Hier schon mal die Stellen aus der Regel, die dir bekannt sein dürften:
LXV. Von leichten und schweren Vergehen.
Wenn irgendein Bruder im Reden oder im Ritterdienst oder auf andere Weise sich ein leichteres Vergehen zuschulden kommen läßt, soll er von selbst seinen Fehler, um ihn gutzumachen, dem Meister bekennen; wenn es eines von den leichteren Vergehen ist, die ihm nicht zur Gewohnheit geworden sind, soll er eine leichte Buße erhalten. Wenn aber seine Schuld, von ihm verschwiegen, durch irgendeinen anderen bekannt wird, soll er einer größeren und einleuchtenderen Zuchtmaßnahme und Strafe verfallen. Wenn allerdings sein Vergehen schwer ist, soll er von der Gemeinschaft der Brüder ferngehalten werden, indem er nicht mehr mit ihnen zugleich am selben Tisch esse, sondern seine Mahlzeiten allein einnehme, und sich völlig der Gnade und dem Urteil des Meisters unterwerfe, um am Tag des Gerichts heil zu bestehen.
LXVI. Durch welche Schuld ein Bruder nicht länger im Orden behalten werden kann.
Vor allen Dingen ist darauf zu sehen, daß kein Bruder, sei er mächtig oder nicht mächtig, stark oder schwach, der sich überhebe und allmählich übermütig werden und seine Schuld verteidigen wolle, ungestraft bleibe; wenn er sich aber nicht bessern will, soll ihn eine schärfere Strafe treffen. Wenn er allerdings trotz der gütigen Ermahnungen und der für ihn ausgebreiteten Gebete nicht gewillt ist sich zu bessern, vielmehr sich in seinem Stolz mehr und mehr steigert, dann soll er aus der frommen Herde ausgestoßen werden, nach dem Wort des Apostels: "Schafft den übeltäter aus eurer Mitte" (1.Kor 5,13). Es ist notwendig, daß das räudige Schaf aus der Gemeinschaft der treuen Brüder entfernt wird. Im übrigen möge der Meister, der den Stab und die Rute in seiner Hand zu halten hat, den Stab nämlich, um damit die schwachen Kräfte der anderen zu stützen, die Rute fürwahr, um damit im Eifer für das Rechte die Laster der Schuldigen zu züchtigen, er möge danach trachten, dies mit dem Rat des Patriarchen und mit geistlicher Erwägung zu tun, damit, wie der hl. Maximus sagt, weder die nachlässige Milde ein Festhalten am Sichvergehen ermögliche, noch übermäßige Strenge den Sünder nicht vom erneuten Fall abbringe.
Der Rest kommt demnächst
Gruß Pepe