Mittelalter > Mittelalterliche Rezepte

Kochbüchelchen

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Pascal de Rennard:
Hallo Leute.

Dem Urheberrecht unterliegen Rezepte, dann, wenn sie besondere Ausführungen und Anleitungen enthalten.
Lediglich die Zutaten unterliegen nicht dem Urheberrecht.

Hierzu ein Link: http://www.kochmeister.com/eintragen/urheberrecht.php

Dort steht ausführlich wie es sich mit dem Urheberrecht bei Rezepten verhält!

In diesem Sinne fröhliches Schaffen und Kochen :)

Gruß

Pascal

Daniel:
Hallo,

guter Link!

Dieser Abschnitt sagt eigentlich alles:

Gleichwohl kann für jedes beliebige Rezept ein älteres, relativ ähnliches Rezept ausfindig gemacht werden. Die sichere Abgrenzung zwischen einem modifizierten und einem neu erfundenen Rezept kann nicht geleistet werden, weshalb sich der Urheberschutz eines Rezeptes auch wenn dann ausschließlich auf 1-zu-1 Kopien dieses Rezeptes beziehen kann. Geänderte, weiterentwickelte oder verbesserte Rezepte stellen neue Werke dar und dürfen nicht in Frage gestellt werden.

Wenn man also den Wortlaut und die Beschreibung ein wenig verändert, so ist dies ein neues Rezept und unterliegt nicht mehr dem Copyright.

Das ist ja nicht viel Aufwand eigentlich! Sätze bissl umstellen und das wars ;)

Gruß,
Daniel

Solviga:
Gibt es denn nun schon genauere Planungen in Bezug auf die Herstellung des Büchleins?
Bleibt es ein download oder gibt es das Buch auch als "Kauf"-Exemplar?

Ein echtes Buch ist auch der Authentizität näher...

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