Archiv > Mitglieder und Ausrüstung des Ordens
Darstellung + Gewandung des Gastritters [Möglichkeiten]
Dietrich zu Veynau:
Genau so ist es aus den Seiten zuerlesen!
Es ist zwar vollkommen contre zu dem was ich bisher ausgesagt habe aber es scheint wirklich die Möglichkeit zu bestehen das Tatzenkreuz im Wappen des Ordensmitglied zu führen!Die Frage ist ob auch ein bruder auf Zeit als Ordensmitglied geführt wurde!
Wenn ja mußte er das Kreuz nach seiner abgedienten Zeit wider abgeben?
Heinrich von Hohenfels:
Eigentlich dürfte da nur von einem Ritter auf Zeit die rede sein.
Die Vollritter legten ja alles ab, also auch ihr Wappen.
Ich denke, dass die Ritter auf Zeit immer dem Orden verbunden waren, bzw. die Grenzen zwischen den Donati und den Fratres at terminum verschwommen waren, also ein Ritter auf Zeit durch eine Schenkung von Land auch zum Donati wurde und er damit ja dem Orden auf Lebzeit angehörte.
Oder sehe ich das falsch ?
Gruß Heiko
Dietrich zu Veynau:
Eigentlich schon richtig, aber wo sollte der Unterschied zwischen einem "ordentlichen Ritter ds Ordn und einem Gastritter bzw Ritter auf Zeit sein!
Natürlich waren die Gastritter dem Orden verbunden aber Sie waren halt nicht mehr Angehörige des Orden , so ähnlich wie reservisten bei der BW!
Pascal de Rennard:
Nun, der Unterschied liegt darin, dass Ordensritter sich voll und ganz dem Orden verschreiben (Land, Besitz etc. geht an Orden - somit auch die eigene idendität, sprich Wappen), während die Gastritter nur auf Zeit dem Orden dienen, somit ihre Idendität, ihr Familienwappen, nicht aufgeben und nach der Zeit im Orden weiterführen.
Wenn sie wollen, das tun sie meistens, weil es eine Ehre ist, könnten sie das Ordenswappen in ihrem eigenen Wappen mitführen aber nicht vererben.
So seh´ich es.
Grüße
Pascal
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