Autor Thema: Freispruch für Templer ofiziel  (Gelesen 35444 mal)

Andreas Montbard

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #30 am: 26. Oktober 2007, 19:27:32 »
Habe das dazu gefunden:

Permalink:http:// http://www.zenit.org/article-13631?I=germam

Heinrich von Hohenfels

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #31 am: 28. Oktober 2007, 18:42:56 »
Na, ich würde mal sagen, da will man wohl Clemens V. nach 700 Jahren gut da stehen lassen und alles Philipp IV. in die Schuhe schieben.

Der Film würde mich interessieren, den man in den Tagesthemen gesehen hat.

Gruß Heiko

Siegfrud von Burgund

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #32 am: 31. Oktober 2007, 23:51:33 »
Ihr alle,

es war für mich klar, dass diese neue Publikation gerade hier im Forum für Wirbel sorgt. Hier nochmal für alle:
den Bericht aus den Tagesthemen vom 25.10.2006 kann sich jeder im Archiv unter http://www.tagesschau.de ansehen.

Und weiter hin ist hier nochmal der Originalwortlaut aus Rom über den Inhalt:

Der Wert der Veröffentlichung besteht in den Dokumenten und kritischen Texten, die einen Beitrag zur Klärung jener Ereignisse leisten, die Papst Clemens V. (1305-1314) veranlassten, den Templer-Orden von der Anklage der Häresie freizusprechen. Der Papst suspendierte den Orden, ohne ihn aufzulösen. Die Entscheidung zu diesem Schritt reifte im Umfeld starker politischer Spannungen mit dem König von Frankreich, Philip dem Schönen.

Ich bin mir sicher, dass nun weitere Veröffentlichungen bald folgen werden.

Gruß
Siegfrud von Burgund

Jernej

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #33 am: 01. November 2007, 22:27:24 »

Matthias Rehm

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #34 am: 02. November 2007, 05:43:38 »
Ich habe den Bericht nur überflogen, aber es sind einige Fehler drin: Ich verstehe nicht wie man es heute noch schafft den OSMTH mit dem OSMTH/Porto zu verwechseln. Beide habe eine Website, die die Unabhängigkeit voneinander gut dokumentiert.
Wenn es bei einer so kleinen Frage schon Probleme gibt, wie ist es um die Recherche bei dem eigentlichen Thema bestellt?

Gruß
Matthias

Thomas, der Verwalter

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #35 am: 02. November 2007, 07:36:54 »
Seit gegrüßt Brüder

@ Matthias, es wäre sicher einfacher Aufzuzählen was da stimmt als alle Fehler zu korrigieren.

Das die Bayern Ihren Papst ja Lieben ist ja O. K Aber JP II so ab zulichten zu einem solchen Thema ist wirklich nicht akzeptabel.

Bildunterschrift:
Papst Johannes Paul II bittet um Entschuldigung für die Ketzerverfolgung
Gott mit Euch

Thomas, der Verwalter

Matthias Rehm

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #36 am: 02. November 2007, 09:36:52 »
@Thomas,

es ging mir nicht um die einzelnen Punkte sondern um die Tendenz. Ich habe in letzter Zeit die Erfahrung machen müssen, dass Reportagen über den Orden schlecht recherchiert worden sind und dass nicht aus Zeitmangel...

Gruß
Matthias

Thomas, der Verwalter

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #37 am: 02. November 2007, 17:52:33 »
Seit gegrüßt Brüder

@ Matthias: Die Tendenz der Berichterstattung ist sicher auch auf die mangelnde Recherche zurück zuführen. Wer schreibt von wem was ab? Viele der Berichte sind doch meist nur überarbeitete Meldungen aus den Archiven der Verlage und Nachrichtensender.
Da werden kommentarlos aus Büchern und Nachrichten von weis wem alles übernommen.  Sichtbar wird das wenn man Namens und Zeitangaben findet, die absolut nicht stimmig sind.
Aber die Herrn Reporter bekommen ja ihr Geld und keiner kann sie für den Unsinn zu Rechenschaft ziehen. Keine Zeitung war der 13.10 eine Nachricht wert, ist ja auch keine Sensation wo Blut fließt und Wirtschaftsbosse etwas verdienen können. Aber das Geheimarchiv des Vatikans mit der Veröffentlichung eines Buches hat wieder Grund zur Spekulation gegeben.
Gott mit Euch

Thomas, der Verwalter

Gabriel von Kettenhofen

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #38 am: 03. November 2007, 17:57:52 »
Gestern Abend war auch ein ähnlicher Bericht in "aspekte".

GvK
Servo! (Ich diene!)

Benedikt von Söllbach

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #39 am: 05. November 2007, 07:35:57 »
Probate spiritus si ex Deo sunt. ("Prüfet den Geist, ober er von Gott kommt" - Paulus)
Rule of the day:

Siegfrud von Burgund

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #40 am: 05. November 2007, 15:54:33 »
Ja, der Bericht in Aspekte war nur etwas ausführlicher als in den Tagesthemen am 25.10. aber inhaltlich dasselbe.

Letztendlich bleibt abzuwarten, wann die Übersetzung ins deutsche in Buchform in Deutschland käuflich zu erwerben ist. Was jetzt in den Medien kam, war zwar nur Reklame dafür, dass nun die Protokolle und Briefe in Buchform erschienen aber immerhin. Ich denke, dass nun Literatur zu diesem Thema nicht mehr lange auf sich warten läßt. Und ich finde, mal so als Endresümeè, das ist eine gute Nachricht.

volfing

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #41 am: 05. November 2007, 18:12:30 »
Die Ausgabe in italienisch wurde streng limitiert und zu einem Preis aufgelegt, daß sich nur Sammler oder Bibliotheken das leisten können.

Dahingehend wird es keine deutsche Ausgabe geben. Leider.

Aber wie schon einmal berichtet: Das Chinon-Dokument im Faksimile samt Transkribierung ins Deutsche ist im Archiv-Verlag um ca. 20 Euro erhältlich.
(Dokument von Chinon, 18.- 21. August 1308, Archivo Segreto Vaticano).

Ja, das ist dasselbe Dokument. Da steht alles über die Absolution der Ordensführung (nicht aller Templer) drin. Das war Voraussetzung dafür, daß die Gefangenen wieder die Kommunion empfangen durften. Einen Freispruch bedeutete das nicht, denn sie hatten ja zur Erlangung der Kommunion die vorgeworfenen Verbrechen bekannt.

Und von einer Entschuldigung Clemens V. steht auch nichts drin.
der volfing

Siegfrud von Burgund

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #42 am: 05. November 2007, 23:04:52 »
Ein Kinofilm kommt erst in die Kinos, dann in die Videothek. Nicht umgekehrt. Will sagen, das natürlich erst renommierte Museen, Bibliotheken usw. damit beliefert werden. Damit alle erst mal dahin rennen. Nach einer gewissen Zeit wird man die Rechte für eine größere Auflage frei geben. Auch in Deutschland.
 
Also ich habe das Dokument selbst nicht aber es steht nun in mehreren Portalen, Dokus, Zeitungen, Internetforen ud bei dem von Dir beschriebenen Archiv-Verlag selbst, dass Clemens die Templer von der Häresie freisprach. Also wenn das kein Freispruch ist.

Oder haben etwa alle wie bei Eva Herman nur eine Headline der Bildzeitung aufgegriffen die schlichtweg nicht stimmt? Wär ja bei unseren Medien heutzutage auch denkbar

volfing

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #43 am: 06. November 2007, 18:10:43 »
Glaube mir als Büchersammler. Hier wurde von einer streng limitierten Auflage, im Rahmen einer größeren Publikation über die vatikanischen Dokumente, gesprochen.

Um eine Klarstellung zu erreichen, stelle ich hier den Text einer vatikanischen Publikation mit Quellenangabe rein. Was von den Medien meistens zu halten ist, wissen wir. Und so unspektakulär, wie sich dieses Dokument darstellt, wäre es keine Pressemeldung wert gewesen.

Quelle: asv.vatican.va/de/doc/1308.htm - 31k

PERGAMENTURKUNDE VON CHINON - ABSOLUTION
DER HÄUPTER DES TEMPELORDENS DURCH PAPST CLEMENS V.
Chinon, Diözese von Tours, 17.-20. August 1308

Das Original besteht aus einem einzigen Pergamentblatt von großen Ausmaßen (700x580mm) und besaß ursprünglich hängende Siegel der drei apostolischen Legaten, welche die von Clemens V. ernannte apostolische Sonderkommission ad inquirendum bildeten: Bérenger Frédol, Kardinalpriester des Titels der Hl. Nereus und Achilleus und Papstnepot, Étienne de Suisy, Kardinalpriester von Hl. Cyriacus in Therminis, Landolfo Brancacci, Kardinaldiakon von S. Angelo. Ziemlich guter Erhaltungszustand, obwohl aufgrund Bakterienbefalls auffällige violettfarbige Flecken vorhanden sind. Das Original war mit einer authentischen Kopie versehen, die noch heute im Vatikanischen Geheimarchiv mit der Signatur Archivum Arcis, Armarium D 218 erhalten ist.
ASV, Archivum Arcis, Arm. D 217

Das Dokument enthält die Absolution, die Clemens V. dem letzten Großmeister des Tempels, Bruder Jacques de Molay, und den anderen Häuptern des Ordens erteilte, nachdem jene einen Bußakt vollführt und die Kirche um Vergebung gebeten hatten; nach der formellen Abschwörung, obligatorisch für alle, die häretischer Vergehen auch nur verdächtigt waren, wurden die ranghöchsten Mitglieder des Tempelordens in die katholische Kommunion wiederaufgenommen und zu den Sakramenten wieder zugelassen. Das Dokument stammt aus der ersten Phase des Prozesses gegen die Tempelritter, als Clemens V. noch überzeugt war, das Weiterbestehen des religiös-militärischen Ordens garantieren zu können, und antwortet dem apostolischen Bedürfnis der Aufhebung der Schande der Exkommunikation, welche sich die Krieger-Mönche von alleine aufgeladen hatten, als sie Jesus Christus unter der Tortur des französischen Inquisitors verleugnet hatten. Wie verschiedene zeitgleiche Quellen bestätigen, wies der Papst nach, dass sich unter den Templern in der Tat schwere Formen von Unsitten eingeschlichen hätten, und plante eine Reform des Ordens von Grund auf, um ihn dann in einem einzigen Institut gemeinsam mit dem anderen großen religiös-militärischen Orden der Hospitaliter zu vereinen. Der Akt von Chinon, der den Tempelorden nicht aufgelöst sondern vielmehr losgesprochen hatte, war eine notwendige Voraussetzung für die Reform, blieb aber leeres Wort. Die Reaktion der französischen Monarchie löste einen regelrechten Erpressungsmechanismus aus, woraufhin Clemens V. 1312 während des Konzils von Vienne auf einen fragwürdigen Kompromiss eingehen musste: da der Papst sich dem König von Frankreich, Philipp dem Schönen, der den Tempelorden auflösen wollte, nicht widersetzen konnte, enthob er den Orden aus der zeitlichen Realität. Ohne ihn zu verdammen noch abzuschaffen isolierte er ihn vielmehr dank eines wendigen Kunstgriffs des kanonischen Rechts und versetzte ihn in eine Art von “Winterschlaf”. Nachdem Clemens V. ausdrücklich erklärt hatte, der Prozess hätte nicht die Anklage der Häresie bewiesen, löste er dann den Orden der Templer auf, und zwar in einem nicht endgültigen Urteilsspruch, den ihm die äußerste Notwendigkeit auferlegt hatte, um eine ernste Gefahr von der Kirche abzuwenden. Darin verbat er unter Androhung der Exkommunikation den weiteren Gebrauch des Namens und der Erkennungszeichen.
der volfing

Siegfrud von Burgund

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Freispruch für Templer ofiziel
« Antwort #44 am: 06. November 2007, 22:51:52 »
Nun gut lieber Volfing. Über Preistreiberei und die Mentalität unserer Medien sind wir uns nun schon einig. Und ich achte Dich als belesenen Büchersammler.
 Doch auch ich bin nicht gerade ein illiteratus und die Schriftstücke sind, so Gott will, schon auf dem Weg zu mir. Bis dahin bleibt es jedoch dabei, dass ich Sie noch nicht lesen konnte. Jedoch....
zitiere ich aus Deinem gestrigen Beitrag:

Einen Freispruch bedeutete das nicht, denn sie hatten ja zur Erlangung der Kommunion die vorgeworfenen Verbrechen bekannt.

Und heute Dein Eintrag mit Kopie aus dem Vatikan:

Nachdem Clemens V. ausdrücklich erklärt hatte, der Prozess hätte nicht die Anklage der Häresie bewiesen,....(Ende Zitat)

Eine Erklärung des Papstes, das die Häresie nicht bewiesen werden konnte, ist doch ein Freispruch im weiteren Sinne des Gedankens, oder nicht?