Autor Thema: Krappgefärbte Wolle  (Gelesen 10152 mal)

Hermann von Redentin

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Krappgefärbte Wolle
« am: 16. Dezember 2008, 23:24:50 »
Hat irgendjemand noch ein wenig krappgefärbte Wolle, die nicht mehr benötigt wird? Ich bräuchte diese um das Kreuz daraus zu machen! Sollte also dementsprechend groß sein! Also falls noch jemand was hat und es nicht mehr benötigt, ich würde es wohl gerne kaufen! Wollte nicht extra nen Topf aufsetzen und es selbst färben! *smoky*

Gruß
Hermann
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Ehre sei Gott in der Höhe und Frieden auf Erden allen Menschen, die guten Willens sind.

Katharina v. Breitenbache

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Krappgefärbte Wolle
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2008, 19:32:05 »
Wie groß sollte das Wollstück denn sein? Vielleicht hätte ich ja noch was da...
Deus qui accingit me fortitudine et conplanavit perfectam viam meam                  
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Niclais van Poele

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Krappgefärbte Wolle
« Antwort #2 am: 17. Dezember 2008, 19:56:43 »
Haben da bestimmt auch noch das ein oder andere Stück rumliegen.  Dick und fest oder teuer und fein?

Hermann von Redentin

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Krappgefärbte Wolle
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2008, 12:01:57 »
Ich brauche den Stoff, um mir daraus ein kleineres Kreuz für die Kutte zu machen! Wird also kein "riesiges" Kreuz, wie es teilweise auf der Brust beim Waffenrock getragen wird! Theoretisch würde schon irgendwas um die ca. 30x30 cm reichen. Oder auch etwas mehr oder weniger. Aber eigentlich kann es auch 1mx1m sein! Dann hab ich noch was für später! Kann ruhig leichter Wollstoff sein. Meinetwegen auch mittelschwerer. Der Preis sollte angemessen sein!*smoky*

Gruß
Hermann
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Michael_von_Adelesfeld

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Krappgefärbte Wolle
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2008, 14:46:11 »
Zitat
ein kleineres Kreuz für die Kutte zu machen

öh..seit wann kommt auf die Kutte ein Kreuz?

Wenn du die Kutte trägst, dann eigentlich auch Mantel...da ist doch genug Kreuz drauf :)

Hermann von Redentin

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Krappgefärbte Wolle
« Antwort #5 am: 18. Dezember 2008, 21:20:16 »
Jetzt bin ich bißchen verwirrt. Die Kutte ist, soweit ich dass bisher verstanden hatte, das Teil, welches man anzieht, wenn man nicht militärisch Beschäftigt ist. Also wenn ich ganz normal meinen Aufgaben in der Komthurey nachgehe! Oder? Wenn nicht, dann bitte ich um Nennung der richtigen Bezeichnung!  *smoky*

Und auf diesem Teil war dann kein Kreuz? Generell nicht, oder nur nicht für den von mir bevorzugten Darstellungszeitraum?

Und zu diesem Teil wurde dann auch generell der Mantel getragen? Ich glaube zu wissen, dass du (Michael) auf den mir bekannten Fotos auch keinen Mantel trägst zu dem Teil!  

Gruß
Hermann
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Daniel

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Krappgefärbte Wolle
« Antwort #6 am: 19. Dezember 2008, 08:00:54 »
Hallo

laut jetzigem Wissensstand gehört auf die Kutte kein Kreuz.
Kreuze waren bei Rittern:
Auf dem Mantel

bei Dienenden:
Auf dem Mantel
und dem Waffenrock


Es findet sich kein Bildnis und keine Textquelle die belegt, dass auf der Kutte ein Kreuz getragen wurde.

Du hast recht dass Micha zuweilen ohne Mantel, aber in Kutte daherkommt. Das tue ich auch.
Hier fängt die Interpretation an! Der Mantel durfte nicht beschmutzt und nicht beschädigt werden. Wenn wir also Arbeiten durchführen bei denen wir zwangsläufig gefahrlaufen drekcig zu werden oder mit Gegenständen hantieren wo der Mantel beschädigt werden könnte, dann ziehen wir ihn aus. Das ist der Fall bei der Pflege der Ausrüstung, wenn man mit Fett, Öl und halt dreckigen Sachen rumhantiert. Auf einem Lager fallen von soclhen arbeiten leider viele an und deswegen sieht man auf vielen Bildern keinen Mantel. Gerade bei weißen Mänteln ist so schnell ein Fleck drin und dann Gnade ihm Gott!! :)

Die andere Frage ist, wann wurde der Mantel getragen. In den Statuten wird er einige male erwähnt, dass er zwingend ein muss ist. Bei anderen Begebenheiten findet er keine Erwähnung. Ob sie ihn ständig getragen haben, auch innerhalb der Komturey ist fraglich! Kann sein, muss nicht.

Gruß
Daniel


Zitat
150.
Wenn die Brüder lagern, und es wird zur Verteilung der Rationen gerufen, sollen sie sich in ihre Mäntel hüllen und hübsch friedlich rottenweise nach
einander hingehen und in Gottes Namen in Empfang nehmen, was man ihnen zu geben beliebt.


280.
Kein Bruder darf ohne sein Ordenskleid sein, wenn die Horen gesungen werden. Ebenso wenig darf ein Bruder beim Trinken oder Essen ohne sein Kleid
sein; hierbei soll er sein Kleid so halten, dass er die Schüre seines Mantels an dem Halse hat. Wenn er beim Beten der Horen seine Kappe umhat, soll er
zugleich seinen Waffenrock anhaben, wenn er etwa keinen Mantel hat. Auch könnte ein Bruder in dieser Weise wohl essen, wenn er etwa keinen Mantel
hat.


281.
Wenn die Glocke zur Frühmesse läutet, soll jeder Bruder alsbald aufstehen, seine Schuhe anziehen, seinen Mantel umthun und ins Kloster gehen, um den
Gottesdienst zu hören. Keiner darf nämlich zurückbleiben, außer wenn er vom Tage vorher noch überanstrent ist oder wenn er etwas unwohl ist; aus
diesen beiden Gründen kann er im Bette bleiben. Doch auch hierfür muss er die Erlaubnis des Meisters oder seines Stellvertreters einholen. Jeder Bruder
kann, wenn er zur Frühmesse kommt, bekleidet sein mit Hose, Hemd, einem kleinen Gürtel 59) und einer Mütze; an den Füßen aber soll er Strümpfe
und Schuhe haben, auch soll er sein Ordenskleid anhaben, wie oben gesagt ist. Beim Anhören aller andern Horen sollen die Brüder vollständig bekleidet
und beschuht sein, je nachdem di Umstände und die Jahreszeit es erfordern.


314.
Wenn ein Bruder zur prime kommt, muß er vollständig bekleidet und betucht sein. Denn im bloßen Hemd oder im bloßen Mantel, ohne einen Rock oder
ein Wams darunter zu haben, oder in bloßer Kappe darf er nicht kommen. Kein Bruder darf sich nach der Komplete kämmen. Kein Bruder darf einen
Mantel über dem Kopfe tragen, außer wenn er im Krankenzimmer ist oder zur Frühmette geht. In diesem Falle kann er ihn nämlich tragen; doch darf er
ihn während des Gottesdienstes nicht anbehalten.


317.
Keiner darf weder um ein Pferd noch um sonst was wetten, außer etwa um einen Bolzen oder Eisen oder etwas anderes, was weder ihm noch einem
anderen Geld kostet, wie um eine offene Laterne, eine hölzerne Keule, Lager- oder Zeltpfahl. Diese nämlichen Dinge, welche, wie oben gesagt, kein
Geld kosten, kann ein Bruder dem andern ohne Erlaubnis geben. Auch kann jeder Bruder mit einem andern Bruder ein Armbrustwettschießen
veranstalten, und zwar, wenn der Preis nicht mehr als zehn Kerzenenden ausmacht, ohne besondere Erlaubnis; soviel darf er auch an einem Tage
verlieren. Für die Kerzen kann er auch die falsche Sehne seiner Armbrust als Pfand hingeben; jedoch darf er die Sehne nicht über ohne Erlaubnis in
fremden Händen lassen. Etwas anderes kann und darf der Bruder beim Armbrustschießen nicht als Pfand geben. Kein Bruder darf sein Wehrgehäng oder
den Gürtel über seinen Mantel den Tag über umschnallen.


324.
Kein Bruder darf ein Käppchen auf dem Kopfe tragen. Kein Bruder darf eine Harnischkappe ohne Baumwollenen Hut 64) tragen. Kein Bruder darf
seinen Mantel an Haken um sein Bett hängen; denn jeder Bruder ist verpflichtet, sein Kleid in Ehren zu halten. Kein Bruder darf ohne Erlaubnis seine
Lanze bemalen, noch darf er ohne Erlaubnis sein Schwert, seinen Eisenhelm oder sein Dolchmesser polieren, ebenso wenig darf er seinen Eisenhelm
bemalen 65)


349.
Um Kharfreitage sollen alle Brüder das Kreuz mit großer Demut anbeten. Sie sollen barfuß zum Kreuze gehen. An diesem Tage sollen sie bei Brot und
Wasser fasten und ohne Tischtuch essen. Doch sollen die Tische, ehe man das Brot darauf legt, abgewaschen werden. An keinem andern Tage soll ein
Tempelbruder ohne Tischtuch essen, außer zur Buße auf ebener Erde. In diesem Falle soll er nämlich auf seinem Mantel und ohne Tischtuch essen, wie
später geeigneten Orts dargethan werden wird.


425.
Allen Brüdern des Tempels sei zu wissen getan, dass wenn ein Bruder infolge seiner Sündhaftigkeit oder durch sein großes Missgeschick das Haus
verlässt und weggeht, dieser Bruder sorgfältig darauf achten muss, dass er nichts anderes mitnimmt, außer was unten angegeben ist. Er kann nämlich so
weggehen, wie er zur Prime ins Kloster geht, nur darf er nichts doppelt tragen, desgleichen sein Dolchmesser. Doch kann er sein Hemd, seine Hosen,
sein Leibwams, seinen Rock, seinen Kittel, seinen Gürtel, seine Strümpfe und seine Schuhe tragen. Auch kann er einen Mantel oder seine kappe tragen.
Doch wenn er das eine mitnimmt, soll er das andere dalassen. Wenn ihm aber der Mantel abverlangt wird, soll er ihn zurückgeben, da er ihn durchaus
nicht zurückbehalten darf. Wenn er ihn die zweite nacht behielte, würde er für immer aus dem Orden gestoßen werden.


Niemals aber ist es Brauch gewesen, dass ein Bruder Kaplan einen weißen Mantel im Templerorden trug, außer
wenn er zur Verwaltung eines Bistums oder Erzbistums berufen wurde.


451.
Die zweite härtest und empfindlichste Buße nach der Austoßung aus dem Orden, welche einen Bruder treffen kann, ist der Verlust des Kleides, wovor
Gott jeden Bruder bewahren möge. Diese Strafe erkennt man gegen einen Bruder wegen mannigfacher Uebeltaten, die bei ihm vorkommen können.
Denn man kann gegen einen Bruder auf Verlust des Kleides erkennen, wenn er etwa einen anderen Bruder im Zorn oder Grimm so gestoßen oder
geschlagen hat, dass er ihn von seinem Platze verdrängt hat, oder wenn er ihm im Zorn die Schnüre seines Mantels zerissen hat. Der Bruder, welcher ein
solches Betragen gezeigt hat, würde mit dem Banne belegt werden und müsste sich absolvieren lassen. Solange er aber ein Bruder ohne sein Kleid ist,
sollen seine Ausrüstungsstücke der Rüstkammer in der Karawane zurückgegeben werden; auch kann man sie den Brüdern geben, wenn sie dieselben
brauchen. Seine Tiere können gleichfalls der Karawane des Marschalls zurückgegeben werden; auch sie kann man im Bedürfnisfalle den Brüdern geben.


462. Auch sei bemerkt,
daß ein Bruder, welcher das Haus verlässt, gut daran thut, am zweiten Tage dem Hause den Mantel zuzuschicken, wenn er nicht gleich innerhalb der
zwei Tage zurückkehren will. Wenn er ihn nämlich etwa die beiden Nächte behielte, würde er aus dem Orden gestoßen werden können, wie oben
angegeben ist.


589.
Zweitens kann einem Bruder das Kleid nicht bleiben, wenn er im Zorn oder Grimm Hand an einen Bruder legt, ihn von seinem Platze verdrängt oder ihm
die Schließen seines Mantels zerreißt. Wenn die Mißhandlung sehr stark und roh ist, kann man ihn außerdem in Fesseln legen; wenn aber ein Bruder
einmal in Fesseln gelegt worden ist, darf er niemals wieder das zweifarbige Banner tragen, noch an der Meisterwahl teilnehmen. Ehe man ihn veranlaßt,
wegen seines Vergehens um Verzeihung zu bitten, soll man ihm Absolution erteilen lassen. Desgleichen soll er sich die Absolution erteilen lassen, ehe
man über sein Vergehen zu Gerichte sitzt, wenn er etwa einen Angehörigen eines religiösen Ordens oder einen Geistlichen geschlagen hat.







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Hermann von Redentin

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Krappgefärbte Wolle
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2008, 10:30:07 »
Ich danke dir! Werd ich mir gleich mal aufschreiben, damit ich es nicht vergesse!  *smoky*

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Hermann
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