Mittelalter > Mittelalter allgemein
Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Berthold von Krukow:
Hallo Thomas,
Deine Meinung in allen Ehren. Leider ist es jedoch so, daß solche Gesetzesverschärfungen nur wieder die Falschen treffen.
Schon die Uraltfassung des Waffengesetzes, nach der ich 1996 meine Sachkunde gemacht habe und meine Waffen beantragt und bekommen habe, würde bei ausreichender Ausschöpfung der gesetzlich zur verfügung stehenden Mittel ausgereicht haben.
Das Problem ist nur, daß sich die gesetzestreuen Bürger, die sich an dieses Gesetz hielten überhaupt kein Problem darstellten und auch jetzt nicht darstellen. Leider halten sich aber nicht alle Menschen an Gesetze - nicht an die alten und auch nicht an die neuen.
Schaut Euch mal auf der Seite vom Forum Waffenrecht die Statistik des BKA an. Ganze 3 (!!!) % aller Straftaten, die mit Schußwaffen verübt wurden, gehen auf das Konto von legalen Waffenbesitzern. Dabei handelt es sich dann auch meist um Selbsttötungen und so genannte Beziehungsdelikte - efersüchtiger Ehemann erschieß Nebenbuhler und Frau.
Das Gros der Kapitalverbrechen wird mit illegal im Umlauf befindlichen Waffen verübt, die in keiner Registratur und bei keinem OA gemeldet sind.
Gesetze als solches machen die Menschen nicht besser, sagt mein alter Freund Hodscha Nasredin immer, sie beschneiden nur die Freiheit der braveb Bürger.
Aber das hat in Deutschland Methode seit 200 Jahren und war unter dem Kaiser nicht anders als in der Weimarer Republik und im Dritten Reich und der DDR - es ist eben typisch deutsch.
Oder doch nicht? Nachdem in Merry Old England das globale Verbot aller Kurzwaffen zum Gesetz erhoben wurde, ist die Gewaltkriminalität um 300(!!!) % geSTIEGEN. Kein Wunder, braucht doch ein Krimineller nun nicht mehr zu befürchten, daß im ein mattschwarzer Lauf anschaut, wenn er in eine Wohnung einbricht oder einen Passanten auf der Straße anfällt.
Dann doch schon lieber Amerikanische Verhältnisse, wo in Virginia kürzlich das verdeckte Tragen von Schußwaffen legalisiert wurde (vorher durften Waffen zwar auch getragen werden, aber nur offen), da ist die Rate bei Gewaltdelikten seltsamerweise gesunken. Vor allem Vergewaltigungen sind drastisch zurück gegangen.
Na sowas!
Gruß Berthold
Alesandro von Hainichen:
--- Zitat ---
Ich hätte Dir schon längst diesen Rüffel verpasst, aber für PN Nachrichten hast du mich ja vorsorglich gesperrt.
Ich möchte Dich bitten, in Zukunft bei Postings von mir nur zu antworten, wenn du auch sachdienliche Hinweise geben kannst.
Gruß Felx.
--- Ende Zitat ---
1.Lies mal deinenText und du weißt warum ich dich dafür gesperrt habe
2. Ich poste wann ich will, wo ich will und so oft wie ich will wenn es meiner Meining nach zum Thema passt.
P.S. Überdenk mal deinen Tonfall, der hat wieder stark nachgelassen, aber das Thema hatten wir ja schon.
Gruß
Felx:
Hallo
--- Zitat ---Es ist wohl zu befürchten, dass diese "Ausnahmen" nur gegen finanzielle Aufwendung (Gebühr o.ä. für eine entsprechende Genehmigung) erhältlich sind...
--- Ende Zitat ---
wenn dem so wäre, dann wäre das das beste was uns passieren könnte.
Aber bisher ist da wohl noch nichts geplant in dieser Richtung. Bei meinem Telefonat mit der Kreisverwaltung (ist nicht für die Bundesrepublik representativ aber immerhin informativ) soll es die Ausnahmeregelung der Brauchtumspflege nachwievor geben. Aber keine Ausnahmegenehmigung (in schriftlicher Form) darüber hinaus. Aber das ist noch nicht sicher.
ich fand in dem neusten Schreiben vom Bundestag das hier:
Des weiteren wird auch das Führungsverbot für Hieb und Stoßwaffen und bestimmte Messer als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Dies schafft für die Polizei die Voraussetzung, bereits im Vorfeld einr Gewalttat bei provokativem Verhalten gewaltbereiter Jugendlicher deren mitgeführte Messer einzuziehen (anmerkung: das konnte die Polizei übrigens schon immer. Nur mussten sie die Messer irgendwann zurück geben)
>Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.b.Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege) auch weiterhin nicht beanstandet wird.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf
Seite 29
Vermutlich (meine Spekulation) würde das auf einen Reenacter ausserhalb einer öffentlichen Veranstaltung ziehen. Auf einer Veranstaltung sollte ansich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Waffengesetz vorliegen.
Xia:
Nein, nicht weil Alesandro mein Ehemann ist poste ich das, es ist zum kotzen, das man in einem Forum schon einen Rüffel verteilen muss um sich zu behaupten. Habe ich den Sinn eines Forums nicht verstanden, ich dachte, hier geht es um Diskussionen in einem freundlichen Ton und nicht darum, das man einen ankackt, wenn einem ein Folgepost nicht passt? Und es kann nicht sein, das Kleinkriege offen ausgetragen werden, haben wir anderen User denn was damit zu tun? Ja, ich weis was jetzt geantwortet wird, aber mir brauch niemand damit kommen. Nehmt die Situation wie sie ist und vor allem wie Männer und nicht wie ironie-sprühende Giftnudeln, meine Güte!
Bruder R:
Alesandro und Benedikt haben insoweit Recht, das Theater und Schaukampfwaffen nicht idavon betroffen sind, da sie nicht in den Bereich der normalen Hieb- und Stichwaffen fallen..
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