Mittelalter > Mittelalter allgemein

Der Irrsinn breitet sich aus

<< < (14/15) > >>

Siegfrud von Burgund:
Ich sprach vom "normalen Polizisten" und meinte natürlich den an der Straße, der so, sagen wir mal, einen grünen Pickel auf dem Schulterstück hat.
Du als Obergroßfeldmarschall warst da eigentlich von ausgenommen. Entschuldige.
Aber naja...was soll's. Der Thread heißt ja auch....."Der Irrsinn breitet sich aus".

Lancelot Graf von Rothenfels:
@Hagen

Ich finde auch du solltest nicht überreagieren.

Sigfrud hat mit seiner Aussage völlig recht denn der Polizeibeamte, der seit Jahren auf der Straße seinen Dienst tut kennt die Materie ( speziell Schaukampfwaffen) die ja doch eine Spezialisierung darstellt sicher nicht so gut wie der, der in der MA Szene mitspielt und den daher dieses Thema interessiert ( und er sich daher diesbezüglich genau schlau macht ).
Auch bist du als Anwärter sicher noch besser informiert weil das Wissen um die Gesetze bei dir noch frisch impliziert ist.

Sollten alle Polizisten alle Gesetze genau kennen und interpretieren können wären sie nicht bei der Polizei auf der Strasse sondern rechtskundige Beamte oder Anwälte.

Und bevor du mich der Unwissenheit oder Bersserwissenheit bezichtigst - ich bin auch "vom Fach".

Hagen:
Nur am Rande, mache den Job seid 15 Jahren :)  (gut kann keiner Wissen) und mich Fuchst eigentlich nur, dass man die Polizei als unwissend hinstellt, wenn man versucht auf eine Frage hier im Forum fachlich zu Antworten.

Mal von Bezeichnungen wie Polizei-Oberhauptmanns-Anwärter, und Obergroßfeldmarschall abgesehen (klingt in dem Zusammenhang schon bissl abwertend, für ein, meiner Meinung nach bislang sachliches und sogar Interessantes Diskussionsforum)

Rechtskenntnis ist bei der Polizei das A und O (net nur Strafzettel schreiben). Straftaten, darunter gehören auch Vergehen nach dem WaffG, richtig zu Erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dazu gehört halt mal entsprechende Rechtskenntnis in vielen Bereichen.

Und was bitte ist bei einem Schaukampfschwert speziell wenn es um dessen waffenrechtliche Beurteilung geht.

WaffG -> echter Hieb- und Stichwaffe Nachempfunden -> stumpfe Schneide -> Sportgerät = keine Waffe im Sinne des WaffG

Natürlich kennt der Polizist nicht die komplette Bandbreite des Deutschen rechts, denn dann wäre er wirklich Rechtsanwalt o.ä.

Aber Tatbestände und Strafvorschriften aus allen Gesetzen, die nicht aus dem Zivilrecht sind, sollte (muss) er kennen.
Vor allem in einer Zeit wo jeder mit nem Messer rumläuft, sind, um entsprechende Waffen rechtliche einzuordnen und ggf. weitere Maßnahmen durchführen zu können, umfassende Kenntnisse im WaffG unablässlich. Wenn ich jemanden Kontrolliere der ein Messer o.ä. in der Öffentlichkeit führt, dann sollte ich dieses schon rechtlich einordnen können damit ich es entsprechend zur Anzeige bringen kann, wenn ein Verstoß vorliegt (Legalitätsprinzip). Jeder hier der vom Fach ist weiß wovon ich spreche.


--- Zitat ---der Polizeibeamte, der seit Jahren auf der Straße seinen Dienst tut kennt die Materie ( speziell Schaukampfwaffen) die ja doch eine Spezialisierung darstellt sicher nicht so gut wie der, der in der MA Szene mitspielt und den daher dieses Thema interessiert ( und er sich daher diesbezüglich genau schlau macht ).
--- Ende Zitat ---

Und ich verkörpere beide Seiten (Mittelalter mache ich auch seit ca. 15 Jahre). Seit meinem ersten Schaukampfschwert beschäftigt mich auch dieses Thema.

Bei ca. 80% aller Diskussionen hier werden Beweise und Belege für irgendwelche Darstellungen verlangt. Das was ich zum Thema Schaukampfwaffen angeführt habe, kann ich auch jederzeit belegen. Ich erzähle hier bestimmt nix wovon ich keine Ahnung hab oder stelle nur Vermutungen auf, wie es sein könnte.
Es könnte sich z.b. auch niemand vom Lehrpersonal leisten jungen Beamten was falsches beizubringen.


--- Zitat ---Sollten alle Polizisten alle Gesetze genau kennen und interpretieren können wären sie nicht bei der Polizei auf der Strasse sondern rechtskundige Beamte oder Anwälte.
--- Ende Zitat ---

1. gerade Polizisten (auch die auf der Straße, gerade die) sind rechtskundige Beamten.
Die müssen innerhalb von Sekunden die richtige Entscheidung treffen, ohne sich selbst Strafbar zu machen, worüber ein Rechtsanwalt Monate drüber nachdenken kann.

2. Nur am Rande, ist auch ein Ausnahmefall.  :)

Einer unserer Praktikanten (der macht gerade die Ausbildung Höherer Dienst bei der Polizei) ist Volljurist (beide Staatsexamen und 3 Jahre Praxis als Rechtsanwalt)  :) ist übrigens der gleichen Rechtsauffassung wie ich.

Ich biete nochmals an, dass ich Interessierten entsprechende Unterlagen per E-Mail zukommen lasse.

Siegfrud von Burgund:
@Haken:
OkDuhastrecht.

Heinrich von der Losheide:
http://www.tempus-vivit.de/bibliothek/buch/neuerungen-im-waffenrecht


erklärt eigentlich alles...

alles bleibt beim alten

für mich ist das thema damit endgültig durch..hab sowieso nie dran gezweifelt,dass sich was wesentliches für uns ändert  *alleswirdguut*

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln