Mittelalter > Mittelalter allgemein
Was, wenn´s passiert?
Berthold von Krukow:
Salve Brüder und Schwestern,
viele von Euch tragen das Schwert nicht nur als Zierrat, der einfach zu einem vollständigen Templerhabit gehört, sondern nehmen es mehr oder weniger oft in die Hand, um damit zu trainieren oder bei Schaukämpfen oder Schlachten damit auf andere Schwertträger einzuschlagen. Normalerweise geschieht dies in einer freundschaftlichen und partnerschaftlichen - sprich sportlichen Art und Weise.
Was passiert aber, wenn wirklich mal jemand ernsthaft verletzt wird.
Ich meine nicht den blaune Fleck oder eine blutige Nase.
Bei unserem letzten Auftritt zu einem Mittelalterevent in Zinnowitz (also direkt bei mir auf der Insel) bin ich mit einem meiner Männer und einigen Söldnern vom Greifenbanner gegen eine huskalerfahrene Truppe von Wikingern angetreten. Wir hatten uns im Vorfeld auf Codex Belli geeinigt. Mein Mann bekam einen Schwerthieb gegen das linke Auge. Es sah zunächst nur nach einem Kratzer aus, zumal das Auge selbst heil geblieben war.
Sicherheitshalber haben wir ihn doch in ein Krankenhaus bringen lassen und hier stellte sich eine komplizierte Trümmerfraktur der unteren Augenhöhle heraus. Er bekam in einer aufwändigen Operation zwei Titanplatten und eine Stabilisierungsfolie in die Augenhöhle implantiert. Alles was bleiben wird ist eine Narbe unterm Auge und ein Knacks in der Seele, der wahrscheinlich stärker wiegen wird.
Eine Veranstalterhaftpflicht für solche Fälle war nicht vorgesehen, die Berufsgenossenschaft greift nur ein, wenn wir den Job als Beruf mit fester Gage und entsprechender Versicherung gemacht hätten.
Die private Unfallversicherung übernimmt solche Sachen auch nicht unbedingt in jedem Fall. Es könnte also sein, daß mein Mann da auf den Kosten für Op und Krankenhaus sitzen bleibt.
Meine Unfallversicherung zahlt zwar, wenn ich mich bein Training verletze auf dem Hof, in der Sporthalle oder auch auf unserem Hügel, wo wir uns regelmäßig zum Training bei schönem Wetter treffen, aber z.B. hätte sie in diesem Fall die Kostenübernahme abgelehnt.
Wie handhabt ihr das als aktive Schwertkämpfer? Habt ihr eine zusätzliche Klausel (die dann auch zusätzlich kostet) in eurer privaten Unfallversicherung? Gibt es eine Gruppenunfallversicherung? Für meinen Schießsport hab ich sowas, weiß aber nicht, ob die auch für Verletzungen beim Fechten aufkommt.
Um Fragen vorzubeugen - der Verursacher war nicht eindeutig feststellbar, hat sich auch nicht gemeldet oder gar entschuldigt, so daß seine Haftpflicht dafür auch nicht aufkommen kann.
Gruß Berthold
P.S. Gibt es sowas wie eine Fechtergilde, der man sich anschließen kann, die dann eine Art Gruppenversicherung für solche Fälle kostengünstiger abschließen kann als der einzelne? Wenn nicht, sollte man so etwas in´s Leben rufen?
Thomas, der Verwalter:
Seit gegrüßt Bruder Berthold
Vorbeugen ist besser als heilen. Hinter her ist man immer schlauer. Gute Sprüche die jetzt nicht weiterhelfen. Die Private Haftpflichtversicherung des Verursachers wäre sicher die erste Adresse gewesen. Jetzt sollte man jedoch einen Verantwortlichen finden der die Verantwortung für diesen Schaukampf übernimmt, der jetzt Mann genug ist es seiner Versicherung zumelden. Die Kosten der Versicherung steigen ja nicht wie beim Auto so das man Schlimme Folgen erwarten müßte.
Mit welcher Begründung lehnt die Unfallvericherung eine Schadensregulierung ab?
Für die Zukunft: Haftungsausschluss schriftlich für jeden Teilnehmer vereinbaren mit Adresse. Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung (Wie beim Hundeverein)
Sicher gibt es Fechtsportvereine die Versicherungen für Mitglieder und Veranstalltungen haben.
Dem Verletzten die besten seegens Wünsche
Thomas, der Verwalter
Xia:
Hallo Berthold,
erstmal gute Besserung deinem Mitstreiter. Also Alesandro hat in seiner Haftpflicht ne entsprechende Klausel drinne:
--- Zitat ---Mitversichert ist ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß und Schußwaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
--- Ende Zitat ---
Und auch die Unfallversicherung schließt so etwas nicht aus. Haben aber bei Abschluss darauf geachtet das die Versicherungen das abdecken und zwar ohne Mehrkosten.
Und das der "Verursacher" sich nicht meldet ist echt ne schwache Leistung.
Gruß
Deutschherrenritter:
pax -
ich habe eine private unfallversicherung die speziell im fall von freizeit und sportlichen tätigkeiten greift - weil ja das damoklesschwert eines reitunfalles immer über mir schwebt und ich dir als arzt ja nicht erzählen muss was da alles passieren kann.
greift aber auch bei dieser art verletzungen und kostet 28.- im jahr.
also zu überlegen.....
Elerus de Westerbeke:
Guten Morgen, lieber Brüder,
ich habe mir, bevor ich zum Schwert griff, von meiner Unfallversicherung und meiner Haftpflichtversicherung schriftlich bestätigen lassen, dass diese auch beim Fechten eintreten. Die o. g. Klausel gehört wohl zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Das gilt aber nur, wenn ich als Privatmann fechte.
Sollte es sich bei Euren Gruppen jedoch um eingetragene Vereine handeln, sollte Euer Verein entsprechende Versicherungen abschließen, weil dann die Privathaftpflicht und die private Unfallversicherung ggf. nicht greift.
Ach ja, und mit dem Haftungsausschluss: Hat das schon mal jemand prüfen lassen? Krankenversicherungen gehen nicht gerade zimperlich mit einem um, wenn es darum geht Behandlungskosten in fünfstelliger Höhe erstattet zu bekommen.
Lieber einmal mehr absichern und nachfragen (schriftlich geben lassen) als hinterher in die Röhre schauen.
Ach ja, das gilt übrigens auch für das Bogenschießen.
Herzliche Grüße
Bruder Elerus
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