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Der Irrsinn breitet sich aus

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Lancelot Graf von Rothenfels:
@Hagen

Nochmal - DU bist sicher die Ausnahme der Regel eben WEIL du seit 15 Jahren sowohl bei der Polizei als auch in der MA-Szene Mitgied bist.




--- Zitat ---Nur am Rande, mache den Job seid 15 Jahren  (gut kann keiner Wissen) und mich Fuchst eigentlich nur, dass man die Polizei als unwissend hinstellt, wenn man versucht auf eine Frage hier im Forum fachlich zu Antworten.
--- Ende Zitat ---
Ich denke, daß keiner hier die Polizei diskriminieren oder als Unwissend hinstellen möchte - Fakt ist jedoch, daß der Polizist auf der Strasse sicher das Waffengesetz betreffend Messern besser interpretieren kann als ein Schwert oder Schaukampfschwert betreffend. Alleine aus dem Grund, weil nicht sooo viele Leute auf der Strasse mit einem Schwert herumlaufen wie vergleichbare mit einem Messer.


--- Zitat ---Mal von Bezeichnungen wie Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter, und Obergroßfeldmarschall abgesehen (klingt in dem Zusammenhang schon bissl abwertend, für ein, meiner Meinung nach bislang sachliches und sogar Interessantes Diskussionsforum)
--- Ende Zitat ---
Wenn du seit 15 Jahren auf der Strasse Dienst tust solltest du ganz andere Ausdrücke gewöhnt sein und eine solche Ansprache locker verkraften....... ich persönlich habe kein Problem damit  *smoky*


--- Zitat --- gerade Polizisten (auch die auf der Straße, gerade die) sind rechtskundige Beamten.
--- Ende Zitat ---
Ich weis ja nicht wie es in Germanien aussieht aber in Österreich hat der rechtskundige Beamte folgende Deffinition:

Als Behörde fungiert die Person des Polizeipräsidenten, zur Zeit Dr. Peter STIEDL. Zur Erfüllung der aufgezählten Aufgaben steht ihm ein enormer Verwaltungsapparat zur Verfügung. Als seine Vertreter, die die genannten Aufgaben in seinem Namen zu erfüllen haben, fungieren die Beamten des rechtskundigen Dienstes. Diese haben ein abge-
schlossenes Studium der Rechtswissenschaften und gelten ebenfalls als Exekutivorgane. Sie sind wohl Uniformträger, sollten aber auf keinen Fall mit den Beamten der Sicherheitswache verwechselt werden.

Also - ärgere dich nicht und bleib locker  *headbangl*

Hagen:
Na das erklärt ja einigeis :)

Du bist Österreicher? Muss ich überlesen haben.

Mit der (A) Gesetz kenn ich ich mich natürlich nicht aus.
Ist ja klar das hier aneinander Vorbeigesprochen wird und ein heilloses Durcheinander entsteht. Das sind zwei verschieden paar Stiefel.

Also, das was ich sagte gillt nicht für Österreich, sondern nur für die BRD.

Und die (A) Definition des Rechtskundigen Beamten ist in der BRD selbstverständlich ne ganz andere.

In der BRD ist die Ausbildungszeit eines Polizisten im mittleren Dienst ca. 3 Jahre (und da hat er nicht mal die annähernd praktische Erfahrung, OK).
Aber der Wissenstand im Deutschen Recht entspricht durchaus dem eines Jurastudenten im 2-3 Semester. Also Gesetze verstehen lernen, definieren und anwenden können. Wie das alles in (A) abläuft kann ich selbstverständlich nicht wissen.


--- Zitat ---Wenn du seit 15 Jahren auf der Strasse Dienst tust solltest du ganz andere Ausdrücke gewöhnt sein und eine solche Ansprache locker verkraften....... ich persönlich habe kein Problem damit
--- Ende Zitat ---

Ich meinte das auch im Zusammenhang mit einer sachlichen Diskussion.

 *alleswirdguut*

Lancelot Graf von Rothenfels:
@Hagen
Grundsätzlich sind die Gesetzeslagen in A und D nicht so unterschiedlich doch gewisse Dinge kann ein SWB einfach nicht wissen wenn er sich damit nicht eingehender beschäftigt.

So wird der Polizist von der Strasse nicht wissen wie schwer ein Pferd durchschnittlich ist wenn er ein Zugfahrzeug mit Pferdehänger + 2 Pferde anhält und dann feststellen soll ,ob der Lenker mit seiner Lenkerberechtigung überhaupt ein solches Gewicht ziehen darf...... so bereits erlebt und dem guten Mann erzählt, ein Pferd hätte nicht mehr als 300 kg - und er hat es geglaubt *smoky*

Genauso verhält es sich bei der Schwertfrage.....

Doch wie du richtig bemerkt hast, wird wohl auch kein Polizist auf die Idee kommen alle Schwertträger auf einem MA Event zu kontrollieren ob nun scharfe oder Schaukampfschwerter in den Scheiden stecken.

Bei uns sind gewisse Gesetze aber auch (noch) nicht so streng wie bei euch. So darf in A zb. ein Einhandmesser mit Feststellbarer Klinge noch geführt werden......

Trotz all der Sarazenen die bei uns leben gibt es da noch keine Probleme und wenn mal in der Familie was passiert dann meist mit einem Küchenmesser - und die kann man wohl schwer verbieten.......

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