dann die Disziplin an ihm vornehmen. ... Jeder Bruder aber, der eine Strafe abzubüßen hat, soll vor Beginn der Bußübungen die Disziplin empfangen."
Ich denke, nun klärt sich einiges.
Gruß
Gabi