Autor Thema: Rechtssprechung bei den Templern  (Gelesen 18883 mal)

Adhemar

  • Gast
Rechtssprechung bei den Templern
« am: 11. Dezember 2002, 11:44:13 »
Salve werte Brüder und Schwestern,

Ich bin Magister der templer Komthurey Berlin.
Einer meiner Schwerpunkte ist die Rechtsprechung dieser Zeit.
Kann mir da jemand weiterhelfen (mit Links, Tips, o.ä.)?
Seyed gegrüßed

Adhemar de Poztupimi

Nikolaus Vogt von Hunolstein

  • Gast
Rechtssprechung bei den Templern
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2002, 13:35:19 »
In der erweiterten Ordensregel ( mit Anmerkungen und Ergänzungen der Euch bekannten Kurzfassung ) sind mehrere Artikel nur der Rechtsprechung innerhalb des Ordens gewidmet.  Momentan wird die Regel gerade kopiert, daher habe ich jetzt nicht die entsprechenden Artikel zur Hand. Wenn du möchtest kann ich dir die entsprechenden Artikel nach dem nächsten WE nennen.

Gruß

Pepe

Adhemar

  • Gast
Rechtssprechung bei den Templern
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2002, 15:02:48 »
Das wäre super! Habe Heute nachmittag noch einen Termin im Museum hier in Berlin und will schauen ob die mir da auch weiterhelfen können.
Freue mich schon auf Nachricht von Dir.

Nikolaus Vogt von Hunolstein

  • Gast
Rechtssprechung bei den Templern
« Antwort #3 am: 11. Dezember 2002, 15:09:49 »
Wird gemacht!

PS: Habe deine doppelte Nachricht gelöscht

Nikolaus Vogt von Hunolstein

  • Gast
Rechtssprechung bei den Templern
« Antwort #4 am: 11. Dezember 2002, 21:15:34 »
Hier schon mal die Stellen aus der Regel, die dir bekannt sein dürften:

LXV. Von leichten und schweren Vergehen.
Wenn irgendein Bruder im Reden oder im Ritterdienst oder auf andere Weise sich ein leichteres Vergehen zuschulden kommen läßt, soll er von selbst seinen Fehler, um ihn gutzumachen, dem Meister bekennen; wenn es eines von den leichteren Vergehen ist, die ihm nicht zur Gewohnheit geworden sind, soll er eine leichte Buße erhalten. Wenn aber seine Schuld, von ihm verschwiegen, durch irgendeinen anderen bekannt wird, soll er einer größeren und einleuchtenderen Zuchtmaßnahme und Strafe verfallen. Wenn allerdings sein Vergehen schwer ist, soll er von der Gemeinschaft der Brüder ferngehalten werden, indem er nicht mehr mit ihnen zugleich am selben Tisch esse, sondern seine Mahlzeiten allein einnehme, und sich völlig der Gnade und dem Urteil des Meisters unterwerfe, um am Tag des Gerichts heil zu bestehen.

LXVI. Durch welche Schuld ein Bruder nicht länger im Orden behalten werden kann.
Vor allen Dingen ist darauf zu sehen, daß kein Bruder, sei er mächtig oder nicht mächtig, stark oder schwach, der sich überhebe und allmählich übermütig werden und seine Schuld verteidigen wolle, ungestraft bleibe; wenn er sich aber nicht bessern will, soll ihn eine schärfere Strafe treffen. Wenn er allerdings trotz der gütigen Ermahnungen und der für ihn ausgebreiteten Gebete nicht gewillt ist sich zu bessern, vielmehr sich in seinem Stolz mehr und mehr steigert, dann soll er aus der frommen Herde ausgestoßen werden, nach dem Wort des Apostels: "Schafft den übeltäter aus eurer Mitte" (1.Kor 5,13). Es ist notwendig, daß das räudige Schaf aus der Gemeinschaft der treuen Brüder entfernt wird. Im übrigen möge der Meister, der den Stab und die Rute in seiner Hand zu halten hat, den Stab nämlich, um damit die schwachen Kräfte der anderen zu stützen, die Rute fürwahr, um damit im Eifer für das Rechte die Laster der Schuldigen zu züchtigen, er möge danach trachten, dies mit dem Rat des Patriarchen und mit geistlicher Erwägung zu tun, damit, wie der hl. Maximus sagt, weder die nachlässige Milde ein Festhalten am Sichvergehen ermögliche, noch übermäßige Strenge den Sünder nicht vom erneuten Fall abbringe.

Der Rest kommt demnächst

Gruß Pepe

der_Frank

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Rechtssprechung bei den Templern
« Antwort #5 am: 12. Dezember 2002, 16:05:16 »
noch ein etwas globalerer Hinweis:

Die Templer unterstanden nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit (also dem Recht der Könige, Kaiser usw..) Sie durften derlei Vergehen selber "Verhandeln" und darüber "Recht sprechen" - entsprechend den Vorschriften der Templerregeln, die sehr sehr streng waren...

Die geistige Gerichtsbarkeit war ebenfalls fast vollständig Sache der Templer; formal unterstanden sie einzig und allein dem Papst, der das Recht hatte, Templer zu exkommunizieren....Sie hatten also auch eigene Priester usw....
Eine absolute Wahrheit gibt es nicht. Und wenn es sie gäbe, wäre sie vermutlich langweilig. (Theodor Fontane)