Autor Thema: Intepretationsproblem bei den Statuten  (Gelesen 10391 mal)

Heinrich von Hohenfels

  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 1.135
    • http://www.glanlaender.de
Intepretationsproblem bei den Statuten
« Antwort #15 am: 22. Oktober 2006, 19:55:28 »
Wie schon oben geschrieben erfährt man aus der französischen Version, dass die einfache Regel auf dem Konzil von Troyes 1128 niedergeschrieben wurde. Wenn dann also in Artikel 73 (im fr. Text ist es Artikel 73 und nicht 72) drin steht, dass der Meister die Regel ändern kann, ist hier Hugo de Payens bzw. seine Nachfolger gemeint.

Es würde ja auch keinen Sinn machen, wenn jeder kleine Komtur seine eigene Regel schreiben würde.

Achja, wie ich darauf komme, dass so ein Templer evtl. nicht lesen konnte ? Ganz einfach, die hatten damals noch keine Schulpflicht !

Na jetzt mal im Ernst. Der Kaplan konnte lesen. Die Ritter vieleicht auch ein wenig. Aber wo sollte ein Handwerker oder ein Waffenknecht lesen
gelernt haben ?

Alesandro von Hainichen

  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 767
  • Templer Baden um 1200
    • http://www.templerkomturei-siegen.de.vu
Intepretationsproblem bei den Statuten
« Antwort #16 am: 22. Oktober 2006, 20:16:24 »
Ohne mich hier unbeliebt machen zu wollen:
Besteht die möglichkeit das im Orden Lesen gelehrt wurde? So wie bei den Geistlichen Orden?
Alesandro von Hainichen


Fummeln tötet.....

Thoralf von Lucene

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 96
Intepretationsproblem bei den Statuten
« Antwort #17 am: 22. Oktober 2006, 21:25:23 »
Warum solltest du dich wegen einer Frage unbeliebt machen ?
Wäre vielleicht einen eigenen Themeneintrag wert.
Wurden die Templer event. in Lesen und Schreiben unterrichtet ? Sie waren ja Mönchskrieger, kämpfen und diszipliniert wie gute Krieger, wissend und streng gläubig wie Mönche.
 *smoky*

Thoralf von Lucene

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 96
Intepretationsproblem bei den Statuten
« Antwort #18 am: 22. Oktober 2006, 21:38:08 »
Im Buch "Die Tempelritter" von Martin Bauer wird beschrieben, dass mit Meister der Großmeister gemeint ist und der Titel Großmeister erst später immer öfter Verwendung fand.  Hier wird auch beschrieben, dass  jedes Mitglied, welches ein wichtiges Amt inne hatte, Meister genannt wurde. Gleichzeitig wird jedoch bedacht, das dies jeweils eine andere Bedeutung als der "Großmeister / Meister" hatte. Des Weiteren hatte jeder Komthur seinen Machtspielraum und war vergleichbar mit einem Abt eines Benedektinerklosters, unterstand aber seinem nächsten Vorgesetzten dem Präzeptor.

Also, doch, wie bei Militär. Jeder Kommandeur hat seinen Machtspielraum, muß sich an bestimmte Verordnungen halten und ist seinem jeweiligen Vorgesetzten unterstellt. *pfeifl*

Benedikt von Söllbach

  • Dienender Bruder
  • Administrator
  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 3.361
  • Um 1193; Freier Ritterorden der Templer/Landsberg
    • http://beni.hallinger.org/history
Intepretationsproblem bei den Statuten
« Antwort #19 am: 03. Mai 2007, 12:27:23 »
Ich recherchiere grade etwas in Richtung Kopfbedeckungen und will die nicht beantwortete Frage des "Käppchens" nochmal aufwerfen.

Ich kenne jetzt folgende Fakten:
- Eine Bundhaube kann nicht gemeint sein, im "Capbreu d' Argles" sieht man ohne jeden Zweifel eine Bundhaube
- In Artikel 324 wird ein Käppchen verboten ("Hood" bei Upton-Ward)
- In Artikel 281 wird bestimmt, dass die Brüder zur Matutin mit aufgestzem "Hood" kommen sollen, gleichzeitig aber, dass nur die Büßenden in Kappa kommen sollen. Alle anderen tragen den Habit; das bedingt, dass "Hood" nicht die Kappa ist.

Was ist also dieser "Hood"?
Gibt es das Verbot in 324 vielleicht aus militärischen Gründen? Oderhandelt es sich um die Kaputze an der Kutte Kutte (s. Libro de los Juegos) und diese soll tatsächlich nur zur Matutin aufgesetzt werden und sonst nicht?
Probate spiritus si ex Deo sunt. ("Prüfet den Geist, ober er von Gott kommt" - Paulus)
Rule of the day: