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Was, wenn´s passiert?
Mutter Elisabeth:
Was mir nicht ganz klar ist...Bruder Berthold meinte, eine "Veranstalterhaftpflicht für solche Fälle war nicht vorgesehen"..
Äh, magste das mal genauer erläutern? WOFÜR ist eine Veranstalterhaftpflicht denn vorgesehen?
Ich dachte immer, jeder, der eine so riskante Veranstaltung anbietet, muss eine von diesen s...teuren Dingern abschließen??? Ich denke da an Fälle wie dem Geschilderten, oder Pferden die auf irgendwelchen Füßen rumlatschen, verirrten Pfeilen.....
Berthold von Krukow:
Salve Mutter Elisabeth,
eine Veranstalterhaftpflicht wäre eingesprungen, wenn z.B. eine Klinge gebrochen wäre und in´s Publikum geflogen wäre und dort Schrecken verbreitet hätte oder wenn wegen des Dauerregens ein Besucher auf dem glitschigen Untergrund ausgerutscht wäre und sein schöner neuer Armanianzug nun in die Reinigung gemußt hätte. Die Veranstalterhaftpflicht sichert also nur etwaige Regreßansprüche von Zuschauern und Gästen aber nicht die der Veranstalter und Darsteller ab. Schon gar nicht, wenn die Darsteller das nicht hauptberuflich machen, sondern in ihrer Freizeit als Hobby - oder wie man heute sagt Laienkünstler auftreten.
Gruß Berthold
P.S. Ich hab Euch schmerzlich vermißt in Tessin.
Carsten:
ähhhhhh da solltet ihr euch nochmal mit den veranstalltern zusammensetzen.
bei unserem markt hatten wir nämlich eine versicherung, die für ALLES aufgekommen wäre.
die deckungssumme ging sogar sehr hoch, ohne diese versicherung hätten wir erst garkeinen markt organisiert bzw veranstalltet.
also einfach nochmal beim veranstallter nachfragen, und nicht gleich abwimmeln lassen, soweit ich weiß, darf man garkein event derart durchführen, wenn keine entsprechende versicherung vorhanden ist...
greets Carsten
Thomas, der Verwalter:
Seit gegrüßt Brüder
Da möchte ich Charsten recht geben.
Wenn sich der Veranstalter gegen eine Darstellung nicht wehrt, und eine solche nicht ausdrücklich untersagt. . Er übt das Hausrecht bei dieser Veranstaltung aus, wenn er den Zweikampf still schweigend geduldet hat kommt es zu einer stillschweigenden Übereinkunft. War es sogar ein angekündigter oder ausgerufner Beitrag kann er sich nicht herrausreden.
Nicht Wissen schützt ihn hier vor Strafe nicht.
Gott hilft allen die Hilfe bedürfen.
Thomas, der Verwalter
Anja von Heidesee:
Was ist eigentlich wenn Alkohol im Spiel war bei so einem Schaukampf?
Wie will man das überprüfen? Bei einem Unfall im Straßenverkehr ist das auch die erste Frage! Und dann schalten viele Versicherungen erstmal ab!
*smoky* *smoky*
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