Hallo zusammen !
Ich bin bei meinen Recherchen auf eine Ungereimtheit gestossen und benötige mal eure Unterstützung.
Ich habe gelesen, dass in den Statuten festgelegt worden ist, dass Grossmeister auf Lebenszeit gewählt wurden und nicht abgesetzt werden konnten.
Allerdings kam ich jetzt zum Grossmeister Eberhard von Barres, der von 1149-1152 diesen Rang inne hatte und ZURÜCKGETRETEN ist !
War ein Grossmeister somit befugt, selbst den Rücktritt einzureichen, aber gleichzeitig vom Orden selbst nicht absetzbar ?